Hochschulfinanzierung

Am 31. März 2020 haben die Landesregierung und die Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Im Vorfeld hatte die Universität Konstanz als eine der neun Landesuniversitäten vom Land Baden-Württemberg gefordert, im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrages II geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Grundfinanzierung der Landesuniversitäten zu ergreifen und so ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

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Für eine adäquate Grund­finan­zierung der Landes­univer­sitäten

Als eine der neun Landesuniversitäten fordert die Universität Konstanz vom Land Baden-Württemberg, im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrages II geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Grundfinanzierung der Landesuniversitäten zu ergreifen und so ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

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