KIK Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung 
<www.uni-konstanz.de/rtf/kik>


[Zurück zur Übersicht] | [Zusammenfassung] | [Schaubilder

Fussnoten

1 Aktualisierte und erweiterte Fassung des Vortrags, gehalten am 6. Juli 2000 auf dem 4. Deutsch-Chinesischen Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen in Berlin.
2 Das Schrifttum ist inzwischen nahezu unübersehbar und verlangt nach Bibliographien, die sich freilich auf "Auswahlbibliographien" (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Jugendkriminalität. Eine Auswahlbibliographie des deutschsprachigen Schrifttums über Umfang, Ursachen, Erscheinungsformen und Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden von 1841 bis 1982, 2 Bände, Wiesbaden 1982; Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Gewalt und Kriminalität, COD-Literatur-Reihe, Bd. 4, Wiesbaden 1985) beschränken 
Ein Indikator für das an der Erforschung von Jugendkriminalität bestehende Interesse ist vor allem der breite Raum, der dieser Frage in den kriminologischen Lehrbüchern gewidmet wird (vgl. Eisenberg, Ulrich: Kriminologie, 5. Aufl., München 2000, S. 735 ff.; Göppinger, Hans (bearb. von Bock, Michael; Böhm, Alexander): Kriminologie, 5. Aufl., München 1997, S. 497 ff.; Kaiser, Günther: Kriminologie - Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 565 ff.; Kaiser, Günther: Kriminologie - Eine Einführung in die Grundlagen, 10. Aufl., Heidelberg 1997, S. 261 ff.; Kürzinger, Josef: Kriminologie, 2. Aufl., Stuttgart u.a. 1996, S. 190 ff.; Schneider, Hans Joachim: Kriminologie, Berlin/New York 1987, S. 603 ff.; Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 11. Aufl., Heidelberg 2001, S. 63 ff.), die Vielzahl von einschlägigen Monographien (zuletzt Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995) sowie die Tatsache, dass Kinder- und Jugenddelinquenz das Schwerpunktthema im "Ersten Periodischen Sicherheitsbericht" der Bundesregierung ist (vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz [Hrsg.]: Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 473 ff).
3 Hellmer, Joachim: Jugendkriminalität. 4. Aufl., Neuwied 1978, S. 3.
4 Aus Mesopotamien stammt folgende Klage: "Mit unserer Erde geht es abwärts. Bestechung und Unehrlichkeit breiten sich aus. Die Kinder folgen ihren Eltern nicht mehr. Der Untergang der Welt steht offensichtlich bevor." (zit. nach Sommerville, John C: The Rise and Fall of Childhood, New York 1990, S. 15: "Our earth is degenerate in these latter days. Bribery and corruption are common. Children no longer obey their parents ... The end of the world is evidently approaching.").
5 In den vor ca. 1.600 Jahren entstandenen "Bekenntnissen" des Augustinus liest man: "Was mich bestimmte, nach Rom überzusiedeln, war, dass dort die jungen Leute ruhiger ihre Studien betrieben und durch die besseren Einrichtungen einer strafferen Disziplin in Schranken gehalten wurden, so dass sie nicht nach Belieben und ohne Scheu in die Schule eines Lehrers eindrangen, der nicht der ihre war ... Dagegen herrscht in Karthago eine widerwärtige, maßlose Frechheit der Schüler" (Augustinus, zitiert nach Kaiser, Günther: Jugendkriminalität. Rechtsbrüche, Rechtsbrecher und Opfersituationen im Jugendalter, Weinheim, Basel, 1982, 13).
6 Shakespeare, William: Das Wintermärchen, 3. Akt, 3. Szene (in der Übersetzung von Dorothea Tieck). Im Original lautet der Text: "I would, there were no age between ten and three-and-twenty, or that youth would sleep out the rest: for there is nothing in the between but getting wenches with child, wronging the ancientry, stealing, fighting" (zitiert nach der von Halliwell herausgegebenen Edition "The Work of William Shakespeare", vol. VIII, London 1859).
7 Kaiser, Günther: Randalierende Jugend, Heidelberg 1959.
8 Kaiser, Günther: Zur Erscheinung des Rowdytums und des Vandalismus, Unsere Jugend 1962, S. 102 ff.
9 Vgl. z.B. Halach, Veronika: Jugendkriminalität - Besorgnis erregend oder normale Erscheinung?, Kriminalistik 1979, S. 575 ff.; Mergen, Armand: Kinderkriminalität, Kriminalistik 1979, S. 399 ff. Dagegen jedoch Albrecht, Peter-Alexis; Lamnek, Siegfried: Jugendkriminalität im Zerrbild der Statistik, München 1979; vgl. auch die Erwiderung z.B. von Kreuzer, Arthur: Anstieg der Jugendkriminalität - ein Mythos?, Kriminalistik 1980, S. 67 ff.
10 Sessar, Klaus: Wenn Krankheit und Verbrechen zu schwinden drohen, MSchrKrim 1989, S. 337 ff.
11 Vgl. die Diskussionen auf dem 20. Deutschen Jugendgerichtstag, der 1986 dem Thema gewidmet war "Und wenn es künftig weniger werden - Die Herausforderung der geburtenschwachen Jahrgänge". Vgl. ferner Dünkel, Frieder: Die Herausforderung der geburtenschwachen Jahrgänge, Freiburg i.Br. 1987.
12 Bleibtreu, Eike: Die polizeiliche Kriminalstatistik 1992: Die Kriminalität bekommt eine neue Dimension, Der Kriminalist 1993, S. 258 ff.
13 Blasius, Dirk: Kriminalität und Alltag, Göttingen 1978, S. 19.
14 Vgl. die Nachweise bei Heinz, Wolfgang: Reformbedarf des Jugendstrafrechts? Jugendkriminalität und Jugendkriminalrechtspflege aus Sicht der Kriminologie, MSchrKrim 1998, S. 399 f.; Höynck, Theresia; Sonnen, Bernd-Rüdeger: Jugendstrafrecht als Spielball im Prozess politischer Meinungsbildung, ZRP 2001, S. 245 ff.
15 Vgl. Heinz, Wolfgang: Reformbedarf des Jugendstrafrechts? Jugendkriminalität und Jugendkriminalrechtspflege aus Sicht der Kriminologie, MSchrKrim 1998, S. 399 ff.; Kerner, Hans-Jürgen; Sonnen, Bernd-Rüdeger: Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht - Eine Anregung zur Besonnenheit bei Veränderungsplänen, DVJJ-Journal 1997, S. 339 ff.; Ostendorf, Heribert: Magdeburger Initiative, Neue Kriminalpolitik 1999, 4 f.; Ostendorf, Heribert: Jugendstrafrecht in der Diskussion, ZRP 33, 2000, S. 103 ff; Viehmann, Horst: Verschärfung des Strafrechts - Eine geeignete Antwort auf neue Dimensionen der Jugendkriminalität?, in: Reindl, R.; Kawamura, G.; Nickolai, W. (Hrsg.): Prävention - Entkriminalisierung - Sozialarbeit, Freiburg i.Br. im Breisgau 1995, S. 11 ff:; Viehmann, Horst: Statt Verschärfung des Jugendstrafrechts: Verbesserung der Lebenslagen - In der Jugendstrafrechtspolitik droht der Verlust der Rationalität, in: Dünkel, F.; Kalmthout, A. van; Schüler-Springorum, H. (Hrsg.): Entwicklungstendenzen und Reformstrategien im Jugendstrafrecht im europäischen Vergleich, Mönchengladbach 1997, S. 651 ff.
16 Heinz, Wolfgang: Kriminalprävention - Anmerkungen zu einer überfälligen Kurskorrektur der Kriminalpolitik, in: Kerner, H.-J.; Jehle, J.-M.; Marks, E. (Hrsg.): Entwicklung der Kriminalprävention in Deutschland, Godesberg 1998, S. 17 ff.; hierzu Kaiser, Günther: Brauchen wir in Europa neue Konzepte der Kriminalpolitik, ZRP 2000, S. 151 ff.
17 Vgl. Kaiser, Günter: Kriminalpolitik in der Zeitenwende, in: Festschrift für C. Roxin, Berlin/New York 2001, 990 ff.
18 Vgl. zur aktuellen kriminalpolitischen Diskussion aus kriminologischer Sicht Heinz, Wolfgang: Kriminalpolitik an der Wende zum 21. Jahrhundert: Taugt die Kriminalpolitik des ausgehenden 20. Jahrhunderts für das 21. Jahrhundert?, Bewährungshilfe 2000, S. 131 ff.
19 Zur vergleichenden Kriminologie vgl. Kaiser, Günther: Die vergleichende Methode in der Kriminologie, Beiheft zur ZStW 1978, 129 ff.
20 Vgl. nur für den europäischen Vergleich die Beiträge im Überblicksband Dünkel, Frieder; Kalmthout, Anton van; Schüler-Springorum, Horst (Hrsg.): Entwicklungstendenzen und Reformstrategien im Jugendstrafrecht im europäischen Vergleich, Mönchengladbach 1997.
21 In der auf Bundesebene vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die "von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte" (BKA [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 8); ferner sind nicht enthalten die von der Staatsanwaltschaft (bedeutsam vor allem im Bereich der Wirtschaftsstraftaten), von den Finanzämtern (Steuervergehen) und den Zollbehörden (außer den Rauschgiftdelikten) unmittelbar und abschließend bearbeiteten Vorgänge sowie die Straftaten von Soldaten der Bundeswehr, deren Ermittlung der Disziplinarvorgesetzte selbständig durchführt. Erhebungseinheiten sind "Fälle", "Tatverdächtige" und - bei bestimmten Straftaten - "Opfer". Die PKS wird seit 1991 auch in den neuen Bundesländern geführt.
22 Die seit 1981 auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zählkartenerhebung in Ermittlungsverfahren und Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (Staatsanwaltschaftsstatistik [StA-Statistik]) weist die Geschäftserledigung der Staats- und Amtsanwaltschaften beim Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) nach. Während Anzeigen gegen unbekannte Täter lediglich der Summe nach mitgeteilt werden, werden hinsichtlich der Verfahren gegen bekannte Täter (Js-Register) die Art der Erledigung, die Verfahrensdauer und die Art der Einleitungsbehörde nachgewiesen.
Bei der StA-Statistik handelte es sich bis zum Berichtsjahr 1997 um eine Verfahrensstatistik, d.h. die Erledigungsart wurde nachgewiesen für die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren, nicht aber für die davon betroffenen Personen. Seit 1998 wird auch die Zahl der von den jeweiligen Entscheidungen betroffenen Personen mitgeteilt.
Die Nachweise erfolgten in der StA-Statistik weitgehend summarisch, die Erledigungsarten wurden so gut wie nicht nach Delikten differenziert erfasst und ausgewiesen. In der Vergangenheit wurde lediglich für zwei Deliktsgruppen die Erledigungsart nachgewiesen, nämlich für "Straftaten im Straßenverkehr" sowie für Ermittlungsverfahren in "Besonderen Wirtschaftsstrafsachen" (§ 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 GVG, §§ 266a, 283b StGB). Ab 1998 wird zusätzlich nachgewiesen, ob das Ermittlungsverfahren betrifft eine Betäubungsmittelstrafsache, eine Umweltstrafsache, eine Strafsache gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder eine Strafsache der Organisierten Kriminalität.
Die StA-Statistik wurde zunächst nur in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz und im Saarland eingeführt. In Berlin (West) wurde sie 1985, in Hessen 1988 und in Schleswig-Holstein 1989 eingeführt. In den neuen Bundesländern wurde die Führung der StA-Statistik ab 1993 in Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgenommen; ab 1994 in Brandenburg und in Thüringen und ab 1995 in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1995 liegen demnach auch Daten für sämtliche neuen Bundesländer vor.
23 Hinsichtlich der Tätigkeit der Strafgerichte verfügen wir in Deutschland über zwei Statistiken, über die Strafverfolgungsstatistik und die Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte.
In der auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik (StVStat) werden alle Angeklagten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, ferner Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Ausnahmsweise werden jedoch Entscheidungen gemäß § 59 StGB, §§ 27, 45 Abs. 1 (alt bzw. Abs. 3 neu) JGG erfasst. Von den fünf neuen Bundesländern haben bislang Brandenburg, Sachsen und Thüringen die StVStat eingeführt.
In der auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zählkartenerhebung in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) (Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte) werden der Geschäftsanfall und die Erledigung von Strafsachen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof nachgewiesen. Wie die StA-Statistik, so ist auch sie nicht nach Delikten gegliedert; lediglich die Zahl der insgesamt erledigten Verfahren, die eine im Straßenverkehr begangene Straftat betreffen, wird gesondert ausgewiesen. Im Unterschied zur StA-Statistik wird jedoch die Art der Erledigung sowohl hinsichtlich Verfahren als auch Personen ausgewiesen. Seit dem Berichtsjahr 1995 sind auch die neuen Bundesländer einbezogen.
