KIK | Konstanzer
Inventar KriminalitÄtsentwicklung: Heinz, Wolfgang: KriminalitÄt von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999 Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm> Stand 7/1999 |
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1. Belastung der Tatverdächtigen/Verurteilten nach Geschlecht
Die vergleichende Gegenüberstellung von TVBZ und VBZ nach Geschlecht ergibt:
2. Die Entwicklung der Tatverdächtigen- und der
Verurteiltenbelastungszahlen im zeitlichen Längsschnitt
Der seit 1984 mögliche, auf die alten Bundesländer beschränkte Vergleich der
TVBZ von Deutschen mit den entsprechenden VBZ zeigt, und zwar sowohl für die Belastung
insgesamt (Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr) wie für einzelne
Straftatengruppen (vgl. Tabellen 1-6,
Schaubilder 3-8):
3. Versuche einer Interpretation der Befunde
Da die über die staatsanwaltschaftliche Einstellungspraxis informierende StA-Statistik
keine Informationen zum Delikt enthält, ist angesichts des deshalb bestehenden
statistischen Dunkelfeldes unklar, wie dieser auffallende Befund einer zunehmenden Auseinanderentwicklung
von TVBZ und VBZ zu erklären ist. Allein mit vermehrter jugendstrafrechtlicher Diversion
läßt sich dieser Befund jedenfalls nicht erklären, denn auch bei Jungerwachsenen
und Vollerwachsenen öffnet sich diese Schere, und zwar in teilweise noch stärkerem
Maße als bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Plausibel wäre dies nur, wenn die
Zunahme der Gewaltkriminalität vor allem auf Fälle geringer Tatschwere
zurückzuführen wäre. Erste Ergebnisse der vom Kriminologischen Forschungsinstitut
Niedersachsen (KFN) zum Anstieg der Jugendgewalt in Hannover durchgeführten Aktenanalyse,
bei der die Strafverfahrensakten von unter 21jährigen Beschuldigten von Raub- und
qualifizierten Körperverletzungsdelikten der Jahre 1990, 1993 und 1996 ausgewertet wurden,
bestätigen diese Annahme. Denn danach kam es 1996 gegenüber 1993 zu einem (relativen)
Rückgang der schweren Tatfolgen - gemessen über Schadenssummen, Schwere der
Verletzungen -, der Schwere der Tatdurchführung - gemessen über Einsatz/Mitführen
einer Waffe - und der Vorbelastung der Angeklagten mit früheren Verfahren
(Pfeiffer u.a. 1998, S. 35 ff.).
Als Erklärung könnte ferner eine Änderung der polizeilichen
Verdachtsschöpfung und Bewertung in Betracht kommen. Der Generalstaatsanwalt a.D. von
Schleswig-Holstein weist jedenfalls aufgrund seiner Erfahrungen darauf hin, daß
"Anforderungen aus der Öffentlichkeit und der Politik" zu einer entsprechenden
Änderung geführt haben könnten. "Das Zündeln im Keller eines Mietshauses,
in dem auch Ausländer wohnen, ist z.T. ohne weiteres als Mordversuch eingestuft worden, um
ja nicht den Eindruck einer ausländerfeindlichen Einstellung aufkommen zu lassen. Ich
kenne einen Fall, wo es anschließend eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit
gegeben hat" (Ostendorf 1998, S. 182 f.).
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Letztes Update am 28.07.1999
Bearbeitet von: Martina Schulz