Familienleistungen

Kindergeld

Zuständige Stelle

Für die Zahlung von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, ist von Ihrem Wohnort abhängig. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit können Sie die für Sie zuständige Familienkasse ermitteln.

Wenn Sie Ihren Wohnort in konstanz haben ist folgende Familienkasse für Sie zuständig:

Familienkasse Baden-Württemberg Ost
Schützenstr. 69
88212 Ravensburg
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de
 

Bitte leiten Sie Ihre Kindergeldanträge im Original per Post an die Familienkasse, da die Behörde Ihre Unterschrift und einige der beizufügenden Dokumente nur im Original akzeptieren wird.

Kindergeldantrag und Vordrucke

Die Beantragung von Kindergeld kann erst nach Geburt Ihres Kindes erfolgen. Es ist jedoch ratsam bereits im Vorfeld die wichtigsten Unterlagen zusammen zu suchen und vorzubereiten. Es ist mögich fehlende Dokumente nachträglich einzureichen, jedoch kann das die Bearbeitung verzögern. Erfahrungsgemäß dauert das Antragsverfahren für Kindergeld recht lange und ist unter Umständen mit Rückfragen verbunden, daher empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen an die Familienkasse weiterzuleiten:

  • Antrag Kindergeld (KG1)
  • Anlage Kind (für jedes Kind separat, KG1-AnK)
  •  Anlage EU (für Statsangehörige eines EU/WER-Mitgliedsstaates, KG1-AnEU)
  • Geburtsurkunde
  • Haushaltsbescheinigung (alternativ: Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Kopie Ausweisdokument Eltern
  • Kopie Ausweisdokument Kind(er)
  • Kopie Aufenthaltserlaubnis


In grenzüberschreitenden Fällen (für Familien, bei denen mindestens ein Elternteil oder Kind im Ausland wohnt) ist zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten das Formular "Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld (KG 51)" beizulegen.



Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge, weisen aber auch gerne auf die Übersetzungen der Antragsvordrucke hin. Auf der Homepage der Familienkasse finden Sie die Antragsdokumente in sämtliche Sprachen übersetzt.
 

Kindergeld für ausländische Beschäftigte bzw. Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland

Auch in Deutschland lebende Ausländer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Kindergeld. Das Merkblatt "Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)" kann Ihnen zu diesem Thema nähere Informationen liefern.

Für nähere Informationen (Anspruch, Höhe, Dauer von Kindergeldleistungen) möchten wir auf die Seiten der Arbeitsagentur verweisen.

Auch bei AntragstellerInnen mit Auslandsberührung hat sich die Familienkasse der Arbeitsagentur als zuständig erwiesen. Die Familienkasse der Arbeitsagentur verfügt über eine spezielle Auslandsabteilung, die mit weiteren Familienkassen im In- und Ausland im Kontakt steht.

Elterngeld / ElterngeldPlus

Allgemeine Information

Zum Thema Elterngeld und ElterngeldPlus bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen informativen Familien-Wegweiser.

Es empfiehlt sich ebenfalls ein Blick auf die Elterngeldseite Elterngeld.net.

Eine Dokumentensammlung der L-Bank mit allgemeinen Hinweisen zum Elterngeld - mit Möglichkeiten zum Download - erhalten Sie hier.

zuständige Elterngeldstelle

Zuständig für Fragen zum Thema Elterngeld und ElterngeldPlus sowie zur Beantragung von Elterngeld ist ausschließlich die L-Bank.
 

Elterngeld für ausländische Beschäftigte bzw. Beschäftigte mit Wohnsitz Ausland

Zur Erstinformation stellt Ihnen die L-Bank eine Dokumentensammlung, die auch Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands beinhalten, zur Verfügung.

Bei Fragen zum Thema Elterngeld und ElterngeldPlus bittet Sie die L-Bank um persönliche bzw. telefonische Kontaktaufnahme. Die L-Bank bietet Ihnen ihren Beratungsservice auch in englischer Sprache an. Bitte teilen Sie bei telefonischer Kontaktaufnahme mit, dass Sie den Kontakt zu einem/einer englisch sprechenden Berater/in wünschen. Sie werden entweder direkt dorthin weitergeleitet bzw. umgehend von einem/einer englisch sprechenden Experten/Expertin zurückgerufen.

L-Bank
- Familienförderung -
76113 Karlsruhe

Hotline Familienförderung
Telefon: 0800 / 664 5471*
Fax: 0721 / 150 3191
E-Mail: familienförderung@l-bank.de

* Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr.
Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

 

Ich möchte Elterngeld bzw. ElterngeldPlus beantragen

Gerne unterstützen die Social Security Advisors das wissenschaftliche Personal der Universität Konstanz auch bei der Erstellung des Elterngeld/ElterngeldPlus-Antrags.

