KIK | Konstanzer
Inventar Kriminalitätsentwicklung
<www.uni-konstanz.de/rtf/kik> |
Schaubild 1:Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht)
Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit) |
Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene) |
Ermittlungsverfahren | |
Polizeiliche Ermittlungen
(Tatverdacht: Fall, Tatverdächtige, Opfer) |
Polizeiliche Kriminalstatistik
(Bundeskriminalamt) (seit 1953) |
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
über das Ergebnis der Ermittlungen
(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren) |
Staatsanwaltschaftsstatistik
(Statistisches Bundesamt) (seit 1981) |
Hauptverfahren | |
Strafgerichtliche Tätigkeit
(Geschäftsanfall und Form der Erledigung, bezogen auf Verfahren) |
Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen
(Statistisches Bundesamt) (seit 1959) |
Strafgerichtliche Entscheidungen
(Aburteilungen, Verurteilung, bezogen auf Personen) |
Strafverfolgungsstatistik
(Statistisches Bundesamt) (seit 1950) |
Strafvollstreckung/Strafvollzug | |
Strafaussetzung zur Bewährung
(mit Unterstellung unter hauptamtlichen Bewährungshelfer) (Erlass/Widerruf der Strafaussetzung, bezogen auf Probanden) |
Bewährungshilfestatistik
(Statistisches Bundesamt) (seit 1963) |
Vollzug einer Freiheitsstrafe
(Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten, Belegung, Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen) |
Strafvollzugsstatistik
(Statistisches Bundesamt) (seit 1961) |
Folgende Deliktsbereiche
wurden in der Opferbefragung erfasst:
Diebstahl von PKW: "Wurde
Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten
zwölf Monate einer Ihrer Personenwagen/Kombi oder Kleintransporter
gestohlen?"
Diebstahl von Krad: "Wurde
Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der letzten
zwölf Monate Ihr Motorrad/Moped/Mofa gestohlen?"
Diebstahl von Fahrrad:
"Wurde Ihnen oder anderen Mitgliedern Ihres Haushalts während der
letzten zwölf Monate ein Fahrrad gestohlen?"
Diebstahl aus PKW: "Wurde
Ihnen während der letzten zwölf Monate ein Autoradio oder sonst
etwas, das im Auto zurückgelassen wurde, oder ein Teil des Autos (wie
etwa Seitenspiegel oder Reifen) gestohlen?"
Sachbeschädigung an
PKW: "Von Diebstählen abgesehen, ist irgendein Auto Ihres Haushalts
während der letzten zwölf Monate absichtlich beschädigt
oder demoliert worden?"
Einbruch in Wohnung: "Von
Diebstählen aus Garagen, Gartenschuppen und Kellern abgesehen, ist
es während der letzten zwölf Monate vorgekommen, dass jemand
ohne Erlaubnis in Ihre Wohnräume eingedrungen ist und dort etwas gestohlen
hat oder zu stehlen versucht hat?"
Einbruchsversuch: "Haben
Sie innerhalb der letzten zwölf Monate einmal sichere Anzeichen dafür
bemerkt, dass jemand erfolglos versuchte, in Ihre Wohnräume einzudringen?
Das heißt, haben Sie einmal bemerkt, dass ein Schloss oder eine Tür
aufgebrochen, eine Fensterscheibe eingeschlagen war, oder dass die Tür
um das Schloss herum zerkratzt war?"
Sachbeschädigung:
"Wurde Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate
absichtlich irgendwann einmal Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört?
Dies betrifft nicht die Beschädigungen an einem Ihrer Autos."
Raub einschl. Versuch:
"Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate
einmal passiert, dass jemand mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt
Ihnen etwas entrissen hat oder zu entreißen versucht hat (Raub)?"
Diebstahl sonstigen persönlichen
Eigentums: "Außer Raub gibt es viele andere Arten von Diebstahl persönlichen
Eigentums, wie beispielsweise Taschendiebstahl, Diebstahl von Geldbörsen,
Brieftaschen, Kleidungsstücken, Schmuck oder Sportartikeln, sei es
am Arbeitsplatz, in Schulen, in Gaststätten oder auf der Straße.
Sind Sie persönlich während der letzten zwölf Monate das
Opfer eines solchen Diebstahls geworden?"
