KIK   Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung:
Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
    
Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm> Stand 7/1999 

Zitierweise: Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht, Konstanz 1999
(Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm>, Stand: 1.7.1999) 

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II. Analysemöglichkeiten hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Datenlage

1. Verfügbarkeit der Daten in zeitlicher Hinsicht

Für die amtlichen Statistiken auf Bundesebene aufbereitet und veröffentlicht werden Daten für deutsche Tatverdächtige bzw. Verurteilte seit 1987. Aufgrund der seit 1978 durch das BKA in der PKS veröffentlichten Daten über nichtdeutsche Tatverdächtige bzw. den seit 1976 intern durchgeführten Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes über deutsche Verurteilte können die entsprechenden Daten für Deutsche auch für weiter zurückliegende Jahre berechnet werden.

Wegen der zum 1.1.1983 erfolgten Umstellung der Tatverdächtigenzählung von der Mehrfachzählung auf die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung können die TVBZ in Zeitreihen jedoch erst ab 1984 miteinander verglichen werden. Erstmals für 1984 liegen nach dieser Zählweise erhobene Tatverdächtigenzahlen nach Altersgruppen vor.

2. Verfügbarkeit der Daten in regionaler Hinsicht

Die Öffnung der Grenze im November 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands zum 3.10.1990 hat (auch) kriminalstatistisch Probleme bereitet, die bei Zeitreihenanalysen jedoch nur teilweise kontrolliert werden können. Hierbei ist zwischen PKS und StVSt zu unterscheiden:

  1. Bis 1990 einschließlich bezog sich die PKS auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schloß Berlin-West mit ein. Ab Berichtsjahr 1991 sind in den Zahlen von Berlin die Zahlen von Berlin-West und Berlin-Ost untrennbar enthalten. Daß der veröffentlichte Berichtsband sich auf die Bundesrepublik insgesamt bezieht, ist insofern unproblematisch, als intern nach jedem Land differenziert werden kann.

  2. Daten für die StVSt werden noch nicht in allen neuen Ländern erhoben. Die veröffentlichte Strafverfolgungsstatistik bezieht sich - bis Berichtsjahr 1994 - auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schließt Berlin-West mit ein. Ab dem Berichtsjahr 1995 ist auch Berlin-Ost mit einbezogen.

Daraus ergibt sich, daß die Zeitreihe durch die Einbeziehung von Berlin-Ost beeinträchtigt ist. Um jedenfalls weitere Beeinträchtigungen auszuschalten, die dadurch entstehen, daß zwischen 1991 und 1994 Berlin-Ost teils einbezogen (PKS), teils nicht einbezogen (StVSt) ist, wurden für die folgende Auswertung die intern vorliegenden Daten der StVSt für Berlin-Ost für die Jahre 1991-1993 beigezogen. Der Vergleich von TVBZ und VBZ erfolgt somit für jeweils gleiche Gebiete.

3. Einschränkungen des Zeitreihenvergleichs aufgrund der Nichteinbeziehung der neuen Bundesländer

In der PKS erfolgen Fall- und Tatverdächtigenerfassung nach dem Tatortprinzip; für die StVSt ist dagegen der Sitz des erkennenden Gerichts maßgebend. Diese unterschiedlichen Grundsätze führen bei einer nicht vollständigen Einbeziehung der Bundesländer zu überhöhten TVBZ. Denn die in Berlin in Erscheinung tretenden deutschen Tatverdächtigen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern werden zwar in Berlin als tatverdächtig erfaßt, bei der Berechnung der TVBZen kann aber nur die Wohnbevölkerung von Berlin herangezogen werden (Überschätzung). Um die möglichen Größenordnungen abschätzen zu können, bedürfte es der Angaben über die Tatort-Wohnsitzverteilung in Berlin für Jugendliche und Heranwachsende. Diese Daten sind nicht veröffentlicht. Es liegen lediglich die Angaben vor für alle Tatverdächtigen, einschließlich der Nichtdeutschen. Danach waren 1995 24% der Tatverdächtigen nicht in Berlin ansässig, unbekannt ist, wieviele davon in den neuen Bundesländern ihren Wohnsitz hatten. Diese Überschätzung setzt sich nicht fort auf der Ebene der Strafverfolgungsstatistik, weil dort - zumindest bei jungen Tatverdächtigen - das Gericht des Wohnorts entscheiden wird.

