Gremienbonus für Professorinnen
Ausschreibung
Die Universität Konstanz verfolgt das Ziel, Entscheidungsgremien und Funktionsämter geschlechtergerecht zu besetzen. Da Frauen bei den Professuren jedoch noch immer unterrepräsentiert sind, entsteht durch diese Forderung ein Spannungsfeld. Denn Professorinnen müssen mehr Gremienarbeit übernehmen als sie aufgrund ihrer Grundgesamtheit anteilig sicherstellen können. Daher wurde im Rahmen der Exzellenzstrategie sowie im Gleichstellungsplan eine Entlastung von Professorinnen für ihre Gremienmitarbeit als Maßnahme festgelegt und dafür Mittel bereitgestellt. Das Belohnungsmodell wurde auf der Grundlage einer quantitativen und einer qualitativen Befragung von Professor*innen ausgearbeitet und vom Gleichstellungsrat und dem Rektorat verabschiedet.
Allgemeine Informationen
Welches Ziel verfolgt die Ausschreibung?
Über die Ausschreibung soll eine überdurchschnittliche Gremienmitarbeit von Professorinnen wertgeschätzt und belohnt sowie das Ziel einer paritätischen Gremienbesetzung befördert werden. Der Bonus wird in Form von Personal- oder Sachmitteln über eine einfache Antragstellung einmal jährlich über die Vergabekommission des Gleichstellungsrats vergeben.
Bin ich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Juniorprofessorinnen der Universität Konstanz. Ausgenommen sind Vertretungsprofessorinnen und Gastprofessorinnen. Professor*innen, deren Identität nicht den normierten Geschlechteridentitäten entspricht, z.B. transgender, transsex, intersex, agender, sind ebenso angesprochen. Personen mit Ämtern, die bereits eine Deputatsreduktion von mindestens vier SWS oder mindestens eine 50%-Stelle zur Entlastung erhalten, sind von der Antragstellung ausgenommen.
Wie wird der Gremienbonus vergeben?
Der Bonus wird anhand einer Punktezahl für die Gremienmitgliedschaften vergeben. In der Online-Maske können Sie angeben, in welchen Gremien Sie im vergangenen Studienjahr Mitglied waren. Für jedes Gremium erhalten Sie zwischen 1 und 5 Punkte, je nach dem zeitlichen Aufwand für die Sitzung inklusive Vor- und Nachbereitung und je nach der strategischen Verantwortung des Gremiums. Berücksichtigt sind auch Berufungskommissionen sowie die Ombudspersonen. Für den Vorsitz wird ein extra Punkt vergeben. Ebenso können Sie angeben, ob bei Ihnen einschränkende individuelle Lebensumstände vorliegen, die zusätzlich bis zu drei Punkte ergeben. Die Gesamtpunktezahl wird mit dem Median aller Professor*innen der Universität verglichen. Dabei werden Juniorprofessuren sowie W3/2-/C4/3-Professuren separat betrachtet. Liegen Sie mit Ihrer Punktezahl über diesem Median, so geht ihr Antrag in die Förderung ein. Das verfügbare Programmbudget wird dann je nach Punktezahl unter den geförderten Professorinnen vergeben. Eine Information über die Förderung und die Höhe erhalten Sie ca. 4 Wochen nach der Antragsfrist.
Wie kann der Gremienbonus eingesetzt werden?
Sie erhalten ein Budget zugesprochen, dass Sie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben einsetzen können, z.B. für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, für eine zugeordnete Stelle (z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter*in, Verwaltungsmitarbeiter*in, Sekretär*in, technische*r Angestellte*r), sowie als Sach- und Investitionsmittel (z.B. Dienstreisen, IT, Lehrauftrag, Ausstattung). Die Verausgabung kann im bewilligten Kalenderjahr im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben der Exzellenzstrategie erfolgen.
Die Ausschreibung für 2024 ist geschlossen!
Bitte geben Sie in der folgenden Liste wahrheitsgemäß an, in welchen Gremien Sie im WS 2022/23 und/oder im SS 2023 Mitglied waren, unabhängig davon, ob per Wahl, per Bestellung oder kraft Amtes. Waren Sie in beiden Semestern Mitglied, erhalten Sie die angegebene Punktzahl für das Gremium. Waren Sie nur in einem der beiden Semester Mitglied, erhalten Sie die hälftige Punktzahl. Waren Sie Vorsitzende, erhalten Sie einen weiteren Punkt. Am Ende können Sie angeben, inwieweit individuelle Lebensumstände in dieser Zeit für Sie einschränkend gewirkt haben. Darüber kann sich Ihre Gesamtpunktezahl erhöhen.
Bitte addieren Sie Ihre Punkte und notieren Sie sich Ihre Gesamtpunktzahl, um in Schritt 3 zu erfahren, ob Sie förderberechtigt sind.