KIK   Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung:
Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
    
Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm> Stand 7/1999 

Zitierweise: Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
(Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm>, Stand: 1.7.1999) 

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IV. Zusammenfassung

  1. Das Strafverfahren ist ein Selektionsprozeß, der seine Widerspiegelung in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken findet. Unterschiede in der Wahrnehmung und Bewertung von Sachverhalten führen zu Ausfilterung oder Umdefinition. Es gibt deshalb nicht "die" Wirklichkeit der "registrierten" Kriminalität, sondern unterschiedliche "Wirklichkeiten". Dem muß die kriminalstatistische Analyse insofern Rechnung tragen, als sie nicht eine "Wirklichkeit" verabsolutiert.

  2. Der Schluß von der Entwicklung "registrierter" Kriminalität auf eine entsprechende Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" setzt voraus, daß sämtliche die Registrierung beeinflussenden Umstände gleich geblieben sind. Diese Annahme dürfte in der Regel nicht zutreffend sein, denn vor allem die Anzeigebereitschaft ist über die Zeit hinweg deliktsspezifischen Schwankungen unterworfen. Mangels einschlägiger Dunkelfeldforschungen sind Schlußfolgerungen hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung nur auf einer empirisch ungesicherten Plausibilitätsebene möglich.

  3. Angesichts der Größe des Anteils von nicht zur Wohnbevölkerung gemeldeten Nicht-Deutschen sind valide Aussagen über die Kriminalitätsbelastung dieser Bevölkerungsgruppe nicht möglich; die Häufigkeitszahlen wären in nicht näher bestimmbarem Maß überschätzt. Valide Aussagen über die Entwicklung der registrierten Kriminalität sind deshalb lediglich für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen und Verurteilten möglich.

  4. Die vergeichende Gegenüberstellung von TVBZ und VBZ der Deutschen zeigt, daß

  5. Angesichts dieser Einsichten wie dieser Befunde ist es einseitig und unseriös, nur eine Datenquelle, nämlich die PKS, die überdies nur die Verdachtssituation widerspiegelt, nicht aber das Ergebnis einer justiziellen Bewertung von Tatbestand und Strafwürdigkeit, weitreichenden kriminalpolitischen Diskussionen und Entscheidungen zugrundezulegen. Kriminalpolitik wird insoweit auf lückenhafter und unsicherer Datengrundlage betrieben, pointiert handelt es sich um "Kriminalpolitik im Blindflug".

  6. Voraussetzung einer rationalen Kriminalpolitik - als Alternative zu einer nicht verantwortbaren "Kriminalpolitik im Blindflug" - ist deshalb die Schaffung eines Strafrechtspflegesystems, das dem Anspruch genügt, sowohl eine Handlungsgrundlage zu sein für rationale Kriminalpolitik als auch die Datenbasis abzugeben für rechtstatsächliche Untersuchungen hinsichtlich der Grundlagen, Wirkungen unf Zielabweichungen von bestehenden oder geplanten rechtlichen Regelungen. Hierzu bedarf es einer Reform der gegenwärtigen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken sowie deren Ergänzung durch kontinuierlich durchzuführende "victim surveys".

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Letztes Update am 28.07.1999
Bearbeitet von: Martina Schulz