4. Auswirkungen von Sonderentwicklungen bzw. Sondererfassungen in Berlin

Mit der Einführung der PKS verbundene Anlaufprobleme führten in Ostberlin 1991 zu einem Stau unerledigter Vorgänge, die 1992 nachbearbeitet wurden. Dies führte - statistisch betrachtet - in Berlin zu einem Rückgang der TVBZen 1990/91, dann zu einem - zu starken - Anstieg, sodann wieder zu einem Rückgang 1992/93.

In der PKS werden Fälle/Tatverdächtige im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfaßt, also ohne Rücksicht auf den Tatzeitpunkt. Die von der Zentralen Ermittlungsgruppe Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) erfaßten Fälle von Mord und Totschlag (Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsfälle in Gefängnissen der ehemaligen DDR) aus den Jahren 1951 bis 1989 wurden vor allem 1993 bis 1995 in der PKS erfaßt (vgl. BKA [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1997, S. 125). Dies dürfte zu einem grossen Teil erklären, weshalb die TVBZ bei Mord und Totschlag 1993 sprunghaft angestiegen und ab 1995 wieder deutlich zurückgegangen sind.

5. Verfügbarkeit der Daten in inhaltlicher Hinsicht - Straftatengruppen

Im Unterschied zur PKS, in der die deutschen Tatverdächtigen nach der vollständigen Straftatenaufschlüsselung nachgewiesen werden, werden für die Strafverfolgungsstatistik die Daten über abgeurteilte und verurteilte Deutsche und Nichtdeutsche lediglich nach einem abgekürzten Straftatenverzeichnis ausgewertet und veröffentlicht. Durch die unterschiedliche Zusammenfassung von Straftaten sind die Hauptdeliktsgruppen nicht in allen Fällen völlig identisch; die Abweichungen sind in der folgenden Auflistung markiert. Dieser Fehler ist nicht sanierbar; quantitativ sind die Abweichungen indes (mutmaßlich) vernachlässigbar gering. Aus diesen Deliktsgruppen wurden für die vergleichende Gegenüberstellung folgende Straftatengruppen ausgewählt (Klammerangaben: PKS - Tabelle 40, Schlüsselzahl; StVSt: Statistisches Bundesamt [Hrsg.]: Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege, Tab. 3.9.1, lfde Nr.):

(1)
Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr insgesamt:
PKS: Straftaten (ohne Staatsschutz- und Verkehrsdelikte) (Schl.Z.: ----)
StVSt: Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr (lfd. Nr.: 1)
(2)
Mord und Totschlag:
PKS: Mord § 211 StGB (Schl.Z.: 0100) sowie Totschlag und Tötung auf Verlangen (einschl. Versuch) §§ 212-213, 216 StGB (Schl.Z: 0210)
StVSt: Mord und Totschlag (einschl. Versuch) §§ 211-213 StGB (lfd. Nr. 12).
(3)
Raub, Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer:
PKS: Raub, räuberische Epressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB (Schl.Z: 2100) sowie Erpressung § 253 StGB (Schl.Z: 6100)
StVSt: Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-256, 316a StGB (lfd. Nr. 18).
(4)
Gefährliche und schwere Körperverletzung:
PKS: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang §§ 226, 227, 229 Abs. 2 StGB (Schl.Z.: 2210) sowie gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 223a, 224, 225, 227, 229 StGB StGB (Schl.Z.: 2220)
StVSt: Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 223a, 224-226 StGB (lfd. Nr. 14).
(5)
Diebstahl unter erschwerenden Umständen:
PKS: Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243 - 244a StGB (Schl.Z.: 4***)
StVSt: Schwerer Diebstahl §§ 243, 244, 244a StGB (lfd. Nr. 17).
(6)
Diebstahl ohne erschwerende Umstände:
PKS: Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a-c StGB (Schl.Z.: 3***)
StVSt: Diebstahl § 242 StGB (lfd. Nr.16)."+1"

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Letztes Update am 28.07.1999
Bearbeitet von Martina Schulz