Studium im Sommersemester 2020

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Im Sommersemester verändert sich Ihr Studienalltag tiefgreifend; an vielen Stellen mussten und müssen neue Regelungen getroffen und Lösungen gefunden werden. Das Rektorat, die Fachbereiche und die Lehrenden der Universität Konstanz bemühen sich um eine Minimierung der für Sie eventuell entstehenden Nachteile. Ihre Regelstudienzeit und Ihr möglicher Studienerfolg sollen durch die Maßnahmen im Zuge der Gesamtsituation um das Coronavirus nicht beeinträchtigt werden.

FAQ zum Studium und zu den Prüfungen während des Präsenzbetriebs unter Auflagen und im Sommersemester 2020

Allgemeine Informationen

1.1. Wann begann und endete die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020?

Die Vorlesungszeit ist am 20. April 2020 gemäß den Corona-Verordnungen der Landesregierung mit online-basierten Veranstaltungen gestartet. Die Vorlesungszeit endete am 18. Juli 2020.

Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters wurden in aller Regel digital zu Ende geführt. Einzelne Lehrveranstaltungen oder auch Lehrveranstaltungstermine konnten seit dem 15. Juni in Präsenz stattfinden, wenn gerade die Anwesenheit aller Teilnehmenden für den Erfolg des Lehrformats zwingend erforderlich erschien. In der Regel handelte es sich dabei um Blockveranstaltungen, vor allem labor- und sportpraktischer Art. 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Webseiten der Fachbereiche und der Universität, insbesondere unter uni.kn/coronavirus.

Lehrveranstaltungen

2.1. Planung der Lehre

In der Zeit des Notbetriebs bzw. des erweiterten Notbetriebs vor Ort (16. März bis 13. Mai 2020) sind alle Präsenzlehrveranstaltungen ausgefallen. Auch im laufenden Präsenzbetrieb unter Auflagen ist Lehre weiterhin nur online möglich. Seit dem 15. Juni können zusätzlich einzelne praktische, experimentelle oder andere Präsenzlehrveranstaltungstermine, die nur in Präsenz bzw. in den Labor- bzw. Arbeitsräumen auf dem Campus durchgeführt werden können, unter Einhaltung des Infektionsschutzes angeboten werden (hierfür muss jeweils eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden; alle teilnehmenden Personen sind zu dokumentieren). Bitte halten Sie sich auf ZEuS und auf den Fachbereichsseiten über Veränderungen im Lehrangebot auf dem Laufenden.

2.1.1. Wie erhalte ich Informationen zu den Lehrveranstaltungen im Sommersemester und wie kann ich mich für diese anmelden?

Das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester wurde aktualisiert: siehe ZEuS. An den zur Belegung von Lehrveranstaltungen üblichen Verfahren ändert sich wenig gegenüber dem "Normalzustand". Bitte informieren Sie sich auf ZEuS und ggf. den Seiten Ihres Fachbereichs und melden sich auf dem in Ihrem Fachbereich üblichen Weg für Lehrveranstaltungen an (d.h. über ILIAS oder ZEuS oder ggf. andere Wege). Falls Fachbereiche in diesem Sommersemester andere Wege der Anmeldung gehen als bisher vorgesehen, finden Sie dazu Informationen auf den Fachbereichsseiten oder direkt in der Kursbeschreibung in ZEuS. Auch das SQ-Zentrum hat sein Belegverfahren angepasst.

2.1.2. Fachbereiche: Wichtige Informationen zum Sommersemester

Schauen Sie auch auf der Website Ihres Fachbereichs, um sich über das Sommersemester 2020 zu informieren. Die Liste der Fachbereiche wird ergänzt, sobald die Informationen vorliegen.

Sektion 1
Chemie
Mathematik
Physik
Psychologie

Sektion 2
Philosophie
Fach Empirische Bildungsforschung
Fach Sportwissenschaft

Sektion 3
Politik- und Verwaltungswissenschaft
Rechtswissenschaft

2.1.3. Welche weiteren digitalen Lern- und Lehrangebote gibt es?

An der Universität Konstanz ist in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von digitalen Lehr- und Lernangeboten entwickelt worden. Fächerübergreifende Angebote stellen wir hier für Sie zusammen.:

Schlüsselqualifikationen: Digitales fächerübergreifendes Lehrangebot für Bachelor- und Masterstudierende

Das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (SQ-Zentrum) hat einen digitalen Plan B für ein fächerübergreifendes Lehrangebot für Bachelor- und Masterstudierende erarbeitet, deren Prüfungsordnung den Erwerb von Schlüsselqualifikationen vorsieht. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des SQ-Zentrums: uni.kn/sq

Für Fragen und weitere Informationen zum digitalen Angebot wenden Sie sich bitte per E-Mail an sq@uni-konstanz.de.