24 Aus dem großen Bereich der Strafvollstreckung wird lediglich ein Teilausschnitt erfasst, nämlich jener der Unterstellung unter einen hauptamtlichen Bewährungshelfer. In der auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Bewährungshilfestatistik (BewH-Statistik) werden - neben den hauptamtlichen Bewährungshelfern - vor allem die diesen zur Betreuung unterstellten Probanden der Bewährungshilfe nachgewiesen. Die BewH-Statistik wird derzeit lediglich in zwei der fünf neuen Bundesländer - Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - geführt.
25 In der auf Bundesebene vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Strafvollzugsstatistik (StVollz-Statistik) wird zum einen zum Stichtag - jeweils zum 31.3. eines Berichtsjahres - die Struktur der Strafgefangenen (Alter, Geschlecht, Art der Straftat usw.) im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie der Sicherungsverwahrten nachgewiesen. Zum anderen wird rückblickend auf ein Berichtsjahr der Bestand an Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten zu Beginn und zum Ende des Jahres nachgewiesen, ferner werden Untersuchungs- und Abschiebungshäftlinge erfasst sowie die Art der Zugänge und der Abgänge (Gefangenenbewegung). Die StVollz-Statistik wird auch in den neuen Bundesländern geführt.
26 Vgl. Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik, in: BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5, Wiesbaden 1990, S. 1 ff.
27 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 12: Gesundheitswesen, Reihe 3: Schwangerschaftsabbrüche.
28 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 12: Gesundheitswesen, Reihe 4: Todesursachen.
29 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 8: Verkehr, Reihe 7: Verkehrsunfälle.
30 Z.B. die bislang fünf Rückfallstatistiken (1986 bis 1990), die Gewerbezentralregisterdaten, die GZR-Daten zur Schwarzarbeit sowie die Daten zur Betäubungsmittelkriminalität.
31 Z.B. Kraftfahrt-Bundesamt, Statistische Mitteilungen, Reihe 4: Verkehrszentralregister; ferner die Sonderhefte zu Reihe 4, z.B. Heft 2: Verkehrszuwiderhandlungen im Mitteilungszugang des Verkehrszentralregisters nach Tatkennziffern; Heft 3: Verkehrsverstöße von Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern.
32 Sack, Fritz, Probleme der Kriminalsoziologie, in: König, R. (Hrsg.): Handbuch der empirischen Sozialforschung, Bd. 12: Wahlverhalten, Vorurteile, Kriminalität, 2. Aufl., Stuttgart 1978, S. 307.
33 Begriff gewählt nach Kerner, Hans-Jürgen: Normbruch und Auslese der Bestraften. Ansätze zu einem Modell der differentiellen Entkriminalisierung, in: Kriminologische Gegenwartsfragen, H. 12, Stuttgart 1976, S. 137 ff.
34 Zutreffend stellt dementsprechend das BKA fest: "Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität" (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 7).
35 Mit Dunkelfeld wird, einer wissenschaftlichen Konvention zufolge, die Summe der von den Strafverfolgungsbehörden nicht registrierten Taten (Dunkelfeld der Taten) bzw. nicht registrierten Täter (Dunkelfeld der Täter) bezeichnet. Zu den verschiedenen Definitionen des Begriffes Dunkelfeld vgl. zuletzt Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 14 f.
36 Manche Kriminologen gehen von jährlich 50 Millionen Taten und mehr aus, darunter allerdings überwiegend Bagatellen, denen ca. 7 Millionen bekannt gewordene Taten gegenüberstehen (vgl. Kreuzer, Arthur, Kriminologische Dunkelfeldforschung, NStZ 1994, S. 10).
37 Im Idealfall werden bei "Täter" wie bei "Opferbefragungen" repräsentative Stichproben der Bevölkerung befragt, also nicht, wie die übliche, jedoch irreführende Bezeichnung vermuten lässt, nur bekannte Täter bzw. Opfer. Der Unterschied beider Befragungsarten besteht in der Fragestellung. Bei "Täterbefragungen" wird danach gefragt, ob der Befragte selbst (in einem bestimmten Zeitraum) ein Delikt verübt hat. Bei Opferbefragungen soll der Befragte darüber Auskunft geben, ob er (in einem bestimmten Zeitraum) Opfer von bestimmten (angezeigten oder auch nicht angezeigten) Delikten geworden ist.
38 Zu diesen methodischen Problemen zählen zum einen die Stichprobenfehler, zum anderen die sog. "nonsampling errors".
Zur ersten Fehlergruppe zählt vor allem, dass in der Realität bei face-to-face Interviews nicht Zufallsstichproben aus der Grundgesamtheit, sondern mehrstufig geschichtete Klumpenstichproben gezogen werden. Bei telefonischen Befragungen werden alle diejenigen nicht erfasst, die entweder über keinen Telefonanschluss verfügen oder aber einer Veröffentlichung ihrer Teilnehmerdaten explizit widersprochen haben, u.U. wegen Viktimisierungserfahrungen oder aus Sicherheitserwägungen. Sowohl für diese Erhebungsverfahren als auch für postalische Befragungen gilt ferner, dass bestimmte Einheiten typischerweise nicht oder nicht repräsentativ erfasst werden, wie z.B. Obdachlose, Internierte (etwa in Heimen oder in Strafvollzugsanstalten Untergebrachte) oder in bestimmten subkulturellen Milieus lebende Personen.
Zur Fehlergruppe der "nonsampling errors" zählt, dass aus erhebungstechnischen Gründen bestimmte Einheiten der Grundgesamtheit mehr oder weniger systematisch ausgeschlossen werden, wie z.B. nicht der deutschen Sprache mächtige Gruppen, zu junge oder zu alte Personen, ferner Angehörige überdurchschnittlich mobiler Personengruppen, die, sei es aus Gründen des beruflichen oder des privaten Lebensstils, schwieriger an ihrer Wohnanschrift anzutreffen sind als andere, weniger mobile Personengruppen. Bei postalischen Befragungen ist mit Selbstselektionseffekten dergestalt zu rechnen, dass eher Personen bereit sind zu antworten, die von dem Thema betroffen sind, also z.B. Opfer geworden sind.
Zu den auf dem Erhebungsmodus beruhenden Effekten zählen schließlich systematische Erhebungsfehler durch Interviewer- oder Befragteneffekte sowie durch Instrumentenmängel und Kontexteffekte.
39 Täter- wie Opferbefragungen stehen vor dem Problem, dass es aufwändiger ist, schwerere Delikte zu erfragen, weshalb sich die weit überwiegende Zahl der Untersuchungen auf eher leichtere Delikte beschränkt. Durch Differenzierungen im Vorgehen, namentlich durch Detailnachfragen, die die Deliktsschwere erkennen lassen, oder durch Erzählungen des deliktischen Ablaufs, lassen sich indes auch schwere Gewalttaten bis hin zu Delikten mit Todesfolge erfassen. Für Routine- und Wiederholungsbefragungen sind diese Vorgehensweisen aber regelmäßig zu aufwändig und deshalb zu kostspielig
Bei Opferbefragungen scheiden ferner solche Delikte aus, die im strengen Sinn kein Opfer haben bzw. sich nicht unmittelbar gegen Privatpersonen richten, die das Opfer als solche gar nicht bemerkt hat sowie Delikte, bei denen das Opfer naturgemäß keine Angaben (mehr) machen kann, wie z.B. vollendete Tötungsdelikte. Kaum zuverlässig erfassbar sind Delikte, bei denen Täter und Opfer einverständlich zusammenwirken bzw. Delikte, an denen das Opfer selbst beteiligt oder interessiert ist. Relativ gut erfassbar sind also vor allem Eigentumsdelikte, die sich gegen Privatpersonen richten. Bei anderen Delikten gegen Private, wie z.B. Gewalt- und Sexualdelikte, hängt die Aussagekraft davon ab, dass die Stichprobe hinreichend groß genug ist, um noch genügend Opfer zu finden (vgl. hierzu zuletzt Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 11. Aufl., 2001, S. 108 ff.; Weiß, Rüdiger: Bestandsaufnahme und Sekundäranalyse der Dunkelfeldforschung, BKA-Forschung, 1997, S. 61).
40 Ein allgemeines, aber sich bei Täter- und Opferbefragungen in besonderer Schärfe stellendes Problem besteht in der Schwierigkeit, strafrechtliche Tatbestände adäquat in die Umgangssprache umzusetzen. Da die subjektive Bewertung, Opfer eines bestimmten Delikts geworden zu sein, nicht unbedingt mit strafrechtlichen Definitionen in Einklang steht, kann dies dazu führen, dass auch Vorfälle, die rechtlich noch nicht die Grenzen der Strafbarkeit überschreiten, in Opferbefragungen als Viktimisierungserfahrungen registriert werden (vgl. Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, S. 109).
41 Probleme können sich auch aus der unterschiedlichen Fähigkeit der Befragten ergeben, sich an erfragte Sachverhalte zu erinnern: Täter- und Opferbefragungen haben ergeben, dass schwerere Delikte eher erinnert werden als leichte, dass ein Teil der länger zurückliegenden schwereren Delikte in den Befragungszeitraum hinein zeitlich vorverschoben wird (sog. Telescoping-Effekt). Vgl. hierzu Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, S. 112 f.; Weiß, Rüdiger: Bestandsaufnahme und Sekundäranalyse der Dunkelfeldforschung, BKA-Forschung, 1997, S. 63 f.
Bei Täterbefragungen kann vor allem die Biographie des Befragten einen verzerrenden Einfluss haben. Denn die die Erinnerung mitbestimmende Einprägsamkeit wird bei Mehrfachtätern relativ geringer sein als bei Gelegenheits- oder Einmaltätern. 
42 Furcht vor einer möglichen Bestrafung, Schamgefühle, übergroßes Geltungsstreben bis hin zur Verfälschung in Richtung auf die vermeintlich erwartete Antwort können Gründe für unbewusst oder bewusst unwahre Angaben sein. Speziell innerfamiliäre Vorfälle werden aus Gründen der Scham, oder aber weil sie nicht als Straftat, sondern als Privatsache angesehen werden, zu einem erheblichen Anteil nicht mitgeteilt (vgl. Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, S. 115 f.).
43 Der Begriff "Kriminalitätswirklichkeit" verkürzt, wie zuvor ausgeführt, den gemeinten Sachverhalt. "Kriminalitätswirklichkeit" als "objektive Realität" gibt es nicht, es gibt immer nur Wahrnehmungen und Bewertungen von Sachverhalten.
44 Kaiser, Günther: Kriminologie - Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 400.
45 Weniger als 10% der Massendelikte werden der Polizei durch eigene polizeiliche Wahrnehmungen und Initiativen bekannt. Blankenburg, Sessar und Steffen (Blankenburg, Erhard; Sessar, Klaus; Steffen, Wiebke: Die Staatsanwaltschaft im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle, Berlin 1978, S. 120) ermittelten z.B., dass bei Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Raub und Notzucht zwischen 94% und 97% dieser Straftaten der Polizei durch Anzeigen Privater bekannt wurden. Generell gilt für die "klassische" Eigentums- und Vermögenskriminalität, die drei Viertel der gesamten, in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich registrierten Kriminalität (ohne Straßenverkehrsdelikte) ausmacht, dass das Anzeigeverhalten die wichtigste Determinante für Umfang, Struktur und Bewegung der registrierten und damit sozial sichtbaren Kriminalität ist. Vgl. ferner Ammer, Andreas: Kriminalität in Landau, Holzkirchen/Obb. 1990, S. 203; Schwind, Hans-Dieter; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Dunkelfeldforschung in Bochum 1986/87, Wiesbaden 1989, S. 223 f.; Steffen, Wiebke; Richter, Günter; Stolz, Edgar: Inhalte und Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen, München 1982, S. 15.
46 Vgl. m.w.N. Heinz, Wolfgang: Anzeigeverhalten, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 27 ff. In den von der Forschungsgruppe "Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg" in drei süddeutschen Städten durchgeführten Opferbefragungen wurden (hinsichtlich persönlicher Viktimisierungserfahrungen) sogar durchschnittliche Anzeigeraten von unter 30% ermittelt (vgl. Heinz, Wolfgang; Spieß, Gerhard: Viktimisierung, Anzeigeerstattung und Einschätzung der Arbeit der Polizei durch die Bürger, in: Feltes, Th. [Hrsg.]: Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg, Holzkirchen/Obb. 1995, S. 103).
Einige Forschungsergebnisse deuten indes darauf hin, dass zwischen erfragtem und tatsächlichem Anzeigeverhalten eine beträchtliche Kluft besteht, d.h., dass die Angaben über erfolgte Anzeigen deutlich zu hoch sind. In einschlägigen Nachuntersuchungen konnte nur ein Teil der in den Befragungen als gemeldet berichteten Fälle auch als tatsächlich erfolgter Polizeikontakt bestätigt werden; in einer schwedischen Untersuchung wurde z.B. festgestellt, dass es lediglich in 9 von insgesamt 78 angeblich angezeigten Fällen tatsächlich zu einem Polizeikontakt gekommen war, hiervon führte nur 1 Fall zu einer offiziellen Registrierung (vgl. Sveri, Knut, Vergleichende Kriminalitätsanalyse mit Hilfe von Opferbefragungen: Die skandinavische Erfahrung, in: Schneider, H. J. [Hrsg.]: Das Verbrechensopfer in der Strafrechtspflege, Berlin/New York 1982, S. 164 f.). In der jüngsten deutschen Opferuntersuchung, in Bochum, wurden die Probanden sowohl danach gefragt, ob die Straftat angezeigt wurde, als auch danach, ob von der Polizei ein Protokoll geschrieben wurde, das der Befragte unterschrieben hat (vgl. Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, S. 398, Frage DR 12). Der Vergleich der Befragungsergebnisse mit den Ergebnissen der polizeilichen Sondererfassung ergab bei Diebstahl erhebliche Abweichungen; die Inzidenzraten der nach Angaben der Befragten angezeigten waren doppelt so hoch wie die von der Polizei registrierten Delikte. Bei Körperverletzung wurde dagegen keine systematische Abweichung festgestellt (aaO., S. 136, Übersicht 40).
47 Folgende Deliktsbereiche wurden in der Opferbefragung erfasst:
Diebstahl von PKW: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate einer Ihrer Personenwagen/Kombi oder Kleintransporter gestohlen?"
Diebstahl von Krad: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate Ihr Motorrad/Moped/Mofa gestohlen?"
Diebstahl von Fahrrad: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate ein Fahrrad gestohlen?"
Diebstahl aus PKW: "Wurde Ihnen während der letzten zwölf Monate ein Autoradio oder sonst etwas, das im Auto zurückgelassen wurde, oder ein Teil des Autos (wie etwa Seitenspiegel oder Reifen) gestohlen?"
Sachbeschädigung an PKW: "Von Diebstählen abgesehen, ist irgendein Auto Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate absichtlich beschädigt oder demoliert worden?" 
Einbruch in Wohnung: "Von Diebstählen aus Garagen, Gartenschuppen und Kellern abgesehen, ist es während der letzten zwölf Monate vorgekommen, dass jemand ohne Erlaubnis in Ihre Wohnräume eingedrungen ist und dort etwas gestohlen hat oder zu stehlen versucht hat?"
Einbruchsversuch: "Haben Sie innerhalb der letzten zwölf Monate einmal sichere Anzeichen dafür bemerkt, dass jemand erfolglos versuchte, in Ihre Wohnräume einzudringen? Das heißt, haben Sie einmal bemerkt, dass ein Schloss oder eine Tür aufgebrochen, eine Fensterscheibe eingeschlagen war, oder dass die Tür um das Schloss herum zerkratzt war?"
Sachbeschädigung: "Wurde Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate absichtlich irgendwann einmal Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört? Dies betrifft nicht die Beschädigungen an einem Ihrer Autos."
Raub einschl. Versuch: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass jemand mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt Ihnen etwas entrissen hat oder zu entreißen versucht hat (Raub)?" 
Diebstahl sonstigen persönlichen Eigentums: "Außer Raub gibt es viele andere Arten von Diebstahl persönlichen Eigentums, wie beispielsweise Taschendiebstahl, Diebstahl von Geldbörsen, Brieftaschen, Kleidungsstücken, Schmuck oder Sportartikeln, sei es am Arbeitsplatz, in Schulen, in Gaststätten oder auf der Straße. Sind Sie persönlich während der letzten zwölf Monate das Opfer eines solchen Diebstahls geworden?"
Angriff bzw. Drohung: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass man Sie tätlich angegriffen oder in einer Art bedroht hat, dass Sie wirklich Angst hatten, zum Beispiel zu Hause oder in einem Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz?"
sexuelle Belästigung/sexueller Angriff: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass Sie jemand in sexueller Absicht auf unverschämte Art gepackt oder betastet hat? Das kann zu Hause oder anderswo vorgekommen sein, etwa in einem Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz?" Die Befragten wurden gebeten, hinsichtlich des letzten Vorfalls anzugeben, ob es sich bei diesem Vorfall um eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung, einen sexuellen Angriff oder um freches Benehmen gehandelt hat.
48 Vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 71 ff.
49 In ihrer Bochumer Dunkelfelduntersuchung aus den Jahren 1986/87 ermittelten Schwind u.a. eine durchschnittliche Anzeigerate von 51% bei Diebstahl (ohne Warenhausdiebstahl). Bei einer Schadenshöhe von unter 5 DM betrug die Anzeigerate 0%, bei einem Schaden unter 25 DM 14%, bei einem Schaden zwischen 25 und 100 DM 25%, bei einem Schaden zwischen 100 und 1000 DM 67%, bei einem Schaden von mehr als 1000 DM 93% (Schwind, Hans-Dieter; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger, Dunkelfeldforschung in Bochum 1986/87, Wiesbaden 1989, S. 261). Auch in der Wiederholungsuntersuchung von 1998 wurde der Zusammenhang zwischen objektiver Schwere des Schadens und Anzeigebereitschaft bestätigt (vgl. Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiß, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, S. 189).
50 Die vergleichende Gegenüberstellung von Daten des seit 1973 alljährlich durchgeführten US-amerikanischen National Crime Victimization Survey (NCVS) und des Uniform Crime Report (UCR) des FBI für den Zeitraum 1973-99 zeigt, dass schwere "Gewaltkriminalität" (Mord, Vergewaltigung, Raub und schwere Körperverletzung) nach den NCVS-Daten 1999 auf dem niedrigsten Stand seit 1973 und um 30% gesunken ist, nach den Daten des UCR ist sie dagegen in diesem Zeitraum um 58% gestiegen (vgl. das vom Bureau of Justice Statistics im Internet <www.ojp.usdoj.gov/bjs/glance/cv2.htm> veröffentlichte Schaubild). Gäbe es die Daten des NCVS nicht, würde vom UCR auf einen deutlichen Anstieg der schweren "Gewaltkriminalität" geschlossen werden.
51 Legende zu Schaubild 3:
Total violent crime: The number of homicides recorded by police plus the number of rapes, robberies, and aggravated assaults from the victimisation survey whether or not they were reported to the police.
Crimes recorded by the police: The number of homicides, forcible rapes, robberies, and aggravated assaults included in the Uniform Crime Reports of the FBI excluding commercial robberies and crimes that involved victims under age 12.
52 So wird etwa argumentiert: "Man muss wahrscheinlich davon ausgehen, dass nicht der Umfang der Gewalt entscheidend zugenommen hat, sondern dass unsere Aufmerksamkeit für Gewalt schärfer geworden ist. Verschiedene Formen der Gewalt treten in unser Bewusstsein, die es früher sicher auch gab, aber die erst heute von uns wahrgenommen werden. Dies ist ganz deutlich bei der Gewalt gegen Frauen und Kinder. So wird das Thema Gewalt gegen Kinder erst seit Ende der 60er Jahre in den USA und seit den 70er Jahren in Europa diskutiert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es diese Formen der Gewalt früher nicht gegeben hat. In der führenden familiensoziologischen Zeitschrift 'Journal of Marriage and Family' erscheint von der Gründung der Zeitschrift im Jahr 1939 bis zum Jahr 1969 kein einziger Aufsatz mit dem Stichwort 'Gewalt' im Titel. Danach häufen sich Aufsätze, die Gewalt gegen Kinder und Gewalt in der Familie thematisieren" (Nicklas, Hans; Ostermann, Änne; Büttner, Christian: Vaterlos, gottlos, arbeitslos - wertlos? Zum Problem der Jugendgewalt und mögliche Präventivstrategien. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, HSFK-Report 4/1997, Frankfurt a.M. 1997, S. 11).
53 Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 7.
54 Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiss, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, 140, Übersicht 42.
55 Zu weiteren Studien vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 72 ff., 111.
56 Zum Einfluss von Änderungen der Kontrolldichte, der Verdachtsstrategien und der Anzeigepraxis am Beispiel von Ladendiebstahl und Beförderungserschleichung vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 118, 128 f.
57 1981 wurde die Kriminalpolizei wegen Demonstrationen in Gorleben personell verstärkt. Auch nach Beendigung der Demonstrationen blieb die personelle Verstärkung erhalten mit der Folge, dass in Lüchow-Dannenberg die Zahl der Tatverdächtigen deutlich stärker als in den umliegenden Landkreisen zunahm (vgl. Pfeiffer, Christian: Und wenn es künftig weniger werden? In: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen [Hrsg.]: Und wenn es künftig weniger werden? Die Herausforderung der geburtenschwachen Jahrgänge. Schriftenreihe der DVJJ, H. 17, München 1987, S. 33 ff.).
58 Zur Bedeutung dieser Einflussgrößen vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 17 ff. 
59 Diese beiden Dunkelfelder bestehen unabhängig voneinander, d.h. eine hohe Aufklärungsrate ändert nichts an einer bereits durch Unterschiede in der Anzeigeerstattung vorgegebenen Verzerrung der "registrierten Kriminalität". Wenn (was nach Täterbefragungen nicht unrealistisch ist - vgl. Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 167; vgl. auch das Ladendiebstahlsexperiment, über das Blankenburg [Blankenburg, Erhard: Die Selektivität rechtlicher Sanktionen, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1969, S. 805 ff.] berichtete und bei dem 39 von 40 Diebstählen erfolgreich durchgeführt werden konnten) nur 1% der Ladendiebstähle entdeckt und der Polizei bekannt wird (vgl. aber auch Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz [Hrsg.]: Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 117, wo von einem Anteil unentdeckter Ladendiebstähle von 90 bis 95% ausgegangen wird), dann kann auch eine bei über 95% liegende Aufklärungsquote nichts daran ändern, dass nur über die Tatverdächtigen dieses einen Prozentes etwas ausgesagt werden kann. Ein Anstieg registrierter Ladendiebstahlskriminalität um 50% muss nicht bedeuten, dass 50% mehr "gestohlen" wird, sondern kann auch bedeuten, dass vermehrte oder verbesserte Kontrollen dazu geführt haben, dass nicht mehr nur 1% der Ladendiebe erwischt werden, sondern 1,5%. So hat Traulsen (Traulsen, Monika, Die Entwicklung der Jugendkriminalität, Kriminalistik 48, 1994, S. 103) aus Freiburg i.Br. berichtet, der Einsatz privater Sicherungsdienste im Handel habe dazu geführt, dass die Zahl der festgenommenen Ladendiebe innerhalb kurzer Zeit von zwei pro Woche auf einen pro Tag gesteigert werden konnte, so dass - allein durch diese Änderung der Kontrollaktivität - die Zahl der erwischten Ladendiebe um 200% angestiegen ist. 
60 Vgl. Feltes, Thomas: Verhaltenssteuerung durch Prävention - Konsequenzen aus empirisch-kriminologischen Erfahrungen. MSchrKrim 1993, S. 350, der von einer Eigenaufklärungsrate von rd. 10% ausgeht. Eine Quote von lediglich 3% stellte Steffen (Steffen, Wiebke: Veränderungen in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung - Gemeinwesenorientierung als moderne Zielperspektive?, in: Polizei-Führungsakademie (Hrsg.): 50 Jahre polizeiliche Bildungsarbeit in Münster-Hiltrup, Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie, Münster 1995, 1995, S. 112 f.) bei ihrer 1982 durchgeführten Auswertung von ca. 3.000 polizeilichen Ermittlungsvorgängen in drei Polizeibereichen Bayerns fest: "Die (Kriminal)Polizei beschäftigt sich ... bei der Strafverfolgung im Wesentlichen mit der Fahndung nach bzw. der endgültigen (beweiskräftigen) Überführung von bereits durch Opfer- und Zeugenaussagen identifizierten Tätern und nicht damit, noch völlig unbekannte Täter zu ermitteln".
61 1999 betrug z.B. die Aufklärungsrate bei Mord und Totschlag (SZ 0100 + 0200) 94,5%, bei Raubdelikten (SZ 2100) 50,4%, bei Ladendiebstahl (SZ *26*) 94,9%, bei einfachem Diebstahl (ohne Ladendiebstahl) 21,2%, bei Tageswohnungseinbruch (SZ 436*) 16,6% (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tab. 01, Berechnungen durch den Verf.).
62 Blankenburg, Erhard; Sessar, Klaus; Steffen, Wiebke: Die Staatsanwaltschaft im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle, Berlin 1978, S. 191.
63 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 24, 48. Dort wird u.a. ausgeführt, dass allein aufgrund des Anstiegs der Aufklärungsquote in den neuen Ländern zwischen 1993 und 1999 von 60,1% auf 75,4% die Zahl der polizeilich registrierten Tatverdächtigen deutlich angestiegen ist.
64 Teilweise wird eine "gegenläufige Tendenz" vermutet: "Einerseits werden - etwa beim schweren Diebstahl - infolge der geringen Aufklärungsquote viele junge Täter nicht ermittelt, andererseits werden aus der Gesamtheit der Täter mehrheitlich die jüngeren und weniger erfahrenen gefasst und im Ergebnis dann auch sanktioniert" (Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995, S. 133).
65 Vgl. hierzu III. 1.
66 Legende zu Schaubild 4:
Polizeilich registrierte Fälle: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS ausgewiesenen Fälle, also alle im Straftatenkatalog aufgeführten rechtswidrigen (Straf)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, ausgenommen Straßenverkehrs- und Staatsschutzdelikte.
Polizeilich registrierte Tatverdächtige: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS ausgewiesenen Tatverdächtigen (einschließlich der Strafunmündigen). Tatverdächtiger i.S. der PKS ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Wegen Umstellungsschwierigkeiten von einer Zählung pro Ermittlungsverfahren auf eine sog. "echte" Tatverdächtigenzählung (ein Tatverdächtiger wird danach auf Landesebene - unabhängig von der Zahl der durchgeführten Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum nur einmal gezählt), konnten 1983 keine Tatverdächtigenzahlen ermittelt und veröffentlicht werden.
Abgeurteilte ohne (Straßen-)Verkehr: Abgeurteilte i.S. der StVStat sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter gemäß § 53 JGG.
Verurteilte ohne (Straßen-)Verkehr: Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde
Sowohl bei den Abgeurteilten als auch bei den Verurteilten wurden die Straftaten im Straßenverkehr nicht berücksichtigt, um die Vergleichbarkeit zur PKS zu gewährleisten.
Die Angaben beziehen sich auf die alten Bundesländer, sie schließen Berlin-West mit ein; seit 1991 (PKS) bzw. seit 1995 (StVStat) auch Berlin-Ost.
67 Der Anteil der letztlich eine stationäre Sanktion verbüßenden Verurteilten ist freilich höher, weil noch die (im Gefolge einer nicht bezahlten Geldstrafe) Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßenden sowie die Verurteilten, deren Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wird, hinzukommen.
68 Legende zu Schaubild 5:
"sonstige Einstellungen ohne Auflagen": §§ 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO, 153c StPO, 154d und 154e StPO, 154 Abs. 1 StPO. Mit diesen Einstellungen ist regelmäßig kein Sanktionsverzicht verbunden. Sie erfolgen, weil z.B. eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfrage geklärt werden soll, ohne dass damit eine spätere Verfahrenserledigung durch Anklage/Strafbefehl ausgeschlossen ist. Ferner können zu dieser Gruppe Einstellungen gerechnet werden, bei denen von der weiteren Verfolgung deshalb abgesehen wird, weil die im jetzigen Verfahren zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten oder wegen einer in einem anderen Verfahren zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, wo also die aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreichende und erforderliche Sanktion in einem anderen Verfahren verhängt wird oder worden ist. Für die statistische Analyse wurden sie deshalb getrennt von den Einstellungen ohne Auflagen ausgewiesen, mit denen ein Sanktionsverzicht verbunden ist.
"Einstellungen ohne Auflagen": §§ 153 Abs. 1 StPO, 153b Abs. 1 StPO [ab 1994: einschl. § 29 Abs. 5 BtMG], § 45 Abs. 2 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 1 und 2 JGG], ab 1994: § 31a Abs. 1 BtMG.
Einstellungen unter Auflagen: § 153a StPO, § 45 Abs. 1 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 3 JGG), ab 1983: § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 1 BtMG.
Einstellungen gem. § 170 II StPO: Einstellung wegen Tod, Schuldunfähigkeit des Beschuldigten oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Anklage im weiteren Sinne: Anklagen vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht einschließlich besonderer Formen der öffentlichen Klage (Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens, Antrag auf Durchführung eines objektiven Verfahrens, Antrag auf sofortige Hauptverhandlung (§ 212 StPO; ab 1995 Entscheidung im beschleunigten Verfahren [§ 417 StPO]), Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren [§ 76 JGG]).
69 Für 1999 liegen noch keine Ergebnisse der StA-Statistik vor.
70 Die Einstellungsrate nach allgemeinem Strafrecht dürfte 1998 bei 48%, nach Jugendstrafrecht bei 69% gelegen haben. Vgl. zur Entwicklung Wolfgang Heinz: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 1998 (Berichtsjahr 1998), Konstanzer Inventar Sanktionsforschung (KIS) <www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks98.htm
71 Legende zu Schaubild 6:
Formell Sanktionierte: Nach Jugendstrafrecht Verurteilte (einschließlich der Personen mit Entscheidungen gem. § 27 JGG).
Informell Sanktionierte: Personen, deren Strafverfahren gem. § 45 oder § 47 JGG eingestellt worden ist.
72 1999 wurden 19,2% der Angeklagten nicht verurteilt, und zwar 2,7% wegen Freispruchs, 16,4% wegen Einstellung des Verfahrens. Die Nicht-Verurteilungsrate ist im Jugendstrafrecht weitaus höher (1999: 35,5%) als im allgemeinen Strafrecht (1999: 16,3%), was vor allem auf der höheren Einstellungsrate im Jugendstrafrecht beruht (Jugendstrafrecht 1999: 33,1%; allgemeines Strafrecht 13,4%).
73 In der PKS wird das Ergebnis der Beurteilung durch Polizeibeamte zum Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft ausgewiesen; die StVStat weist hingegen das Ergebnis der gerichtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens aus.
74 Für Tötungsdelikte stellte Sessar (Sessar, Klaus: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität, Freiburg i.Br. 1981, 63) bei einer Auswertung sämtlicher Strafverfahren, die in den Jahren 1970 und 1971 in Baden-Württemberg wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes durchgeführt worden waren, fest, dass von den von der Polizei als vorsätzliche Tötungsdelikte definierten Sachverhalten lediglich 22% auch zu einer entsprechenden Verurteilung führten. Von den vollendeten tödlichen Gewaltdelikten (einschließlich Körperverletzung mit Todesfolge) führten 45,6% zu einer Verurteilung entsprechend der polizeilichen Ausgangsdefinition, von den nicht tödlichen Gewaltdelikten, also den nach polizeilicher Bewertung versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikten, kam es nur bei 15,6% zu einer diese Bewertung beibehaltenden Verurteilung.
Bestätigt wurde dieser Befund durch Steitz (Steitz, Dieter: Probleme der Verlaufsstatistik, Jur. Diss. Tübingen 1993, S. 87, 111), der 250 vorsätzliche Tötungsdelikte des Jahres 1971 aus sechs deutschen Großstädten untersuchte. Eine Verurteilung in Übereinstimmung mit der polizeilichen Ausgangsdefinition erfolgte lediglich in 34,4% der Fälle. Die Übereinstimmung war bei vollendeten Delikten mit 45,5% deutlich höher als bei versuchten Delikten (25,7%). In 25,2% erfolgte eine Verurteilung wegen eines anderen, also eines minder schweren Deliktes.
Hinsichtlich Vergewaltigung und sexueller Nötigung stellte Steinhilper (Steinhilper, Udo: Definitions- und Entscheidungsprozesse bei sexuell motivierten Gewaltdelikten, Konstanz 1986, S. 65, 275) bei einer Aktenanalyse sämtlicher in den Jahren 1977 bis 1979 im Regierungsbezirk Detmold wegen §§ 177, 178 StGB durchgeführter Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige fest, dass die polizeiliche Ausgangsbewertung nur in rd. 27% auch im Urteil bestätigt wurde.
Förster (Förster, Hans-Jürgen: Der Täterschwund zwischen der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik am Beispiel der Raubkriminalität in Lübeck 1978 bis 1980, Diss. iur. Kiel 1986, S. 47, 55, 65) konnte zeigen, dass von den 1978 bis 1980 in Lübeck polizeilich wegen versuchten oder vollendeten Raubes registrierten 423 Tatverdächtigen lediglich 37% tatsächlich auch wegen Raubes verurteilt wurden.
75 Vgl. Heinz, Wolfgang: Strafrechtspflegestatistiken und Kriminalpolitik, in: Festschrift für H. J. Schneider, Berlin/New York 1998, S. 779 ff.; zu den Schwierigkeiten am Vergleich von TVBZ und VBZ Heinz, Wolfgang: Verharmlosung und Dramatisierung - oder: (Jugend)Kriminalpolitik auf lückenhafter und unzulänglicher Tatsachengrundlage, DVJJ-Journal 1997, S. 270 ff.
76 Schüler-Springorum, Horst: Jugend, Kriminalität und Recht, in: Festschrift für H.-H. Jescheck, Berlin 1985, S. 1109.
77 Vgl. hierzu ausführlich Kaiser, Günther: Gesellschaft, Jugend und Recht. System, Träger und Handlungsstile der Jugendkontrolle, Weinheim, Basel 1977, S. 33 ff., 53 ff.
78 Zum Strafmündigkeitsalter im internationalen Vergleich siehe zuletzt die Übersicht von Dünkel (Dünkel, Frieder: Zum Strafmündigkeitsalter im internationalen Vergleich, RdJB 1999, S. 291 ff.).
79 Kaiser, Günther: Kriminologie - Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 313.
80 Die StVStat wurde in Brandenburg zum 1.1.1994, in Sachsen zum 1.1.1992 und in Thüringen zum 1.1.1997 eingeführt.
81 Vgl. Heinz, Wolfgang: Anstieg der Jugendkriminalität - Realität oder Mythos?, in: Rabe, H. [Hrsg.]: Jugend, Konstanz 1984, S. 63.
82 Die Umstellung sollte zum 1.1.1983 erfolgen, in vier Bundesländern erfolgte die Umstellung zum 1.1.1984. Bundesweit liegen deshalb erst ab dem Berichtsjahr 1984 Daten vor, die entsprechend der "echten" Tatverdächtigenzählung erhoben worden sind.
83 Nach der jüngsten Untersuchung der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei betrug der Anteil der in Bayern melderechtlich nicht erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen 1983 49,5% und 1995 53,5% (vgl. Steffen, Wiebke: Ausländerkriminalität, in: Remmele [Hrsg.]: Brennpunkt Kriminalität, München 1996, S. 75). Nach den in der PKS veröffentlichten Daten (vgl. BKA [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 116) dürfte für 1998 der Anteil der im Bundesgebiet insgesamt melderechtlich nicht erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen zwischen 30% und 40% betragen ("illegaler" Aufenthalt: 21,3%; "Touristen/Durchreisende": 6,4%; "Sonstige", wie z.B. Flüchtlinge, nicht anerkannte Asylbewerber mit Duldung: 26,8%, von denen ein nicht näher bestimmbarer Teil melderechtlich ebenfalls nicht erfasst sein dürfte).
84 Sowohl Bundeskriminalamt als auch Statistisches Bundesamt teilen inzwischen diese Auffassung:
"Reelle Tatverdächtigenbelastungszahlen können für die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht errechnet werden, weil in der Einwohnerstatistik die amtlich nicht gemeldeten Ausländer fehlen, die sich hier legal (z.B. als Touristen, Geschäftsreisende, Besucher, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte oder Diplomaten) oder illegal aufhalten" (BKA [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 97). 
"Die Verurteiltenziffern werden allerdings nur für die deutsche strafmündige Bevölkerung (ab 14 Jahren) berechnet, da aus der Bevölkerungsstatistik lediglich Zahlen über die bei den Einwohnerbehörden registrierten Ausländer zur Verfügung stehen. Dagegen ist die Gesamtzahl von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen oder nichtdeutschen Touristen, die bei einer Verurteilung in Deutschland in der Strafverfolgungsstatistik mitgezählt werden, nicht bekannt. Eine Ermittlung von Verurteiltenziffern für die strafmündigen Ausländer auf der Grundlage der amtlichen Melderegister würde die tatsächliche Verurteiltenquote der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland überzeichnen" (Statistisches Bundesamt [Hrsg.]: Fachserie 10: Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1999, S. 5).
85 Vgl. zu diesen und weiteren Problemen Heinz, Wolfgang: Verharmlosung und Dramatisierung - oder: (Jugend)Kriminalpolitik auf lückenhafter und unzulänglicher Tatsachengrundlage, DVJJ-Journal 1997, S. 274.
86 "Die Volkszählung von 1979 hat gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung (fortgeschriebene Bevölkerungsstatistik) sehr unzuverlässig sind" (BKA [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 105).
87 Dargestellt sind:
Die auf 100.000 der altersgleichen und geschlechtsgleichen Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit berechneten Tatverdächtigen- (TVBZ) und Verurteiltenbelastungszahlen (VBZ).
Relation m/w, die angibt, wie viele männliche auf eine(n) weibliche(n) Tatverdächtige(n) bzw. Verurteilte(n) der jeweiligen Altersgruppe kommen.
Relation VU/TV (%), die angibt, wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige der jeweiligen Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen.
88 Legende zu Schaubild 8:
Jugendliche: Bis 1911: Verurteilte im Alter von 12 bis unter 18 Jahren, ab 1928 Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren.
Gebiet: Bis 1960 ohne Saarland und Berlin (West); 1990 nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990 einschließlich Berlin (West).
Quellen: Roesner, Ernst: Alter und Straffälligkeit, in: Handwörterbuch der Kriminologie, Bd. 1, Berlin/Leipzig 1933, S. 26;
Statistik des Deutschen Reichs: Bd. 398: Kriminalstatistik für das Jahr 1929, S. 8;
Statistik des Deutschen Reichs: Bd. 507: Kriminalstatistik für das Jahr 1934, S. 20;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Band 229: Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1957; Band 251: Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1958;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie A. Bevölkerung und Kultur. Reihe 9: Rechtspflege II. Strafverfolgung 1960, 1970;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1980, 1990.
Berechnung der Verurteiltenbelastungszahlen (für deutsche und nichtdeutsche Verurteilte) der Jahre 1950, 1960, 1970, 1980 und 1990 auf der Grundlage der Wohnbevölkerung zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres durch Verf.
89 Kaiser, Günther: Kriminologie - Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 395.
90 In Schaubild 9 ist die Relation VU/TV (in %) abgebildet, d.h. wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige der jeweiligen Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen.
91 Wie aus Schaubild 9 hervorgeht, bestehen ausgeprägte geschlechtsspezifische Unterschiede (vgl. hierzu Heinz, Wolfgang: Geschlecht und Kriminalität, in: Kreuzer, Ch. (Hrsg.): Frauen im Recht - Entwicklung und Perspektiven, Baden-Baden 2001).
92 Heinz, Wolfgang; Spieß, Gerhard; Storz, Renate: Prävalenz und Inzidenz strafrechtlicher Sanktionierung im Jugendalter, in: Kaiser, G.; Kury, H.; Albrecht, H.-J. (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 35/2, Freiburg i.Br. 1988, S. 647, Tab. 3.
93 Unter informell Sanktionierten sind diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden zu verstehen, bei denen das Strafverfahren gem. §§ 45, 47 JGG (Diversion) eingestellt worden war.
94 Unter formell Sanktionierten werden diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden verstanden, die (nach Jugendstrafrecht oder nach allgemeinem Strafrecht) rechtskräftig verurteilt worden sind.
95 Vgl. Spieß, Gerhard: Der kriminalrechtliche Umgang mit jungen Mehrfachtätern, in: Walter, M. (Hrsg.): Diversion als Leitgedanke, München 1986, S. 34.
96 Zusammenfassend Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 513 f.
97 Vgl. Heinz, Wolfgang: Kriminalität der Deutschen nach Alter und Geschlecht - Entwicklung und Struktur im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm.
98 Für die Tatverdächtigenerfassung in der PKS gilt folgende Regel: "Werden einem Tatverdächtigen im Berichtszeitraum mehrere Fälle verschiedener Straftatenschlüssel zugeordnet, wird er für jede Gruppe gesondert, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten hingegen nur einmal gezählt. Die Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten(gruppen) lassen sich daher nicht zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen addieren" (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 17). Daraus folgt, dass wegen dieser Mehrfachzählungen der Anteil der wegen Ladendiebstahls oder wegen sonstiger leichter Delikte registrierten Tatverdächtigen nicht berechnet werden kann. Ermitteln lässt sich nur, wie viele der Tatverdächtigen bestimmter Altersgruppen z.B. "auch" wegen Diebstahls in Erscheinungen getreten sind.
99 Vgl. die Zusammenfassung der Befunde durch Dölling (Dölling, Dieter: Die Bedeutung der Jugendkriminalität im Verhältnis zur Erwachsenenkriminalität, in: Bundesministerium der Justiz [Hrsg.]: Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neuregelung, Bonn 1992, S. 51).
100 Vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 513.
101 Die Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik zum Schaden, verstanden als Wert des erlangten Gutes, bestätigen dies. Bei Delikten, an denen vor allem junge Menschen beteiligt sind, wie vor allem Diebstahl, ist der Anteil der Fälle mit geringen Schadenssummen regelmäßig deutlich höher als bei Straftaten, an denen Erwachsene überproportional beteiligt sind, wie z.B. Wirtschaftskriminalität. Auf Wirtschaftskriminalität entfielen 1999 lediglich 2,4% jener Delikte, bei denen die Polizei eine Schadenserfassung durchführt; 61,4% aller polizeilich registrierten Schäden (ohne Folgeschäden) wurden aber durch Wirtschaftskriminalität verursacht. Auf Diebstahl und Raub entfielen zwar insgesamt 77,9% der mit Schadenssummen registrierten Delikte, aber nur 21,6% der Schäden (ohne die durch die Tatbegehung selbst - z.B. Einbruchsschaden - verursachten Schäden). Dies heißt, dass die durch Wirtschaftskriminalität verursachten materiellen Schäden deutlich höher sind als die durch sämtliche Diebstahls- sowie durch Raubdelikte verursachten Schäden.
102 Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tab. 20: 42,6% der registrierten Tatverdächtigen waren Jugendliche.
103 Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tab. 07.
104 Vgl. Dölling, Dieter: Die Bedeutung der Jugendkriminalität im Verhältnis zur Erwachsenenkriminalität, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neuregelung, Bonn 1992, S. 53.
105 Vgl. hierzu ausführlich Heinz, Wolfgang: Kriminalität der Deutschen nach Alter und Geschlecht - Entwicklung und Struktur im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm.
106 Um die VBZ mit den TVB, bei denen die Straßenverkehrsdelikte nicht berücksichtigt sind, vergleichen zu können, wurden die VBZ im Folgenden berechnet für Verbrechen und Vergehen insgesamt, aber ohne Straftaten im Straßenverkehr. 
107 Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
108 In der PKS werden Fälle/Tatverdächtige im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfasst, also ohne Rücksicht auf den Tatzeitpunkt. Die von der Zentralen Ermittlungsgruppe Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) erfassten Fälle von Mord und Totschlag (Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsfälle in Gefängnissen der ehemaligen DDR) aus den Jahren 1951 bis 1989 wurden vor allem 1993 bis 1995 in der PKS erfasst. Dies dürfte zu einem großen Teil erklären, weshalb die TVBZ bei Mord und Totschlag 1993 sprunghaft angestiegen und ab 1995 wieder deutlich zurückgegangen sind (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 127).
109 Ausführlich Heinz, Wolfgang: Kriminalität der Deutschen nach Alter und Geschlecht - Entwicklung und Struktur im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) www.uni-konstanz.de/rtf/kik/deutsche.htm.
110 Hinsichtlich weiterer möglicher, aber nach Prüfung wohl auszuscheidender Erklärungen vgl. Heinz, Wolfgang: Verharmlosung und Dramatisierung - oder: (Jugend)Kriminalpolitik auf lückenhafter und unzulänglicher Tatsachengrundlage, DVJJ-Journal 1997, S. 287 ff.
111 Ebenso Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 525. 
112 Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, 1999, S. 94 ff.
113 In seiner Dunkelfelduntersuchung ermittelte Kirchhoff bei einer Wiederholung der Befragung eine Zuwachsrate bei den Taten von männlichen Jugendlichen in einem Fünfjahreszeitraum von 74% (Kirchhoff, Gerd Ferdinand: Selbstberichtete Delinquenz, Göttingen 1975, S. 343 ff.).Dieses Ergebnis konnten Villmow/Stephan (Villmow, Bernhard; Stephan, Egon: Jugendkriminalität in einer Gemeinde, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 6, Freiburg i.Br. 1983, S. 103 ff.) bei ihrer Wiederholungsbefragung nicht bestätigen. Die Täteranteile (1973: 37,8%; 1976: 39,7%) waren nur geringfügig erhöht, Umfang und Struktur der Kriminalität waren im Wesentlichen unverändert geblieben. Die seit dem Wintersemester 1976/77 jährlich durchgeführten Befragungen von Gießener Jurastudenten deuten ebenfalls auf keinen Kriminalitätsanstieg hin, zumindest auf keine dramatischen Veränderungen (vgl. Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 144 ff.).
114 Vgl. bereits Kreuzer, Arthur: Jugendkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 186.
115 Kreuzer, Arthur, Jugendkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 3. Aufl., 1993, S. 186.
116 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1983 folgende Straftaten bzw. -gruppen zum Oberbegriff "Gewaltkriminalität" zusammengefasst (Stand nach Inkrafttreten des 6. StrRG):
     
  • Mord (§ 211 StGB),
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB),
  • Kindestötung (§ 217 StGB) (einschl. der unaufgeklärten Fälle der Tötung neugeborener Kinder),
  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB),
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249-252, 255, 316a StGB),
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB),
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224, 226, 231 StGB),
  • Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB),
  • Geiselnahme (§ 239b StGB),
  • Angriff auf den Luftverkehr (§ 316c StGB).
117 Gefährliche und schwere Körperverletzung = 61,3%; Raub = 32,9%.
118 Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tab. 07.
119 Vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S 47 ff. Wegen der Änderung von § 177 durch das 33. StÄG vom 1.7.1997 und das 6. StrRG vom 26.1.1998 ist bei Vergewaltigung ein Vergleich mit den Vorjahren nur noch eingeschränkt möglich.
120 Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tabelle 01.
121 Vgl. Schwind, Hans-Dieter; Baumann, Jürgen (Hrsg.): Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Bd. 1, Berlin 1990; Baurmann, Michael C.; Dörmann, Uwe: Gewaltkriminalität und alltägliche Gewalt in Veröffentlichungen der Kriminalistischkriminologischen Forschungsgruppe des BKA und im Spiegel der Polizeilichen Kriminalstatistik, in: BKA (Hrsg.): Aktuelle Phänomene der Gewalt, COD-Literatur-Reihe, Bd. 14, Wiesbaden 1993, S. 11 ff.
Eine aktuelle Übersicht haben zuletzt Göbel, Reingart; Poremba, Constanze: Aktuelle Phänomene der Gewalt - Zusammenstellung deutschsprachiger, polizeibezogener Fachliteratur zum Thema "Aktuelle Phänomene der Gewalt" für den Erscheinungszeitraum Januar 1989 bis August 1993, COD-Literatur-Reihe des BKA, Bd. 14, Wiesbaden 1993, S. 103 ff., vorgelegt.
122 Vgl. Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen. Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, Mönchengladbach 1999, S. 94 ff. Vgl. weitere Befunde in: Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 525 ff.
123 Ostendorf, Heribert: Wachsende Kriminalität - Verschärfung des Strafrechts?, ZfJ 1998, S. 182 f.
124 Zwei Drittel der Gewaltdelikte Jugendlicher fielen in die (weit gefassten) Kategorien "schwere Fälle" (darunter wurden Fälle verstanden, "wenn ein Vorsatz zur Deliktsbegehung zu erkennen war und es zu nicht nur unbedeutenden Verletzungen und/oder dem Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen kam. Ein weiteres Kriterium bildete die jugendtypische Begehung von Gewaltdelikten aus der Gruppe heraus über längere Zeiträume" [Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, S. 137]) oder "Extremfälle" (von den "schweren Fällen" unterschieden sich die "Extremfälle" durch "das noch höhere Maß an rücksichtsloser Gewaltbereitschaft und die gezeigte kriminelle Energie" [Elsner u.a. aaO., S. 138]). Diese Einordnung erklärt sich zu einem großen Teil durch die Verwendung von gefährlichen Werkzeugen: denn Waffen, Messer u.ä. Werkzeuge wurden in knapp 40% der Fälle eingesetzt (vgl. Elsner u.a. aaO., S. 158 ff.).
125 Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, S. 160.
126 Ebenso Albrecht, Hans-Jörg: Neue Dimensionen der Ausländerkriminalität, in: DVJJ - Regionalgruppe Nordbayern (Hrsg.): Ausländer im Jugendstrafrecht - neue Dimensionen, Erlangen 1993, S. 7.
127 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 305 ff.
128 Vgl. hierzu Piehler, Thomas: Der unterschiedliche Umfang der registrierten Kriminalität der Arbeitsmigranten, Pfaffenweiler 1991, S. 228 ff.; Walter, Michael: Über die Bedeutung der Kriminalität junger Ausländer für das Kriminalrechtssystem, DVJJ-Journal 4/1993, S. 350.
