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gericht, das man mir icht naht,
meiner gerechtikeit mag
nieman enpfliehen. Do der babst
den swestern also tet vnd andern
/geistli[chen]/ lüten der ruff vnd der süfzen
der gieng in himel. Nün
was es an in bracht, das
ers doch in gut tett, hett
ers in vbel getan, so must
ers in der helle gebust
han, do von musz es im
hÿe ab genomen werden. Diui(-)
sione appostolorum1 ist disz geschehen.
Meinen lieben herren, bruder
Conrat, grusz ich, Cristina
Ebnerin, in unszerm herren
1 Divisio Apostolorum (15. Juli) = Aussendung der Apostel, um missionarisch für die neue christliche Kirche tätig zu werden (nach z.B. Lk 9, 1-6)
Laut Lexer kein Anhaltspunkt für „nicht“. Stattdessen als Verb: nâhen zu lesen? Bedeutung: nahen, sich nähern
Am linken Rand von derselben Hand „geistli“ nachgetragen, das vom Bearbeiter der Handschrift zu „geistlichen“ ergänzt werden darf, wobei die eigenständige Ergänzung mit eckigen Klammern kenntlich zu machen ist.
Hier ist nicht ganz klar, ob es sich um „süszen“ oder „süfzen“ handelt, da im Schriftbild „s“ und „f“ auf Grund ihres langen Schafts leicht zu vertauschen sind. Nur der Kontext legt nah, hier „süfzen“ (= Seufzen) vorzuziehen.
seufzen
von hie: hier