Absolventenbefragung des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Mit dem ersten juristischen Staatsexamen in der Tasche, zieht es die meisten AbsolventInnen des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Regel erst einmal ins Referendariat. Welche Wege nach dem Referendariat beschritten werden und wieviele AbsolventInnen das Staatsexamen ggf. auch abbrechen, war bisher nicht hinreichend bekannt.

Im Zuge des bevorstehenden Rektoratszyklus des Fachbereichs Rechtswissenschaft wurde daher im Wintersemester 2019/20 erstmalig eine fachbereichsspezifische Absolventenbefragung durchgeführt. Angeschrieben wurden AbsolventInnen, die das erste juristische Staatsexamen im Zeitraum Oktober 2013 bis September 2016 ablegten. Von den knapp 350 angeschriebenen AbsolventInnen beteiligten sich über 100 an der Befragung. Allen TeilnehmerInnen der Befragung sei an dieser Stelle herzlich gedankt.