Bundesverfassungsrichterin spricht in Konstanz

Presseinformation Nr. 12 vom 30. Januar 2014

Vortrag von Prof. Dr. Susanne Baer an der Universität Konstanz

Die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., wird an der Universität Konstanz einen öffentlichen Vortrag zu Geschlechterfragen in den Bereichen der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis halten. Ihr Vortrag „Recht und Geschlecht: vom Vorurteil zum Urteil“ wird am Donnerstag, 6. Februar 2014, um 18 Uhr im Hörsaal A 701 der Universität Konstanz stattfinden.

„Über feministische Rechtswissenschaft, ‚legal gender studies‘ und Geschlechterfragen im Recht wird seit langem nachgedacht. Diese Perspektiven auf juristische Sachverhalte treffen dennoch immer wieder auf Vorurteile“, schildert Susanne Baer. Ihr Vortrag wird diese Vorbehalte aufgreifen und zur Diskussion stellen, inwiefern feministische Theorie und empirische Gender-Forschung einen wichtigen Beitrag zur Rechtsforschung, Rechtspraxis und nicht zuletzt zur gerichtlichen Urteilsfindung leisten kann.

„Susanne Baer ist bundesweit die führende Expertin für Gleichstellungsfragen in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Ich freue mich außerordentlich, dass wir sie für einen Vortrag in Konstanz gewinnen konnten“, erklärt Marion Woelki, Leiterin des Referats für Gleichstellung und Familienförderung der Universität Konstanz. Der Vortrag ist eine gemeinsame Veranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Gleichstellungsrats der Universität Konstanz.

Susanne Baer ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin und seit Februar 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Die Rechtswissenschaftlerin ist bekannt für ihre Forschung und ihr persönliches Engagement in den Bereichen der feministischen Rechtswissenschaft, des Gleichstellungsrechts und des Antidiskriminierungsrechts.