Um die Bearbeitung Ihres Elterngeld-/ElterngeldPlus-Antrags möglichst rasch und reibungslos durchführen zu können, bitten wir Sie, zu unserem ersten Gespräch folgende Unterlagen mitzubringen:

•    Geburtsurkunde (für die Beantragung von Kindergeld)
•    Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers / der Antragstellerin
•    Steuer-Identifikationsnummer des Kindes / der Kinder
•    Haushaltsbescheinigung (Bestätigung der Einwohnermelde, dass Sie und Ihr Kind / Ihre Kinder ständig in Ihrem Haushalt leben und von Ihnen betreut und erzogen werden)
•    Kopie Ihres Reisepasses / Ausweiskopie
•    ggf. – soweit bereits vorhanden – Passkopie des Kindes
•    Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel sowie ggf. Zusatzblatt)
•    ggf. Heiratsurkunde
•    ggf. Bescheid Ihrer Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
•    ggf. Bescheid über Gewährung von Kindergeld oder Aktenzeichen der bearbeitenden Familienkasse

Erfahrungsgemäß hat die L-Bank meistens weiteren Informationsbedarf, was die Bearbeitungszeit insgesamt weiter verlängert. Um diese Zeit so kurz wie möglich zu halten, bitten wir Sie, schon zum ersten Gesprächstermin mit den Social Security Advisors möglichst alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Mutterschaftsgeld

Allgemeine Information

Das Merkblatt für werdende Mütter der Personalabteilung möchte Sie auf Ihre Schutzrechte und Pflichten in der Schwangerschaft, während Ihres Mutterschutzes sowie während einer sich daran anschließenden Elternzeit aufmerksam machen.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld und dessen Beantragung erhalten Sie auf dem Serviceportal BW.

Nähere Informationen zum Thema Mutterschutz und Mutterschaftsgeld erhalten Sie auf den Seiten des LBV.

zuständige Stellen

Zuständig für Mutterschaftsgeld ist Ihre Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).

Sofern Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie auf Antrag durch Ihre Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich darum direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Sollten Sie nicht gesetzlich krankenversichert sein, möchte Ihnen der SSV-Service den Besuch der Website des Bundesversicherungsamts in Bonn empfehlen. Die Informationen des Bundesversicherungsamts lassen sich u.a. auch in englischer Sprache aufrufen.

Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst vor Beginn der Mutterschutzfrist zu stellen.

Ablauf des Verfahrens für den Erhalt von Mutterschaftsgeld

Von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt erhalten Sie eine so genannte „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag.“ Diese Bescheinigung fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag auf Mutterschaftsgeld an Ihre Krankenkasse bei.

Ihre Krankenkasse benötigt neben Ihrem schriftlichen Antrag auf Mutterschaftsgeld ebenfalls

  • vorgenannte „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag“
  • Ihre Verdienstbescheinigung (aktueller Gehaltsnachweis)
  • die „Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe“. Diese können Sie nach Entbindung bei der Stadt Konstanz erhalten.

Auch die Personalabteilung sowie das LBV müssen über Ihre bevorstehende Entbindung informiert werden:

Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine „Bescheinigung über die bevorstehende Entbindung“ aus. Bitte reichen sie diese bei Ihrer Personalabteilung ein. Die Personalabteilung informiert das LBV über Ihren bevorstehenden Entbindungstermin. Daraufhin sendet Ihnen das LBV ein ausführliches Schreiben mit allen wissenswerten Informationen rund um das Thema Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.

Beratungsangebote der Universität

Vereinbarkeit von Wissenschaft und Kind (Wissenschaftsbereich)

Ansprechperson:
Tanja Edelhäußer
Sprecherin des Best Practice-Clubs Familie in der Hochschule
Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity
Tel.: 0 75 31 / 88 - 53 14
Mail: Tanja.Edelhaeusser@uni-konstanz.de
Homepage: Gleichstellungsreferat - Wissenschaft und Kind

Vereinbarkeit von Beruf und Kind (wiss.-unterstützender Bereich)

Eine frühzeitige Beratung unterstützt Sie dabei, Mutterschutz, Elterngeld, Ihre Vertretung und Ihren Wiedereinstieg zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Beauftragten für Chancengleichheit.

Ansprechperson:
Inés Eckerle
Beauftragte für Chancengleichheit
Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity
Tel.: 0 75 31 / 88 - 4747
Mail: Ines.Eckerle@uni-konstanz.de
Homepage: Familie - Beruf und Kind