KIK Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung 
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Jugendkriminalität
Prof. Dr. Wolfgang Heinz, Universität Konstanz
Vortrag, gehalten auf dem 4. Deutsch-Chinesischen Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen am 6. und 7. Juli 2000 in Berlin. 
ZITIERHINWEIS: Heinz, W.: Jugendkriminalität<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/he213-18.htm>

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SCHAUBILDER

Schaubild 1:Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht)
Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit)
Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene)
Ermittlungsverfahren
Polizeiliche Ermittlungen
(Tatverdacht: 
Fall, Tatverdächtige, Opfer)
Polizeiliche Kriminalstatistik
(Bundeskriminalamt)
(seit 1953)
Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen
(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren)
Staatsanwaltschaftsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1981)
Hauptverfahren
Strafgerichtliche Tätigkeit
(Geschäftsanfall und Form der Erledigung,
bezogen auf Verfahren)
Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1959)
Strafgerichtliche Entscheidungen
(Aburteilungen, Verurteilung,
bezogen auf Personen)
Strafverfolgungsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1950)
Strafvollstreckung/Strafvollzug
Strafaussetzung zur Bewährung
(mit Unterstellung unter hauptamtlichen Bewährungshelfer)
(Erlass/Widerruf der Strafaussetzung, 
bezogen auf Probanden)
Bewährungshilfestatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1963)
Vollzug einer Freiheitsstrafe
(Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten, Belegung,
Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen)
Strafvollzugsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1961)
Vgl. Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik, in: BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5, Wiesbaden 1990, S. 1 ff. 

Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vomerlittenen Delikt
Folgende Deliktsbereiche wurden in der Opferbefragung erfasst:
Diebstahl von PKW: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate einer Ihrer Personenwagen/Kombi oder Kleintransporter gestohlen?"
Diebstahl von Krad: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate Ihr Motorrad/Moped/Mofa gestohlen?"
Diebstahl von Fahrrad: "Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate ein Fahrrad gestohlen?"
Diebstahl aus PKW: "Wurde Ihnen während der letzten zwölf Monate ein Autoradio oder sonst etwas, das im Auto zurückgelassen wurde, oder ein Teil des Autos (wie etwa Seitenspiegel oder Reifen) gestohlen?"
Sachbeschädigung an PKW: "Von Diebstählen abgesehen, ist irgendein Auto Ihres Haushalts während der letzten zwölf Monate absichtlich beschädigt oder demoliert worden?"
Einbruch in Wohnung: "Von Diebstählen aus Garagen, Gartenschuppen und Kellern abgesehen, ist es während der letzten zwölf Monate vorgekommen, dass jemand ohne Erlaubnis in Ihre Wohnräume eingedrungen ist und dort etwas gestohlen hat oder zu stehlen versucht hat?"
Einbruchsversuch: "Haben Sie innerhalb der letzten zwölf Monate einmal sichere Anzeichen dafür bemerkt, dass jemand erfolglos versuchte, in Ihre Wohnräume einzudringen? Das heißt, haben Sie einmal bemerkt, dass ein Schloss oder eine Tür aufgebrochen, eine Fensterscheibe eingeschlagen war, oder dass die Tür um das Schloss herum zerkratzt war?"
Sachbeschädigung: "Wurde Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate absichtlich irgendwann einmal Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört? Dies betrifft nicht die Beschädigungen an einem Ihrer Autos."
Raub einschl. Versuch: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass jemand mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt Ihnen etwas entrissen hat oder zu entreißen versucht hat (Raub)?"
Diebstahl sonstigen persönlichen Eigentums: "Außer Raub gibt es viele andere Arten von Diebstahl persönlichen Eigentums, wie beispielsweise Taschendiebstahl, Diebstahl von Geldbörsen, Brieftaschen, Kleidungsstücken, Schmuck oder Sportartikeln, sei es am Arbeitsplatz, in Schulen, in Gaststätten oder auf der Straße. Sind Sie persönlich während der letzten zwölf Monate das Opfer eines solchen Diebstahls geworden?"
Angriff bzw. Drohung: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass man Sie tätlich angegriffen oder in einer Art bedroht hat, dass Sie wirklich Angst hatten, zum Beispiel zu Hause oder in einem Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz?"
sexuelle Belästigung/sexueller Angriff: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal passiert, dass Sie jemand in sexueller Absicht auf unverschämte Art gepackt oder betastet hat? Das kann zu Hause oder anderswo vorgekommen sein, etwa in einem Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz?" Die Befragten wurden gebeten, hinsichtlich des letzten Vorfalls anzugeben, ob es sich bei diesem Vorfall um eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung, einen sexuellen Angriff oder um freches Benehmen gehandelt hat. 