Angriff bzw. Drohung: "Ist
es Ihnen persönlich während der letzten zwölf Monate einmal
passiert, dass man Sie tätlich angegriffen oder in einer Art bedroht
hat, dass Sie wirklich Angst hatten, zum Beispiel zu Hause oder in einem
Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz?"
sexuelle Belästigung/sexueller
Angriff: "Ist es Ihnen persönlich während der letzten zwölf
Monate einmal passiert, dass Sie jemand in sexueller Absicht auf unverschämte
Art gepackt oder betastet hat? Das kann zu Hause oder anderswo vorgekommen
sein, etwa in einem Lokal, auf der Straße, in der Schule oder am
Arbeitsplatz?" Die Befragten wurden gebeten, hinsichtlich des letzten Vorfalls
anzugeben, ob es sich bei diesem Vorfall um eine Vergewaltigung, eine versuchte
Vergewaltigung, einen sexuellen Angriff oder um freches Benehmen gehandelt
hat.
Total violent crime: The
number of homicides recorded by police plus the number of rapes, robberies,
and aggravated assaults from the victimisation survey whether or not they
were reported to the police.
Crimes recorded by the
police: The number of homicides, forcible rapes, robberies, and aggravated
assaults included in the Uniform Crime Reports of the FBI excluding commercial
robberies and crimes that involved victims under age 12.
Polizeilich registrierte
Fälle: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS ausgewiesenen
Fälle, also alle im Straftatenkatalog aufgeführten rechtswidrigen
(Straf)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der
eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, ausgenommen Straßenverkehrs-
und Staatsschutzdelikte.
Polizeilich registrierte
Tatverdächtige: Gesamtzahl der im jeweiligen Berichtsjahr in der PKS
ausgewiesenen Tatverdächtigen (einschließlich der Strafunmündigen).
Tatverdächtiger i.S. der PKS ist jeder, der nach dem polizeilichen
Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte
verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben.
Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Wegen Umstellungsschwierigkeiten
von einer Zählung pro Ermittlungsverfahren auf eine sog. "echte" Tatverdächtigenzählung
(ein Tatverdächtiger wird danach auf Landesebene - unabhängig
von der Zahl der durchgeführten Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum
nur einmal gezählt), konnten 1983 keine Tatverdächtigenzahlen
ermittelt und veröffentlicht werden.
Abgeurteilte ohne (Straßen-)Verkehr:
Abgeurteilte i.S. der StVStat sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen
wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch
Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden
sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen,
gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Andere Entscheidungen
sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen
von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder
neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter
gemäß § 53 JGG.
Verurteilte ohne (Straßen-)Verkehr:
Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe,
Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl)
verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit
Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde
Sowohl bei den Abgeurteilten
als auch bei den Verurteilten wurden die Straftaten im Straßenverkehr
nicht berücksichtigt, um die Vergleichbarkeit zur PKS zu gewährleisten.
Die Angaben beziehen sich
auf die alten Bundesländer, sie schließen Berlin-West mit ein;
seit 1991 (PKS) bzw. seit 1995 (StVStat) auch Berlin-Ost.
"sonstige Einstellungen
ohne Auflagen": §§ 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO, 153c StPO,
154d und 154e StPO, 154 Abs. 1 StPO. Mit diesen Einstellungen ist regelmäßig
kein Sanktionsverzicht verbunden. Sie erfolgen, weil z.B. eine zivil- oder
verwaltungsrechtliche Vorfrage geklärt werden soll, ohne dass damit
eine spätere Verfahrenserledigung durch Anklage/Strafbefehl ausgeschlossen
ist. Ferner können zu dieser Gruppe Einstellungen gerechnet werden,
bei denen von der weiteren Verfolgung deshalb abgesehen wird, weil die
im jetzigen Verfahren zu erwartende Strafe neben einer bereits verhängten
oder wegen einer in einem anderen Verfahren zu erwartenden Strafe nicht
beträchtlich ins Gewicht fällt, wo also die aus Sicht der Staatsanwaltschaft
ausreichende und erforderliche Sanktion in einem anderen Verfahren verhängt
wird oder worden ist. Für die statistische Analyse wurden sie deshalb
getrennt von den Einstellungen ohne Auflagen ausgewiesen, mit denen ein
Sanktionsverzicht verbunden ist.
"Einstellungen ohne Auflagen":
§§ 153 Abs. 1 StPO, 153b Abs. 1 StPO [ab 1994: einschl. §
29 Abs. 5 BtMG], § 45 Abs. 2 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 1 und 2
JGG], ab 1994: § 31a Abs. 1 BtMG.
Einstellungen unter Auflagen:
§ 153a StPO, § 45 Abs. 1 JGG [ab 1991: § 45 Abs. 3 JGG),
ab 1983: § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs.
