Zuschuss für Reise- und Aufenthaltskosten für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht aus Konstanz kamen, konnten sich für einen finanziellen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten bewerben.

Die Bewerbung für den Zuschuss erfolgte automatisch mit der Bewerbung. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Abschluss des Auswahlprozesses wurden die Bewerber darüber informiert, ob ihre Bewerbung erfolgreich war und ob sie einen finanziellen Zuschuss bekommen konnten.


Zu beachten

Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Zuschuss konnte nur einen Teil der anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten decken. Die verbleibenden Kosten mussten selbst getragen werden. Nur fristgerecht eingereichte Bewerbungen konnten bei der Vergabe der Gelder berücksichtigt werden.