129 Vgl. den Übersichtsbeitrag von Villmow, Bernd: Ausländerkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 39 ff:; vgl. ferner aus der Fülle der Literatur nur die Monographien von Chaidou, Anthozoe: Junge Ausländer aus Gastarbeiterfamilien in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/Bern/New York 1984; Kubink, Michael: Verständnis und Bedeutung von Ausländerkriminalität, Pfaffenweiler 1993; Mansel, Jürgen: Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Deutschen, Türken und Italienern, Frankfurt u.a. 1989; Piehler, Thomas: Der unterschiedliche Umfang der registrierten Kriminalität der Arbeitsmigranten, Pfaffenweiler 1991; Pitsela, Angelika: Straffälligkeit und Viktimisierung ausländischer Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg i.Br. 1986; Rebmann, Matthias: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland - eine Analyse der polizeilich registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 80, Freiburg i.Br., 1998; Schöch, Heinz; Gebauer, Michael: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1991; Steffen, Wiebke; Czogalla, Paul; Gerum, Manfred; Kammhuber, Siegfried; Luff, Johannes; Polz, Siegfried: Ausländerkriminalität in Bayern, Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei, Bayer. Landeskriminalamt München, 1992. 
Vgl. ferner noch den Sammelband von Bauhofer, Stefan; Queloz, Nicolas: Ausländer, Kriminalität und Strafrechtspflege, Chur/Zürich 1993, sowie das Schwerpunktheft "Kriminalität und Kriminalisierung junger Ausländer und Einwanderer" der DVJJ (Rundbrief 4/1993), insbesondere die Auswahlbibliographie von Trenczek, Thomas (aaO. S. 393 ff.).
130 Vgl. Piehler, Thomas: Der unterschiedliche Umfang der registrierten Kriminalität der Arbeitsmigranten, Pfaffenweiler 1991, S. 13 ff.; Schöch, Heinz; Gebauer, Michael: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1991, S. 40 ff.; Steffen, Wiebke; Czogalla, Paul; Gerum, Manfred; Kammhuber, Siegfried; Luff, Johannes; Polz, Siegfried: Ausländerkriminalität in Bayern, Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei, Bayer. Landeskriminalamt München, 1992, S. 16 ff.
131 Die Frage eines Nichtdeutsche benachteiligenden Anzeigeverhaltens muss derzeit als wissenschaftlich noch unentschieden gelten; in einigen Bereichen wurde eine höhere (vgl. hinsichtlich Betriebskriminalität Kaiser, Günther; Metzger-Pregizer, Gerhard: Betriebsjustiz - Untersuchungen über die soziale Kontrolle abweichenden Verhaltens in Industriebetrieben, Berlin 1976, S. 124), in anderen Bereichen dagegen keine erhöhte Anzeigebereitschaft festgestellt (vgl. hinsichtlich Gewalt Killias, Martin: Diskriminierendes Anzeigeverhalten von Opfern gegenüber Ausländern?, MSchrKrim 1988, S. 156 ff.). Für quantitativ bedeutsame Bereiche fehlen, soweit ersichtlich, noch empirische Befunde.
132 Steffen, Wiebke; Czogalla, Paul; Gerum, Manfred; Kammhuber, Siegfried; Luff, Johannes; Polz, Siegfried: Ausländerkriminalität in Bayern. Eine Analyse der von 1983 bis 1990 polizeilich registrierten Kriminalität ausländischer und deutscher Tatverdächtiger, Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei, Bayer. Landeskriminalamt München, 1992, Übersicht S. 27a, S. 28; ferner Steffen, Wiebke: Problemfall "Ausländerkriminalität", in: Festschrift für G. Kaiser, Berlin 1998, 663-680. Die Ergebnisse der Sonderauswertung für 1999 wurden von der KFG im BLKA freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
133 Landeskriminalamt Hessen (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik, 1999, 97ff.
134 Karger, Thomas; Sutterer, Peter: Polizeilich registrierte Gewaltdelinquenz bei jungen Ausländern, MSchrKrim 1990, S. 378; zur Gewaltkriminalität junger Ausländer vgl. ferner Traulsen, Monika: Die Gewaltkriminalität der Ausländer, MSchrKrim 1993, S. 298 f.; Kerner, Hans-Jürgen; Kaiser, Günther; Kreuzer, Arthur; Pfeiffer, Christian: Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt aus kriminologischer Sicht, Gutachten der Unterkommission IV, in: Schwind/Baumann u.a. (Hrsg.): Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Bd. II, Berlin 1990, S. 467 ff.
135 Vgl. Kerner, Hans-Jürgen; Kaiser, Günther; Kreuzer, Arthur; Pfeiffer, Christian: Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt aus kriminologischer Sicht, Gutachten der Unterkommission IV, in: Schwind/Baumann u.a. (Hrsg.): Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Bd. II, Berlin 1990, S. 470 f.; Pfeiffer, Christian; Schöckel, Birgitt: Gewaltkriminalität und Strafverfolgung, in: Schwind/Baumann u.a. (Hrsg.): Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt, Bd. III, Berlin 1990, S. 422 ff..
136 Vgl. vor allem Mansel, Jürgen: Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Deutschen, Türken und Italienern, Frankfurt u.a. 1989.
137 Weitere Faktoren, wie etwa die Ausweisungs- und Abschiebepraxis, dürften vermutlich keine wesentliche Rolle gespielt haben, weil sie - jedenfalls bei mittlerer und schwerer Kriminalität - regelmäßig erst nach einer Verurteilung erfolgen. 
138 Villmow, Bernd: Ausländerkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 40.
139 Die (nachträgliche) Bildung von Vergleichsgruppen ist schwierig und umstritten. Die Verfahren von Staudt, Gerhard: Kriminalität, soziale Lage und Rechtsetzung sowie Rechtsanwendung aus der Perspektive von jungen Türken, Italienern und Deutschen, Diss. Saarbrücken 1986, von Mansel, Jürgen: Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Deutschen, Türken und Italienern, Frankfurt u.a. 1989, S. 150 f., und von Geißler, Rainer; Marißen, Norbert: Kriminalität und Kriminalisierung junger Ausländer, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 42, 1990, S. 663 ff. zur Berechnung von Indices über die Merkmale "Beruf" bzw. "soziale Schicht" oder "Schulabschluss", mit der die prozentuale Mehrbelastung der deutschen Vergleichsgruppe ermittelt werden soll, dürften zwar unter geschlechts-, alters-, delikts- und regionalen Aspekten zu undifferenziert sein, aber immerhin mögliche Größenordnungen verdeutlichen. Danach liegt die Kriminalitätsbelastung junger Ausländer insgesamt nicht deutlich über jener dieser fiktiven Vergleichsgruppe junger deutscher Tatverdächtiger.
140 Ebenso Sessar, Klaus: Kriminalität von und an Ausländern, in: Bauhofer/Queloz (Hrsg.): Ausländer, Kriminalität und Strafrechtspflege, Chur/Zürich 1993, S. 200 f. 
141 Vgl. Geißler, Rainer; Marißen, Norbert: Kriminalität und Kriminalisierung junger Ausländer, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 42, 1990, S. 663 ff; Kubink, Michael: Verständnis und Bedeutung von Ausländerkriminalität, Pfaffenweiler 1993; Mansel, Jürgen: Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Deutschen, Türken und Italienern, Frankfurt u.a. 1989. Vgl. hierzu auch die Übersicht bei Walter, Michael: Ausländerkriminalität, in: BKA (Hrsg.): Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 1989, S. 77.
142 Vgl. mit jeweils weiteren Hinweisen Albrecht, Hans-Jörg: Neue Dimensionen der Ausländerkriminalität, in: DVJJ - Regionalgruppe Nordbayern (Hrsg.): Ausländer im Jugendstrafrecht - neue Dimensionen, Erlangen 1993, S. 1-14; Karger, Thomas; Sutterer, Peter: Polizeilich registrierte Gewaltdelinquenz bei jungen Ausländern, MSchrKrim 1990, S. 369 f.; Schöch, Heinz; Gebauer, Michael: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1991; Villmow, Bernd: Kriminalität der jungen Ausländer, in: Festschrift für H. Leferenz, Heidelberg 1983, S. 323 ff.; Walter, Michael: Über die Bedeutung der Kriminalität junger Ausländer für das Kriminalrechtssystem, DVJJ-Jorunal 4/1993, S. 347-359; Walter, Michael; Pitsela, Angelika: Ausländerkriminalität in der statistischen (Re-)Konstruktion, Kriminalpädagogische Praxis 21, 1993, H. 34, S. 6 ff, 
143 Hamburger, Franz; Seus, Lydia; Wolter, Otto: Zur Delinquenz ausländischer Jugendlicher, Wiesbaden 1981, S. 18; Schüler-Springorum, Horst: Ausländerkriminalität, NStZ 3, 1983, S. 529 ff.
144 Schumann, Karl F., Claus Berlitz, Hans-Werner Guth und Reiner Kaulitzki: Jugendkriminalität und die Grenzen der Generalprävention, Neuwied 1987, S. 71; Mansel, J.: Kriminalisierung als Instrument zur Ausgrenzung und Disziplinierung oder "Ausländer richten ihre Kinder zum Diebstahl ab", in: Kriminalsoziologische Bibliographie, 1990, S.47 ff.; Sutterer, Peter; Karger, Thomas: Self-reported juvenile delinquency in Mannheim, Germany, in: Junger-Tas, J.; Terlouw, G.-J.; Klein, M. (eds): Delinquent behavior among young people in the western world, Amsterdam 1994.
145 Vgl. Heitmeyer, W., Collmann, B., Conrads, J., Matuschek, I., Kraul, D., Kühnel, W., Möller, R. und M. Ulbrich-Hermann: Gewalt: Schattenseiten der Individualisierung bei Jugendlichen aus unterschiedlichen Milieus, 2. Auflage, München 1996; Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen. Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, Mönchengladbach 1999.
146 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 311.
147 Siehe Luff, Johannes: Kriminalität von Aussiedlern: polizeiliche Registrierungen als Hinweis auf misslungene Integration?, KFG, Bayerisches Landeskriminalamt, München 2000, S. 36 ff. 
148 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 325, ferner S. 542.
149 Grundies, Volker: Kriminalitätsbelastung junger Aussiedler. Ein Längsschnittvergleich mit in Deutschland geborenen jungen Menschen anhand polizeilicher Registrierungen, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2000, 290 ff.
150 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 326 f.
151 Vgl. Delzer, Ingo: Jugendliche und heranwachsende Ausländer und Aussiedler als Beschuldigte von Gewaltkriminalität, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, Mönchengladbach 1999, S. 304 ff.; Jeschawitz, Irmgard: Aussiedler/Spätaussiedler - Ein sperriges Thema differenziert betrachtet, in: DVJJ-Landesgruppe Baden-Württemberg (Hrsg.): Deeskalation - Über den angemessenen Umgang mit Jugenddelinquenz, INFO 1997, S. 9 ff.; Pfeiffer, Christian; Bredtfeld, Katrin; Delzer, Ingo: Hohe Kriminalitätsbelastung von Aussiedlern - Zur Kriminalität von Aussiedlern in Niedersachsen, Recht und Politik 1996, S. 87 ff.; Reich, Kerstin; Weitekamp, Elmar; Kerner, Hans-Jürgen: Jugendliche Aussiedler - Probleme und Chancen im Integrationsprozess, Bewährungshilfe 1999, S. 335 ff.
152 Zusammenfassend Feest, Johannes: Frauenkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 142 ff.
153 Vgl. Franke, Kirstin: Frauen und Kriminalität. Eine kritische Analyse kriminologischer und soziologischer Theorien, 2000, 22 ff. m.w.N.
154 Zeitreihenvergleiche setzen u.a. voraus, dass die Erfassungsgrundsätze im Wesentlichen unverändert geblieben sind. Zum 1.1.1983 wurde die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung eingeführt, um die bisherige Mehrfachzählung zu vermeiden. Da junge Männer häufiger wiederholt in Erscheinung treten als ältere oder weibliche Tatverdächtige, sind alters- und geschlechtsspezifische Vergleiche für die Zeit vor 1983 kaum möglich. Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen - jeweils nur Strafmündige - lag vor 1983 bei 19%, nach 1983 erhöhte er sich auf etwas über 23%. Hierbei handelte es sich um eine relative Verschiebung, weil der Anteil der männlichen Tatverdächtigen infolge der "echten" Tatverdächtigenzählung deutlich zurückging.
155 Legende zu Übersicht 10:
Tatverdächtige, Verurteilte und Untersuchungsgefangene jeweils Straftaten insgesamt, aber ohne Straftaten im Straßenverkehr.
