Das andere Deutschlandstipendium

Presseinformation Nr. 29 vom 1. März 2012

Universität Konstanz vergibt die ersten Deutschlandstipendien – nicht nur nach Leistung

An der Universität Konstanz werden zum 1. April 2012 die ersten Stipendien des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelten Deutschlandstipendiums vergeben. Anders als viele andere Universitäten legt die Universität Konstanz bei der Auswahl der Stipendiaten einen großen Schwerpunkt auf die im Stipendiengesetz festgehaltenen zusätzlichen Auswahlkriterien zur Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberinnen und Bewerber.

In einer Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrenden und Studierenden, der Universitätsverwaltung und des Rektorats wurden gemeinsam Vergaberichtlinien entwickelt, die das Ziel haben, herausragende Leistungen ihrer Studierenden zu honorieren, sie zu Spitzenleistungen anzuregen und zu unterstützen. Gleichzeitig soll mit dem Stipendium in Konstanz ein konzentriertes und erfolgreiches Studium insbesondere für solche Studierende ermöglicht werden, die bereits erfolgreich Hürden in der eigenen Bildungsbiographie gemeistert haben.

„Für uns war es entscheidend, die an der Universität Konstanz schon traditionelle Berücksichtigung von sogenannten ‚sozialen Kriterien’ bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für Stipendien auch beim Deutschlandstipendium anzuwenden“, erklärt Prof. Dr. Carsten Eulitz, Prorektor für Lehre an der Universität Konstanz, „also haben wir die dazu im Gesetzestext enthaltenen Regelungen so breit wie möglich ausgelegt.“

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in Konstanz durch ein mehrstufiges Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Anhand eines Punktesystems werden sowohl hervorragende Leistungen in Schule und Studium berücksichtigt, als auch das gesellschaftliche Engagement der Bewerberinnen und Bewerber oder herausfordernde persönliche und familiäre Umstände, wie eigene Krankheiten und Behinderungen, oder die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Auch die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Studierenden oder ein sogenanntes „bildungsfernes Elternhaus“ können im Bewerbungsverfahren angegeben und angerechnet werden. „Natürlich ist es schwierig, derartige individuelle Hürden in der Bildungsbiographie in Punkte zu übersetzen, deswegen sind diese Rechnungen auch nur der erste Schritt des Bewerbungsverfahrens, das schließlich in persönlichen Auswahlgesprächen mündet, in denen wir uns mit den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern und ihren Biographien auseinandersetzen. Wir haben inzwischen die erste Auswahlrunde erfolgreich beendet und freuen uns, mit dem beginn des Sommersemesters die ersten Deutschlandstipendien auszuzahlen“, erläutert Carsten Eulitz.

Zum Sommersemester 2012 werden die ersten zwölf Stipendiatinnen und Stipendiaten das Konstanzer Deutschlandstipendium erhalten. Das Deutschlandstipendium löst das bereits seit 2009 an der Universität Konstanz angebotene „Gebührenstipendium“ ab. Über den neu eingerichteten „Konstanzer Stipendienfonds“ können sowohl Einzelspenden geleistet als auch Patenschaften für Studierende übernommen werden. Bisher finanziert sich der Konstanzer Stipendienfonds vor allem aus Zuwendungen von privaten Freunden und Förderern der Universität.

Seit dem 1. April 2011 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das nationale Studienförderprogramm „Deutschlandstipendium“ eingerichtet. Mit dem Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren, sieht es Jahresstipendien in Höhe von 3.600,- Euro vor, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden.