Die Geisteswissenschaftliche Sektion ist eine der drei Grundeinheiten der Universität Konstanz, neben der Naturwissenschaftlichen Sektion und der Sektion Politik-Recht-Wirtschaft.

Die Sektion koordiniert die Erfüllung der Aufgaben der Fachbereiche in Lehre, Studium und Forschung und ist eine wichtige Institution zur Unterstützung der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit in und zwischen den Fachbereichen. Zur Geisteswissenschaftlichen Sektion gehören die Fachbereiche:

  • Philosophie
  • Geschichte, Soziologie, Sportwissenschaft und Empirische Bildungsforschung
  • Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften sowie 
  • Linguistik.

In den vier Fachbereichen der Geisteswissenschaftlichen Sektion arbeiten über 60 Professorinnen und Professoren – einschließlich Junior-ProfessorInnen und Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten – sowie eine größere Zahl an wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.

Jede Sektion wird von einem Dekan oder einer Dekanin vertreten. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Zum Dekanat gehören ein Studiendekan oder eine Studiendekanin und drei Prodekane oder Prodekaninnen, davon eine Stellvertretung des Dekans oder der Dekanin. Die Geschäftsführung der Sektion hat der Sektionsreferent inne.

Das Dekanat ist für alle Angelegenheiten der Sektion zuständig, soweit das Landeshochschulgesetz oder die Grundordnung der Universität Konstanz nichts Anderes regeln. Zu den Aufgaben gehören die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Sektion und des Entwurfs für die Feinaufteilung der Mittel der Sektion, die Entscheidung über die zum Rektorat zugewiesenen Stellen und Mittel, die Festlegung der Lehraufgaben und die Lehrevaluation sowie die Vorschläge zur Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Das Dekanat führt außerdem im Rahmen der Aufgaben der Sektion die Dienstaufsicht über die der Forschung und Lehre sowie über die dem Technologietransfer dienenden Einrichtungen, die der Sektion zugeordnet sind.

Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung werden im Sektionsrat beraten. Dazu gehören die Struktur- und Entwicklungspläne der Sektion, die von den Fachbereichen vorbereitet werden und die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Sektion. Weiterhin bestellt der Sektionsrat Studienkommissionen und stimmt im Einvernehmen mit ihnen den Studien- und Prüfungsordnungen der Sektion zu. Die Vorschläge der Berufungskommissionen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Sektionsrates.

Während der Vorlesungszeiten im Winter- und Sommersemester finden regelmäßig Sitzungen des Dekanats und des Sektionsrates statt.