Strafmündige Tatverdächtige: Person, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, im Alter von mindestens 14 Jahren eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.
Verurteilte: Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde
Zu stationären Sanktionen Verurteilte: Personen, die zu Freiheitsstrafe, zu Strafarrest oder zu Jugendstrafe verurteilt worden sind, und zwar jeweils ohne Strafaussetzung zur Bewährung, sowie zu Jugendarrest Verurteilte.
Strafgefangene: Personen, die aufgrund rechtskräftigen Strafurteils eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßen. Bei den Daten der Strafgefangenen handelt es sich um die Stichtagsergebnisse der Strafvollzugsstatistik zum 31.3.1999.
Sicherungsverwahrte: Gefangene in Sicherungsverwahrung am 31.3.1999.
157 Vgl. Albrecht, Günter; Howe, Carl-Werner; Wolterhoff-Neetix, Jochen: Neue Ergebnisse zum Dunkelfeld der Jugenddelinquenz: Selbstberichtete Delinquenz von Jugendlichen in zwei westdeutschen Großstädten, in: Kaiser, G.; Kury, H.; Albrecht, H.-J. (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte, Freiburg i.Br., Bd. 35/2, 1988, 677 f.
157 Vgl. zuletzt Kerschke-Risch, Pamela: Gelegenheit macht Diebe - doch Frauen klauen auch, Opladen 1993, 97 ff.
158 Vgl. zusammenfassend auch Eisenberg, Ulrich: Kriminologie, 5. Aufl., München 2000, S. 623; Kaiser, Günther: Kriminologie. Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 503; Kreuzer, Arthur: Cherchez la femme?, in: Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann, Berlin, New York 1986, 301; Kürzinger, Josef: Kriminologie, 2. Aufl., Stuttgart u.a. 1996, S. 218; Müller, Lutz: Dunkelfeldforschung - ein verlässlicher Indikator der Kriminalität? Darstellung, Analyse und Kritik des internationalen Forschungsstandes, Jur. Diss. Freiburg i.Br. 1978, 164.
159 Zu dieser These vgl. die Nachweise bei Kaiser, Günther: Kriminologie. Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 501 f.
160 Dies gilt selbst für Gewaltdelikte (vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 60).
161 Zuletzt Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21.8.1995 (BGBl. I 1050).
162 Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRRG) vom 26.1.1998 (BGBl. I 164).
163 Hierfür spricht der überdurchschnittlich hohe Tatverdächtigenanteil von weiblichen Heranwachsenden (1999: 53,9%) und Jungerwachsenen (1999: 52,0%) wegen Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB) sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) (1999: weibl. Hwde. 93,3%; weibl. Jungerw. 89,9%).
164 Kaiser, Günther: Kriminologie. Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 506. 
165 Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 11. Aufl., Heidelberg 2001, S. 73.
166 Albrecht, Hans-Jörg: Die sanfte Minderheit - Mädchen und Frauen als Straftäterinnen, Bewährungshilfe 1987, S. 342 f.; Bruhns, Kirsten; Wittmann, Svendy: Mädchendelinquenz, Recht der Jugend und des Bildungswesens 1999, 356 ff; Kaiser, Günther: Kriminologie. Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S 499 f.; Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, 1999, 75; Schneider, Hans-Joachim: Frauenkriminalität und Frauenstrafvollzug, in: Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann, Berlin/New York 1986, S. 269; Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 11. Aufl., Heidelberg 2001, S. 73; Wittmann, Svendy; Bruhns, Kirsten: Geschlechterverhältnisse und Jugendkriminalität, in: Frauenrat der Universität Konstanz (Hrsg.): Kriminalität und Geschlecht, 1999, 86.
167 Vgl. die Übersichten bei Bruhns, Kirsten; Wittmann, Svendy: Mädchendelinquenz, Recht der Jugend und des Bildungswesens 1999, S. 356; Franke, Kirstin: Frauen und Kriminalität. Eine kritische Analyse kriminologischer und soziologischer Theorien, Konstanz 2000; Kaiser, Günther: Kriminologie. Ein Lehrbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 500 ff.; Kürzinger, Josef: Kriminologie, 2. Aufl., Stuttgart u.a. 1996, S. 225; Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 11. Aufl., Heidelberg 2001, S. 74 ff.; Wittmann, Svendy¸ Bruhns, Kirsten: Geschlechterverhältnisse und Jugendkriminalität, in: Frauenrat der Universität Konstanz (Hrsg.): Kriminalität und Geschlecht, Konstanz 1999, S. 89 ff.
168 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, 515.
169 Bei den Jugendlichen waren es 49%, bei den Heranwachsenden 28% und bei den Erwachsenen 25%.
170 Vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 118: "Ladendiebstahl ist ein Kontrolldelikt. Er wird nur entdeckt, wenn der Spürsinn von Personal und Detektiven erfolgreich eingesetzt wurde. Dies hat zweierlei Konsequenzen. Erstens hängt die Zahl registrierter Delikte weitgehend von den Überwachungsstrategien der Mitarbeiter und Detektive ab sowie von dem Aufwand, der technischen Sicherheitsvorkehrungen eingeräumt wird. Je mehr Detektive eingesetzt werden, desto höher ist die Zahl entdeckter Täter. Zweitens hängt bei Kontrolldelikten die soziale Zusammensetzung der Tatverdächtigen von Verdachtsstrategien der Detektive ab. Deren Selektionskriterien leiten die gezielte Überwachung von Kunden an. Gesteigerte Aufmerksamkeit für bestimmte Personenkreise (z.B. mutmaßliche Asylbewerber) erhöht deren Anteil unter den gefassten Dieben. Es ist nicht auszuschließen, dass deshalb in den letzten Jahren (nach Rückgang der Asylbewerberzahlen) in wachsendem Maße Kinder als Tatverdächtige identifiziert wurden. Mittlerweile werden mehr als die Hälfte der insgesamt einer Tat verdächtigten Kinder wegen Ladendiebstahls der Polizei gemeldet. Es bedarf weiterer Recherche, ob sich darin eine Tendenz niederschlägt, die als "Lüchow-Dannenberg-Syndrom" bekannt ist." Vgl. ferner Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 517.
171 Vgl. Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 119.
172 Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, S. 120.
173 Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, S. 181, ausführlich S. 135 ff.
174 Zur Ertragsanalyse vgl. zusammenfassend Amelang, Manfred: Sozial abweichendes Verhalten, Berlin u.a. 1986, S. 101 ff.; Kaiser, Günther: Kriminologie - Eine Einführung in die Grundlagen, 10. Aufl., Heidelberg 1997, S. 169 ff.; Kreuzer, Arthur: Kriminologische Dunkelfeldforschung, NStZ 1994, S. 10 ff.; Müller, Lutz: Dunkelfeldforschung - ein verlässlicher Indikator der Kriminalität?, Jur. Diss. Freiburg i.Br. 1978; Schneider, Hans Joachim: Kriminologie, Berlin/New York 1987, S. 606 ff.; Sessar, Klaus: Jugendstrafrechtliche Konsequenzen aus jugendkriminologischer Forschung, in: Walter/Koop (Hrsg.): Die Einstellung des Strafverfahrens im Jugendrecht, Vechta 1984, S. 26 ff. m.w.N.; Thiem-Schräder, Brigitte: Normalität und Delinquenz, Bielefeld 1989, S. 18 ff. Vgl. zuletzt Albrecht, Günter; Howe, Carl-Werner; Wolterhoff-Neetix, Jochen: Neue Ergebnisse zum Dunkelfeld der Jugenddelinquenz, in: Kaiser, G.; Albrecht, H.-J. (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte Bd. 35/2, Freiburg i.Br. 1988, S. 661 ff.; Kreuzer, Arthur: Delinquenz in Ost- und Westdeutschland, Kriminalistik 1993, S. 763 ff.; Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993.
175 Vgl. zuletzt die Übersicht über die Prävalenzraten, die in den jüngsten Täterbefragungen in verschiedenen westlichen Ländern und Städten ermittelt worden sind, bei Junger-Tas, Josine: Delinquency in thirteen western countries: some preliminary conclusions, in: Junger-Tas, J.; Terlouw, G.-J.; Klein, M. (eds): Delinquent behavior among young people in the western world: first results of the international self report delinquency study, Amsterdam 1994, S. 371, 373.
Lediglich in einer Untersuchung konnte diese Ubiquitätsthese bislang nicht bestätigt werden. In der repräsentativen Befragung Jugendlicher in Bielefeld und Münster gaben knapp 41% der befragten Jugendlichen an, bisher keines der erfragten Delikte - Betrug, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl - verübt zu haben (vgl. Albrecht, Günter; Howe, Carl-Werner; Wolterhoff-Neetix, Jochen: Neue Ergebnisse zum Dunkelfeld der Jugenddelinquenz, in: Kaiser, G.; Kury, H.; Albrecht, H.-J. [Hrsg.]: Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 35/2, Freiburg i.Br. 1988, S. 675, Tab. 2).
176 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere - Eine Problemskizze anhand neuerer statistischer Ergebnisse, in: Nickolai, W.; Reindl, R. (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg i.Br. 1993, S. 29. Vgl. ferner Voß, Michael: Jugendkriminalität zwischen Normalisierung, Informalisierung und Strafverfahren, in: Festschrift für Lekschas, Bonn 1992, S. 93 ff.; Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995, S. 114 f.
177 Eine neuere Befragung von Görgen, Thomas; Kreuzer, Arthur; Klein, Lutz: Neue Befunde aus Gießener Delinquenzbefragungen, MschrKrim 1995, S. 269 ff., erlaubt es, den Schweregrad der selbstberichteten Kriminalität etwas genauer einzuschätzen. Die befragten Studenten waren gebeten worden, im Fall der Bejahung einer Deliktsfrage, ein Ereignis zu schildern. Es zeigte sich eine starke Deliktsabhängigkeit insofern, als insbesondere bei der Frage nach Raub "ausschließlich bagatellhafte Ereignisse überwiegend aus der Kindheit" (S. 272), geschildert wurden; bei "Kfz-Diebstahl" handelte es sich offenbar überwiegend um den unbefugten Gebrauch des elterlichen PKW (S. 273). Die Angabe der weiblichen Befragten, schon einmal an einer "Schlägerei" beteiligt gewesen zu sein, betraf "überwiegend Schulhofraufereien im Kindesalter" (S. 272). Delikte, auf die jedoch typischerweise die Quantität der bejahenden Angaben entfallen - "Sachbeschädigungsdelikte, Laden-, Nahraum-, Souvenir- und Einbruchsdiebstähle, Schlägereibeteiligungen und Körperverletzungen, Schwarzfahren, Zechprellerei, Erschleichen des Zutritts zu Veranstaltungen, Fahren unter Alkoholeinfluss" - erwiesen sich "im Großen und Ganzen oberhalb der Schwelle des unzweifelhaft Bagatellhaften" (S. 274). Das zusammenfassende Ergebnis der Autoren, "die Mehrzahl der in der hier untersuchten studentischen Stichprobe berichteten Delikte bewegt sich an der unteren Grenze oder sogar außerhalb des strafrechtlich relevanten Bereichs" (S. 275), steht deshalb in Widerspruch zu den Ausführungen im selbigen Text.
Im Übrigen stehen diese Ergebnisse unter einem doppelten Vorbehalt: Bei Studenten handelt es sich um eine hochausgewählte Gruppe. Ob die Ergebnisse auf andere Gruppen übertragbar sind, muss offen bleiben. Ferner stellen die Ereignisschilderungen nur einen Ausschnitt aus einer Ereignismenge dar, wobei offen ist, in welche Richtung dieser Ausschnitt verschoben ist. Zum einen haben nämlich nicht alle, die ein Delikt bejaht haben, auch ein Ereignis beschrieben, zum anderen oblag den Befragten im Fall der Mehrfachtäterschaft die Auswahl, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eher das leichtere Ereignis dargestellt worden ist (zu diesen Einwänden vgl. bereits die Autoren, S. 270 f.).
178 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere - Eine Problemskizze anhand neuerer statistischer Ergebnisse, in: Nickolai, W.; Reindl, R. (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg i.Br. 1993, S. 35.
179 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere - Eine Problemskizze anhand neuerer statistischer Ergebnisse, in: Nickolai, W.; Reindl, R. (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg i.Br. 1993, S. 29. 
182 Bei den dargestellten Ergebnissen handelt es sich um Antworten auf Fragen nach der Begehungshäufigkeit bzw. über Polizeiauffälligkeit über die gesamte bisherige Lebensspanne. Gefragt wurde "Haben Sie irgendwann schon mal ..."; "Sind Sie irgendwann in Ihrem Leben schon mal wegen irgendeiner von Ihnen begangenen Straftat oder "Verfehlung" von staatlichen Behörden oder von vom Staat damit beauftragten Einrichtungen belangt worden (ausgenommen Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeiten)?" (vgl. Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 86, 333 ff.).