Gewaltkriminalität im Dunkelfeld undpolizeilich registrierte Gewaltkriminalität
Total violent crime: The number of homicides recorded by police plus the number of rapes, robberies, and aggravated assaults from the victimisation survey whether or not they were reported to the police.
Crimes recorded by the police: The number of homicides, forcible rapes, robberies, and aggravated assaults included in the Uniform Crime Reports of the FBI excluding commercial robberies and crimes that involved victims under age 12. 

Polizeilich registrierte Fälle, Tatverdächtige,Abgeurteilte und Verurteilte - Abs. Zahlen
Polizeilich registrierte Fälle: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS ausgewiesenen Fälle, also alle im Straftatenkatalog aufgeführten rechtswidrigen (Straf)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, ausgenommen Straßenverkehrs- und Staatsschutzdelikte.
Polizeilich registrierte Tatverdächtige: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS ausgewiesenen Tatverdächtigen (einschließlich der Strafunmündigen). Tatverdächtiger i.S. der PKS ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Wegen Umstellungsschwierigkeiten von einer Zählung pro Ermittlungsverfahren auf eine sog. "echte" Tatverdächtigenzählung (ein Tatverdächtiger wird danach auf Landesebene - unabhängig von der Zahl der durchgeführten Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum nur einmal gezählt), konnten 1983 keine Tatverdächtigenzahlen ermittelt und veröffentlicht werden.
Abgeurteilte ohne (Straßen-)Verkehr: Abgeurteilte i.S. der StVStat sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter gemäß § 53 JGG.
Verurteilte ohne (Straßen-)Verkehr: Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde
Sowohl bei den Abgeurteilten als auch bei den Verurteilten wurden die Straftaten im Straßenverkehr nicht berücksichtigt, um die Vergleichbarkeit zur PKS zu gewährleisten.
Die Angaben beziehen sich auf die alten Bundesländer, sie schließen Berlin-West mit ein; seit 1991 (PKS) bzw. seit 1995 (StVStat) auch Berlin-Ost. 

Erledigung staatsanwaltschaftlicherErmittlungsverfahren, 1981-1998
"sonstige Einstellungen ohne Auflagen": §§ 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO, 153c StPO, 154d und 154e StPO, 154 Abs. 1 StPO. Mit diesen Einstellungen ist regelmäßig kein Sanktionsverzicht verbunden. Sie erfolgen, weil z.B. eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfrage geklärt werden soll, ohne dass damit eine spätere Verfahrenserledigung durch Anklage/Strafbefehl ausgeschlossen ist. Ferner können zu dieser Gruppe Einstellungen gerechnet werden, bei denen von der weiteren Verfolgung deshalb abgesehen wird, weil die im jetzigen Verfahren zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten oder wegen einer in einem anderen Verfahren zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, wo also die aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreichende und erforderliche Sanktion in einem anderen Verfahren verhängt wird oder worden ist. Für die statistische Analyse wurden sie deshalb getrennt von den Einstellungen ohne Auflagen ausgewiesen, mit denen ein Sanktionsverzicht verbunden ist.
"Einstellungen ohne Auflagen": §§ 153 Abs. 1 StPO, 153b Abs. 1 StPO [ab 1994: einschl. § 29 Abs. 5 BtMG], § 45 Abs. 2 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 1 und 2 JGG], ab 1994: § 31a Abs. 1 BtMG.
Einstellungen unter Auflagen: § 153a StPO, § 45 Abs. 1 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 3 JGG), ab 1983: § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 1 BtMG.
Einstellungen gem. § 170 II StPO: Einstellung wegen Tod, Schuldunfähigkeit des Beschuldigten oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Anklage im weiteren Sinne: Anklagen vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht einschließlich besonderer Formen der öffentlichen Klage (Antrag auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens, Antrag auf Durchführung eines objektiven Verfahrens, Antrag auf sofortige Hauptverhandlung (§ 212 StPO; ab 1995 Entscheidung im beschleunigten Verfahren [§ 417 StPO]), Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren [§ 76 JGG]). 

