Sanierung der Bibliothek der Universität Konstanz | Eilantrag stattgegeben

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in Bezug auf die Sanierung der Bibliothek eine erfreuliche Entscheidung getroffen (vgl. Meldung vom 25. April 2012). Mit Beschluss des OLG Karlsruhe vom 25. April 2012 wurde dem Eilantrag von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (gestellt am 16. April 2012) stattgegeben und damit die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entscheidung der Vergabekammer – diese hatte die Vergabeentscheidung gebilligt – zurückgewiesen, so dass die Sanierung jetzt weiter vorangebracht werden kann. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau, Amt Konstanz, hat am Freitag, 27. April 2012, den Auftrag für die Demontage und Entsorgung der schadstoffbelasteten Bauteile der Bibliothek erteilt. Bei dem beauftragten Unternehmen handelt es sich um die Firma bautech Projektmanagement aus Sülzfeld. Vermögen und Bau, Amt Konstanz geht davon aus, dass noch im Mai 2012 mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.

Mit dem Eilantrag sollte verhindert werden, dass sich der Beginn der Sanierungsarbeiten weiter verzögert. Somit kann nun der Zeitplan der sich daran anschließenden Sanierungsarbeiten aktualisiert werden.

Die Nutzung der Bücher und Medien in den geöffneten Bibliotheksbereichen sowie Bestellungen aus dem Magazin sind selbstverständlich weiterhin wie gewohnt möglich. Die Auslagerung der Bestände in das Außenmagazin sowie Buchumzüge auf dem Campus verlaufen im Zeitplan und werden Ende Mai 2012 abgeschlossen sein.

Über den weiteren Verlauf der Zeitplanung wird – auch in Englisch – regelmäßig aktuell im Informationsportal zur Sanierung der Bibliothek unter www.aktuelles.uni-konstanz.de/sanierung-bibliothek/ informiert. Rückfragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek: per E-Mail an sanierung.ub@uni-konstanz.de oder telefonisch unter 88-2871.