181 Vgl. Villmow, Bernhard; Stephan, Egon: Jugendkriminalität in einer Gemeinde, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 6, Freiburg i.Br. 1983, S. 265, Tab. 3.115, die bei ihren Hochbelasteten einen Registrierungsanteil von 27% feststellten, von den Niedrigbelasteten einen Anteil von 16%.
182 Vgl. Sutterer, Peter; Karger, Thomas: Selfreported juvenile delinquency in Mannheim, Germany, in: Junger-Tas, J.; Terlouw, G.-J.; Klein, M. (eds): Delinquent behavior among young people in the western world, Amsterdam 1994, S. 163. Der Berechnung der Prävalenzraten wurden die Angaben zu den Deliktsbereichen Schwarzfahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug, Hehlerei und BtM-Delikte zugrundegelegt.
183 Befragt wurden 1990/1991 Studenten in Gießen, Jena und Potsdam. Vgl. Kreuzer, Arthur; Görgen, Thomas; Krüger, Ralf; Münch, Volker; Schneider, Hans: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 164 ff. Gegenstand der Befragung waren folgende Delikte: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol, Unfallflucht, sonst. Verkehrsstraftaten, Diebstahl, BtM-Delikte, Widerstand, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Sexualdelikte, Betrug, Schwarzfahren, Wehrstraftaten.
Zusammenfassend zu den Ergebnissen älterer Täterbefragungen, die eine Spannweite von 0,5% bis 19,1% aufweisen, Sessar, Klaus: Jugendstrafrechtliche Konsequenzen aus jugendkriminologischer Forschung, in: Walter/Koop (Hrsg.): Die Einstellung des Strafverfahrens im Jugendrecht, Vechta 1984, S. 32.
184 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.): Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, München 1984, S. 22.
185 Lösel, Friedrich: Die Prognose antisozialen Verhaltens im Jugendalter: Eine entwicklungsbezogene Perspektive, in: Dölling, D. (Hrsg.): Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 38.
186 Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Festschrift für K. Miyazawa, Baden-Baden 1995, S. 128 m.w.N.; ferner Albrecht, Hans-Jörg: Wird die Jugend immer gewalttätiger?, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Das Jugendkriminalrecht als Erfüllungsgehilfe gesellschaftlicher Erwartungen?, Bonn 1995, S. 168; Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995, S. 151, 160, 166 f.
187 Vgl. Heinz, Wolfgang; Spieß, Gerhard; Storz, Renate: Prävalenz und Inzidenz strafrechtlicher Sanktionierung im Jugendalter, in: Kaiser/Kury/Albrecht (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte, Bd. 35/2, Freiburg i.Br. 1988, S. 650; Storz, Renate: Jugendstrafrechtliche Reaktionen und Legalbewährung, in: Heinz, W.; Storz, R.: Diversion im Jugendstrafverfahren der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1992, S. 131 ff.; Karger, Thomas; Sutterer, Peter: Legalbiographische Implikationen verschiedener Sanktionsstrategien bei Jugendlichen am Beispiel des einfachen Diebstahls, in: Kaiser, G.; Kury, H. (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 90er Jahren, Kriminologische Forschungsbericht, Bd. 66/1, Freiburg i.Br. 1993, S. 144 f.
Dies entspricht auch den Befunden in anderen Ländern. Vgl. zuletzt für die Schweiz Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Wiederholte strafrechtliche Verurteilungen - Zur Frage nach kriminellen Karrieren, Bern 1995, S. 9, Tab. 1.
188 Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Festschrift für K. Miyazawa, Baden-Baden 1995, S. 126 m.w.N.
189 Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Festschrift für K. Miyazawa, Baden-Baden 1995, S. 126 m.w.N.
190 Vgl. Shannon, Lyle W.: Criminal Career Continuity: Its Social Context, New York 1988, S. 122 ff.; Stattin, Hakan; Magnusson, David; Reichel, Howard: Criminal Activity at Different Ages: A Study Based on a Swedish Longitudinal Research Population, British Journal of Criminology 1989, S. 374 f.; Tracy, Paul; Wolfgang, Marvin; Figlio, Robert: Delinquency Careers in Two Birth Cohorts, New York 1990; West, Donald; Farrington, David: The Delinquent Way of Life, London 1977; Wolfgang, Marvin; Figlio, Robert; Sellin, Thorsten: Delinquency in a Birth Cohort, Chicago/London 1972, S. 88 ff.; Wolfgang, Marvin; Thornberry, Terence; Figlio, Robert: From Boy to Man, from Delinquency to Crime, Chicago/London 1987.
191 Die hierbei zugrunde gelegten Definitionen sind nur zum Teil einheitlich (vgl. Heinz, Wolfgang: Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, in: DVJJ [Hrsg.]: Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 34 Fußn. 26. 
192 Die Streubreite in den Untersuchungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen betrug bei den jugendlichen "Intensivtätern" im Zeitraum der Jahre 1974-1984 4,5%-5,6%, bei den heranwachsenden "Intensivtätern" (1976-1984) 4,6%-5,8%. Der Anteil von "Intensivtätern" im Kindesalter war nur ca. halb so groß (Streubreite im Zeitraum zwischen 1976-1984: 2,3%-2,8%).
Seit 1979 wird in Nordrhein-Westfalen ein Anstieg der Anteile von "Intensivtätern" an den Tatverdächtigen der jeweiligen Altersgruppe um ca. 25% beobachtet (vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Lande Nordrhein-Westfalen 1984, Düsseldorf 1985, S. 131, 133, 135). Bei den seit 1979 in Hamburg durchgeführten Sonderauswertungen wurde bis 1984 ebenfalls ein Anstieg der Anteile der unter 21jährigen "Intensivtäter" an den Tatverdächtigen dieser Altersgruppe festgestellt, und zwar sogar um rd. 130% (1979: 3,1%, 1984: 7,1%). In den letzten beiden Jahren des Untersuchungszeitraumes gingen die Anteile jedoch wieder zurück (1985: 6,3%, 1986: 5,7%) (vgl. Menzel, Thomas: Die Kriminalität der mehrfach auffälligen unter 21jährigen Tatverdächtigen im Jahre 1986, Hamburg 1987 [Manuskript], S. 13).
193 Vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Lande Nordrhein-Westfalen 1984, Düsseldorf 1985, S. 133, 135. Vgl. auch Landeskriminalamt Hamburg: Jugendkriminalität in Hamburg 1979-1982, Hamburg 1983, S. 134, 141.
194 Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, 115, 203.
195 Vgl. Kolbe, Cornelia: Kindliche und jugendliche Intensivtäter, Jur. Diss. Heidelberg 1989, S. 182; Kerner, Hans-Jürgen: Mehrfachtäter, "Intensivtäter" und Rückfälligkeit, in: Kriminologische Gegenwartsfragen, H. 15, Stuttgart 1986, S. 122.
196 Vgl. Dölling, Dieter: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 315; Kolbe, Cornelia: Kindliche und jugendliche Intensivtäter, Jur. Diss. Heidelberg 1989, S. 148 ff.; Petersilia, Joan: Criminal Career Research: A Review of Recent Evidence, Crime and Justice 1980, S. 352 f.
Das Scheitern der Perseveranzthese (vgl. Kerner, Hans-Jürgen: Mehrfachtäter, "Intensivtäter" und Rückfälligkeit, in: Kriminologische Gegenwartsfragen, H. 15, Stuttgart 1986, S. 128 f.; Steffen, Wiebke; Czogalla, Peter-Paul: Intensität und Perseveranz krimineller Verhaltensweisen, Teil II, München 1982; Weschke, Eugen: Modus operandi und Perseveranz, Berlin 1983) deutet in dieselbe Richtung.
197 Vgl. Kolbe, Cornelia: Kindliche und jugendliche Intensivtäter, Jur. Diss. Heidelberg 1989, S. 93 ff.
198 Vgl. Dölling, Dieter: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 314; Kempf, Kimberly L.: Crime Severity and Criminal Career Progression, The Journal of Criminal Law & Criminology 1988, S. 524-540; Petersilia, Joan: Criminal Career Research: A Review of Recent Evidence, Crime and Justice 1980, S. 351; Rankin, Joseph; Wells, Edward: From Status to Delinquent Offenses: Escalation?, Journal of Criminal Justice 1985, S. 171-180; Rojek, Dean; Erickson, Maynard: Delinquent Careers. A Test of the Career Escalation Model, Criminology 1982, S. 5-28; Shannon, Lyle W.: Criminal Career Continuity: Its Social Context, New York 1988, S. 146 ff.; Wolfgang, Marvin; Figlio, Robert; Sellin, Thorsten: Delinquency in a Birth Cohort, Chicago/London 1972, S. 248 f., 312.
199 Vgl. m.w.N. Dölling, Dieter: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 313 ff.; Heinz, Wolfgang: Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, in: DVJJ (Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 30 ff.; Kerner, Hans-Jürgen: Mehrfachtäter, "Intensivtäter" und Rückfälligkeit, in: Kriminologische Gegenwartsfragen, H. 15, Stuttgart 1986, S. 103 ff.; Kolbe, Cornelia: Kindliche und jugendliche Intensivtäter, Jur. Diss. Heidelberg 1989.
200 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.): Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, München 1984, S. 23; ferner Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995, S. 151 m.w.N.
201 Vgl. m.w.N. Dölling, Dieter: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 315; Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität, Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36, 1989, S. 204.
202 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität, Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36, 1989, S. 204; vgl. auch Dölling, Dieter: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 315; Kerner, Hans-Jürgen: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.): Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, München 1984, S. 38; Kreuzer, Arthur: Jugendkriminalität, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl., Heidelberg 1993, S. 183.
203 Vgl. zusammenfassend Albrecht, Hans-Jörg: Kriminelle Karrieren, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 3. Aufl., 1993, S. 307; Albrecht, Günter: Möglichkeiten und Grenzen der Prognose "krimineller Karrieren", in: DVJJ (Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 99 ff.; Lösel, Friedrich: Die Prognose antisozialen Verhaltens im Jugendalter: Eine entwicklungsbezogene Perspektive, in: Dölling, D. (Hrsg.): Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 49 f.; Nedopil, Norbert: Neues zur Kriminalprognose - Gibt es das?, in: Dölling, D. (Hrsg.): Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 87 f.; Spieß, Gerhard: Kriminalprognose, in: Kaiser, G.; Kerner, H.-J.; Sack, F.; Schellhoss, H. (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 3. Aufl., 1993, S. 291 f.; ferner Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995, S. 172.
Die Treffsicherheit etlicher prognostischer Methoden kann mangels prospektiver Validierungen nicht beurteilt werden. Dies gilt z.B. für die von Göppinger entwickelte "Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse". Anhänger dieser Methode kritisieren zwar - zutreffend - die mangelnde Treffsicherheit anderer Verfahren, gehen jedoch auf diese Problematik hinsichtlich des von ihnen vertretenen Verfahrens nicht ein (zuletzt Bock, Die Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse und ihre Bedeutung für die Kriminalprognose, in: Dölling, D. [Hrsg.]: Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 1 ff.).
204 Kerner, Hans-Jürgen: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere - Eine Problemskizze anhand neuerer statistischer Ergebnisse, in: Nickolai, W.; Reindl, R. (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg i.Br. 1993, S. 42.
205 Wolfgang, Marvin; Figlio, Robert; Sellin, Thorsten: Delinquency in a Birth Cohort, Chicago/London 1972.
206 Vgl. die Nachweise bei Heinz, Wolfgang: Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, in: DVJJ (Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 37 f.
207 Zu jungen Menschen als Kriminalitäts-, insbesondere als Gewaltopfer vgl. die ausführliche Darstellung in Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 492 ff.
208 Vgl. Elsner, Erich; Steffen, Wiebke; Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, S. 157.
209 Zu einer früheren Auswertung vgl. Höfer, Sven: Soziographische Merkmale von Täter-Opfer-Konstellationen, Kriminalistik 2000, 711 ff.
210 In den Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken werden vornehmlich Angaben zu den Tätern erfasst; Angaben zu den Opfern werden nur bei bestimmten Straftaten(gruppen) erhoben. Relativ am ausführlichsten ist die PKS, in der sowohl die Opfer (nach Alter und Geschlecht) bei Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Rohheitsdelikten, insbesondere Raub, und Straftaten gegen die persönliche Freiheit nachgewiesen werden, als auch die Täter-Opfer-Beziehung. In der StVStat werden die wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilten/Verurteilten nach Art der Straftat und Zahl der Opfer ausgewiesen.
211 Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 473.

[Zurück zur Übersicht] | [Zusammenfassung] | [Schaubilder] | [KIS] | [KIK] | [KI]


Zuletzt bearbeitet: 10.12.01 ms