Pauschaler Ersatz für Infrastruktur

Als Ersatz für die bei der Projektarbeit anfallenden Kosten für Infrastruktur gewähren öffentliche Geldgeber den Institutionen immer häufiger einen pauschalen Betrag basierend auf der Höhe der Fördermittel. Die Universität Konstanz stellt derzeit pauschal 50 % dieser Mittel als Anreiz den jeweiligen Projektleiter*innen / Arbeitsgruppen zur Verfügung. Für Exzellenzprojekte gelten besondere Regelungen.

Zur Zeit werden i.d.R. folgende Pauschalen bewilligt:

Bezeichnung Programmpauschale Projektpauschale Overhead/ Indirekte Kosten Overhead/ Indirekte Kosten
Geldgeber DFG BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) EU Industrie
         
Umfang des Zuschlags 22 %

20 % für Neubewilligungen ab 2012

Horizon 2020: 25 %

Horizon Europe: 25 %

Overhead + Gewinnzuschlag gem. Trennungsrechnung
Basis für die Berechnung des Zuschlags tatsächliche Projektausgaben tatsächliche Projektausgaben

erstattungsfähige Projektausgaben

siehe Trennungsrechnung
Abrechnung gegenüber dem Geldgeber entfällt Mittelabfluss vom Projektkonto erfolgt durch Umbuchung auf Projektpauschale-Konto. Die Umbuchung reicht als Verwendungsnachweis aus (unabhängig davon, wann Ausgaben getätigt werden). entfällt entfällt
Anteil des Projektleiters 50 % 50 %

50 %

Overhead + Gewinnzuschlag abzgl. Einbehalt Uni
Einbehalt Universität 50 % 50 %

50 %

Abwicklung Anteil des Projektleiters Projektleiter erhält separates Konto für Programmpauschale aus DFG-Projekten Projektleiter erhält separates Konto für Projektpauschale aus  BMBF-Projekten spezielle Ausgabeart auf bestehendem Projektkonto, die bis Projektende nur für nicht erstattungsfähige Projektausgaben zur Verfügung steht
(i.d.R. 0284 Overhead)
Der Anteil des Projektleiters steht auf dem Projektkonto zur Verfügung
Zeitpunkt der Bereitstellung des Budgets: Die Programmpauschale wird jährlich, anhand der tatsächlichen enstandenen Ausgaben des Vorjahres, berechnet und bereitsgestellt. Das Budget wird bei Projektbeginn auf dem Projektkonto gebucht. Mit jedem Mittelabruf/ Geldeingang wird automatisch der jeweilige Anteil auf das Pauschale-Konto umgebucht. bei Projektbeginn bei Projektbeginn
Mittelverwendung: freie Verwendung für Forschungszwecke freie Verwendung für Forschungszwecke Primär zur Deckung nicht erstattungsfähiger Projektausgaben. Eventuelle Restmittel werden zwischen Uni und Projektleiter aufgeteilt und sind frei für Forschungszwecke verwendbar. freie Verwendung für Forschungszwecke
Verfallen die Mittel am Jahresende? nein nein nein nein
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