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Konstanzer
Inventar Kriminalitätsentwicklung: Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
Internet-Publikation:
<www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm> Stand 7/1999 |
Zitierweise: Heinz, Wolfgang: Kriminalität von
Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
(Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm>,
Stand: 1.7.1999)
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IV. Zusammenfassung
- Das Strafverfahren ist ein Selektionsprozeß, der seine Widerspiegelung in den
amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken findet. Unterschiede in der Wahrnehmung und
Bewertung von Sachverhalten führen zu Ausfilterung oder Umdefinition. Es gibt deshalb nicht
"die" Wirklichkeit der "registrierten" Kriminalität, sondern unterschiedliche
"Wirklichkeiten". Dem muß die kriminalstatistische Analyse insofern Rechnung tragen, als sie
nicht eine "Wirklichkeit" verabsolutiert.
- Der Schluß von der Entwicklung "registrierter" Kriminalität auf eine
entsprechende Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" setzt voraus, daß
sämtliche die Registrierung beeinflussenden Umstände gleich geblieben sind. Diese
Annahme dürfte in der Regel nicht zutreffend sein, denn vor allem die Anzeigebereitschaft
ist über die Zeit hinweg deliktsspezifischen Schwankungen unterworfen. Mangels
einschlägiger Dunkelfeldforschungen sind Schlußfolgerungen hinsichtlich der
Kriminalitätsentwicklung nur auf einer empirisch ungesicherten Plausibilitätsebene
möglich.
- Angesichts der Größe des Anteils von nicht zur Wohnbevölkerung gemeldeten
Nicht-Deutschen sind valide Aussagen über die Kriminalitätsbelastung dieser
Bevölkerungsgruppe nicht möglich; die Häufigkeitszahlen wären in nicht näher bestimmbarem
Maß überschätzt. Valide Aussagen über die Entwicklung der registrierten
Kriminalität sind deshalb lediglich für die Teilgruppe der deutschen
Tatverdächtigen und Verurteilten möglich.
- Die vergeichende Gegenüberstellung von TVBZ und VBZ der Deutschen zeigt, daß
- die nach VBZ gemessene Belastung um ein Mehrfaches unter jener liegt, die sich nach TVBZ ergibt,
- sich die Schere zwischen VBZ und TVBZ in dem statistisch überblickbaren Zeitraum, d.h. seit
1984, immer weiter geöffnet hat.
- Angesichts dieser Einsichten wie dieser Befunde ist es einseitig und unseriös,
nur eine Datenquelle, nämlich die PKS, die überdies nur die Verdachtssituation
widerspiegelt, nicht aber das Ergebnis einer justiziellen Bewertung von Tatbestand und
Strafwürdigkeit, weitreichenden kriminalpolitischen Diskussionen und Entscheidungen
zugrundezulegen. Kriminalpolitik wird insoweit auf lückenhafter und unsicherer
Datengrundlage betrieben, pointiert handelt es sich um "Kriminalpolitik im Blindflug".
- Voraussetzung einer rationalen Kriminalpolitik - als Alternative zu einer nicht
verantwortbaren "Kriminalpolitik im Blindflug" - ist deshalb die Schaffung eines
Strafrechtspflegesystems, das dem Anspruch genügt, sowohl eine Handlungsgrundlage zu sein
für rationale Kriminalpolitik als auch die Datenbasis abzugeben für rechtstatsächliche
Untersuchungen hinsichtlich der Grundlagen, Wirkungen unf Zielabweichungen von bestehenden
oder geplanten rechtlichen Regelungen. Hierzu bedarf es einer Reform der gegenwärtigen
Kriminal- und Rechtspflegestatistiken sowie deren Ergänzung durch kontinuierlich
durchzuführende "victim surveys".
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Letztes Update am 28.07.1999
Bearbeitet von: Martina Schulz