1 BtMG.
Einstellungen gem. §
170 II StPO: Einstellung wegen Tod, Schuldunfähigkeit des Beschuldigten
oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Anklage im weiteren Sinne:
Anklagen vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht einschließlich
besonderer Formen der öffentlichen Klage (Antrag auf Eröffnung
eines Sicherungsverfahrens, Antrag auf Durchführung eines objektiven
Verfahrens, Antrag auf sofortige Hauptverhandlung (§ 212 StPO; ab
1995 Entscheidung im beschleunigten Verfahren [§ 417 StPO]), Antrag
auf vereinfachtes Jugendverfahren [§ 76 JGG]).
Formell Sanktionierte:
Nach Jugendstrafrecht Verurteilte (einschließlich der Personen mit
Entscheidungen gem. § 27 JGG).
Informell Sanktionierte:
Personen, deren Strafverfahren gem. § 45 oder § 47 JGG eingestellt
worden ist.
Dargestellt sind:
Die auf 100.000 der altersgleichen
und geschlechtsgleichen Wohnbevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit
berechneten Tatverdächtigen- (TVBZ) und Verurteiltenbelastungszahlen
(VBZ).
Relation m/w, die angibt,
wie viele männliche auf eine(n) weibliche(n) Tatverdächtige(n)
bzw. Verurteilte(n) der jeweiligen Altersgruppe kommen.
Relation VU/TV (%), die
angibt, wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige der jeweiligen
Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen.
Jugendliche: Bis 1911:
Verurteilte im Alter von 12 bis unter 18 Jahren, ab 1928 Personen im Alter
von 14 bis unter 18 Jahren.
Gebiet: Bis 1960 ohne Saarland
und Berlin (West); 1990 nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990 einschließlich
Berlin (West).
Quellen: Roesner, Ernst:
Alter und Straffälligkeit, in: Handwörterbuch der Kriminologie,
Bd. 1, Berlin/Leipzig 1933, S. 26;
Statistik des Deutschen
Reichs: Bd. 398: Kriminalstatistik für das Jahr 1929, S. 8;
Statistik des Deutschen
Reichs: Bd. 507: Kriminalstatistik für das Jahr 1934, S. 20;
Statistisches Bundesamt
(Hrsg.): Band 229: Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1957; Band 251:
Abgeurteilte und Verurteilte im Jahre 1958;
Statistisches Bundesamt
(Hrsg.): Fachserie A. Bevölkerung und Kultur. Reihe 9: Rechtspflege
II. Strafverfolgung 1960, 1970;
Statistisches Bundesamt
(Hrsg.): Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1980, 1990.
Berechnung der Verurteiltenbelastungszahlen
(für deutsche und nichtdeutsche Verurteilte) der Jahre 1950, 1960,
1970, 1980 und 1990 auf der Grundlage der Wohnbevölkerung zum 31.12.
des jeweiligen Vorjahres durch Verf.
Die Relation VU/TV (in
%) ist abgebildet, d.h. wie viele Verurteilte auf 100 Tatverdächtige
der jeweiligen Alters- oder Geschlechtsgruppe kommen.
Für die Tatverdächtigenerfassung
in der PKS gilt folgende Regel: "Werden einem Tatverdächtigen im Berichtszeitraum
mehrere Fälle verschiedener Straftatenschlüssel zugeordnet, wird
er für jede Gruppe gesondert, für die entsprechenden übergeordneten
Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten hingegen
nur einmal gezählt. Die Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten(gruppen)
lassen sich daher nicht zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen addieren"
(Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 17).
Daraus folgt, dass wegen dieser Mehrfachzählungen der Anteil der wegen
Ladendiebstahls oder wegen sonstiger leichter Delikte registrierten Tatverdächtigen
nicht berechnet werden kann. Ermitteln lässt sich nur, wie viele der
Tatverdächtigen bestimmter Altersgruppen z.B. "auch" wegen Diebstahls
in Erscheinungen getreten sind.
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
In der PKS werden Fälle/Tatverdächtige
im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfasst, also
ohne Rücksicht auf den Tatzeitpunkt. Die von der Zentralen Ermittlungsgruppe
Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) erfassten Fälle
von Mord und Totschlag (Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsfälle
in Gefängnissen der ehemaligen DDR) aus den Jahren 1951 bis 1989 wurden
vor allem 1993 bis 1995 in der PKS erfasst. Dies dürfte zu einem großen
Teil erklären, weshalb die TVBZ bei Mord und Totschlag 1993 sprunghaft
angestiegen und ab 1995 wieder deutlich zurückgegangen sind (vgl.
Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, S. 127).
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
Dargestellt sind jeweils
die TVBZ und VBZ für Tatverdächtige oder Verurteilte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, und zwar für die alten Länder (einschließlich
Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin).
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