Diversionsraten (StA und Gerichte) imJugendstrafrecht, 1981-1998
Formell Sanktionierte: Nach Jugendstrafrecht Verurteilte (einschließlich der Personen mit Entscheidungen gem. § 27 JGG).
Informell Sanktionierte: Personen, deren Strafverfahren gem. § 45 oder § 47 JGG eingestellt worden ist. 

Belastungszahlen für Deutsche, nach Geschlechtund Altersgruppe, 1999
Dargestellt sind:
Die auf 100.000 der altersgleichen und geschlechtsgleichen Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit berechneten Tatverdächtigen- (TVBZ) und Verurteiltenbelastungszahlen (VBZ).
Relation m/w, die angibt, wie viele männliche auf eine(n) weibliche(n) Tatverdächtige(n) bzw. Verurteilte(n) der jeweiligen Altersgruppe kommen.
Relation VU/TV (%), die angibt, wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige der jeweiligen Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen. 

Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteiltenach Altersgruppen
Jugendliche: Bis 1911: Verurteilte im Alter von 12 bis unter 18 Jahren, ab 1928 Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren.
Gebiet: Bis 1960 ohne Saarland und Berlin (West); 1990 nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990 einschließlich Berlin (West).
Quellen: Roesner, Ernst: Alter und Straffälligkeit, in: Handwörterbuch der Kriminologie, Bd. 1, Berlin/Leipzig 1933, S. 26;
Statistik des Deutschen Reichs: Bd. 398: Kriminalstatistik für das Jahr 1929, S. 8;
Statistik des Deutschen Reichs: Bd. 507: Kriminalstatistik für das Jahr 1934, S. 20;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Band 229: Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1957; Band 251: Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1958;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie A. Bevölkerung und Kultur. Reihe 9: Rechtspflege II. Strafverfolgung 1960, 1970;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1980, 1990.
Berechnung der Verurteiltenbelastungszahlen (für deutsche und nichtdeutsche Verurteilte) der Jahre 1950, 1960, 1970, 1980 und 1990 auf der Grundlage der Wohnbevölkerung zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres durch Verf. 

Verurteilte in % der Tatverdächtigen (Deutsche),nach Altersgruppen, 1999
Die Relation VU/TV (in %) ist abgebildet, d.h. wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige der jeweiligen Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen. 

Tatverdächtigen-Belastungszahlen nach Delikts-und Altersgruppen, 1999
Für die Tatverdächtigenerfassung in der PKS gilt folgende Regel: "Werden einem Tatverdächtigen im Berichtszeitraum mehrere Fälle verschiedener Straftatenschlüssel zugeordnet, wird er für jede Gruppe gesondert, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten hingegen nur einmal gezählt. Die Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten(gruppen) lassen sich daher nicht zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen addieren" (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 17). Daraus folgt, dass wegen dieser Mehrfachzählungen der Anteil der wegen Ladendiebstahls oder wegen sonstiger leichter Delikte registrierten Tatverdächtigen nicht berechnet werden kann. Ermitteln lässt sich nur, wie viele der Tatverdächtigen bestimmter Altersgruppen z.B. "auch" wegen Diebstahls in Erscheinungen getreten sind. 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Straftaten insgesamt (ohne Verkehrsdelikte)
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin). 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Mord und Totschlag (einschl. Versuch)
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
In der PKS werden Fälle/Tatverdächtige im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfasst, also ohne Rücksicht auf den Tatzeitpunkt. Die von der Zentralen Ermittlungsgruppe Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) erfassten Fälle von Mord und Totschlag (Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsfälle in Gefängnissen der ehemaligen DDR) aus den Jahren 1951 bis 1989 wurden vor allem 1993 bis 1995 in der PKS erfasst. Dies dürfte zu einem großen Teil erklären, weshalb die TVBZ bei Mord und Totschlag 1993 sprunghaft angestiegen und ab 1995 wieder deutlich zurückgegangen sind (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 127). 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Gefährliche und schwere Körperverletzung
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin). 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Raub, räub. Erpressung (§sect;§ 249-256, 316a StGB
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin). 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Schwerer Diebstahl
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin). 

Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte,nach Altersgruppen, Einfacher Diebstahl
Dargestellt sind jeweils die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin). 

Entwicklung der Gesamthäufigkeitszahlpolizeilich registrierter Fälle insgesamt und Gewaltkriminalität; 1963-1998 (Westdeutschland + Berlin

Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilichregistrierter Gewaltkriminalität; 1963-2000 (Westdeutschland + Berlin)

Täter-Opfer-Altersbeziehung bei Opferdelikten.PKS Baden-Württemberg 2000

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