Investitionen

Investitionen sind Ausgaben für selbständig und langfristig nutzbare Gegenstände, die über einer bestimmten Wertgrenze liegen. Die haushaltsrechtliche Wertgrenze liegt bei 2.500 € (inkl. Mwst. und Nebenkosten), darunter handelt es sich um Kleingeräte.

Im Drittmittelbereich ist zu beachten, dass die Wertgrenze je nach Geldgeber variieren kann und für eine eindeutige Klärung die Bewilligungsbestimmungen heranzuziehen sind. Hier die regelmäßigen Wertgrenzen einiger Geldgeber:

  • EU: 410 € zzgl. Mwst. (i.d.R. kann nur die Abschreibung geltend gemacht werden, s.u.)
  • Bund: 410 € zzgl. Mwst.
  • Land: 2.500 € inkl. Mwst.
  • DFG: 10.000 € inkl. Mwst. (evtl. Beschaffung durch die DFG, s.u.)

Baden-Württemberg Stiftung:

  • bei Auftragsforschung: 5.000 € brutto (i.d.R. kann nur die Abschreibung geltend gemacht werden, s.u.)
  • bei Bewilligungen: unabhängig vom Wert der Gegenstände entscheidet die Nutzungsdauer, d.h. bis zu einem Jahr handelt es sich um Sachausgaben, darüber hinaus um Investitionen. Ein PC für 300 € wird beispielsweise als Investition betrachtet.

Eine Gerätekonfiguration mit mehreren Einzelgeräten ist als Einheit anzusehen.

Die Zuständigkeiten für die Auftragserteilung finden Sie unter FAQ.

Bei DFG-Mitteln ist zu beachten, dass ab einer bestimmten Wertgrenze die Beschaffung durch die DFG erfolgt bzw. die Erlaubnis zur Selbstbeschaffung im Vorfeld eingeholt werden muss.

Zur Beschaffung von Großgeräten, siehe Großgeräte

Abschreibung von Investitionen

Als Abschreibung bezeichnet man den planmäßigen Wertverlust bei Investitionsgütern. Einige Geldgeber (z. B. EU, BW-Stiftung) finanzieren lediglich den Wertverlust und nicht die gesamten Investitionskosten. In diesen Fällen ist vor Antragstellung zu klären, aus welchen Mitteln die Deckungslücke geschlossen werden kann (z. B. freie Industriemittel oder Mittel aus der Grundausstattung).

Die Abschreibung der für das Projekt beschafften Investitionsgütern wird in der Regel linear wie folgt berechnet:

monatliche Abschreibung

Anschaffungskosten Gesamtnutzungsdauer in Monaten

Anschaffungskosten: Kaufpreis aus der Rechnung inkl. Nebenkosten z. B. für Transport, Aufstellung Montage

Gesamtnutzungsdauer: entsprechend der landeseinheitlichen Ntuzungstabelle


Abschreibung im Projekt

monatl. Abschreibung (s.o.) x Anzahl der Monate innerhalb der Projektlaufzeit
(Wird der Gegenstand anteilig für mehrere Projekte eingesetzt, kann bei jedem Projekt nur der entsprechende Anteil geltend gemacht werden.)