Schreibzentrum: Digitale Kurs- und Workshopangebote

Das Schreibzentrum bietet neben der Schreibberatung verschiedene Kurs- und Workshopangebote über ILIAS an, die im Laufe des Semesters beständig erweitert werden. Sie finden die jeweils aktuellen Kurse auf ILIAS.

Career Service: Digitale Veranstaltungsangebote

Der Career Service hat sein Veranstaltungsangebot ebenfalls auf digitale Formate umgestellt. Eine Übersicht über die aktuellen Veranstaltungsangebote finden Sie auf der Website des Career Service.

Zur digitalen Unterstützung bei der Vorbereitung von Praktika hat der Career Service ein praktikumsbegleitendes eLearning-Tool entwickelt, das in allen Phasen von der Orientierung über die Suche bis zur Durchführung des Praktikums wertvolle Tipps und Hilfestellungen bereitstellt. Das eLearning-Tool ist in ILIAS eingegliedert. Es steht Studierenden aller Fachrichtungen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

2.2. Wie erhalten Studierende Zugang zu Literatur aus der Bibliothek?

Die Bibliothek kann wieder als Lernort genutzt werden. Weitere Informationen hierzu sind hinter der Kachel "FAQ zum Präsenzbetrieb unter Auflagen", Punkt 7.1.1.

2.3. Ist die digitale Anwesenheit verpflichtend?

Grundsätzlich kann auch bei digitalen Lehrveranstaltungen die regelmäßige Teilnahme an synchron stattfindenden Lehrveranstaltungsterminen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung sein. Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Regelungen sind auch hier gültig. Weil digitale Anwesenheiten aus unterschiedlichen Gründen erschwert sein können, sind die Lehrenden jedoch dazu angehalten, Anwesenheitspflichten in diesem Semester besonders zuverlässig, transparent und mit zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.

2.4. Werden Lehrveranstaltungstermine, die in den Semesterferien ausgefallen sind, zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt?

Ausgefallene Lehrveranstaltungstermine oder abgesagte Lehrveranstaltungen aus den zurückliegenden Semesterferien werden in der Regel nicht nachgeholt, es sei denn, der oder die Lehrende bietet ausdrücklich einen oder mehrere Nachholtermine an. Ob bzw. wann dies der Fall sein kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.

2.5. Teile einer Lehrveranstaltung haben in den Semesterferien stattgefunden, bevor die Universität in den Notbetrieb wechselte. Ist ein Crediterwerb trotzdem möglich?

Für bereits begonnene und aufgrund der Corona-Bestimmungen abgebrochene Lehrveranstaltungen wird im Einzelfall geprüft, inwiefern ein Crediterwerb möglich gemacht werden kann. Die Universität hat sich hierzu mit den Fachbereichen und Lehrenden in Verbindung gesetzt. Die Studierenden werden über die Möglichkeiten von ihren Lehrenden informiert.

Prüfungen

3.1. Finden Prüfungen statt?

Seit dem 25. Mai 2020 finden Nachholklausuren aus dem Wintersemester 2019/2020, reguläre Klausuren und mündliche Prüfungen in Präsenzform an der Universität statt. Gefährdungsbeurteilungen, Pandemie-Sitzpläne sowie Handlungsanweisungen für die Durchführung schriftlicher Präsenzprüfungen und Handlungsanweisungen für die Durchführung mündlicher Präsenzprüfungen regeln die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen.
Der Prüfungsbetrieb war zuvor gemäß Anordnung des MWK Baden-Württemberg und Entscheidung der Universitätsleitung seit dem 16. März 2020 ausgesetzt.

Um Prüfungen in alternativer Form anbieten zu können, hat der Senat eine "Satzung der Universität Konstanz über den Einsatz alternativer Prüfungsformen und über alternative Prüfungstermine zur Coronafolgenbewältigung" beschlossen. Sie ermöglicht es Lehrenden in Abstimmung mit den Prüfungsausschüssen und Fachbereichen, andere Prüfungsformen, darunter auch online-gestützte Formate, anzubieten. Mehr dazu in der "Handreichung zur Durchführung von (online-gestützten) Prüfungen bei ausgesetztem oder weiterhin eingeschränktem Präsenzprüfungsbetrieb".

Lehramt: Behalten Sie bitte auch die Updates auf der Informations-Webseite der BiSE im Blick. Die BiSE wird Sie auf den o.g. Internetseiten und weiterhin auch per E-Mail über die aktuellen Entwicklungen (auch studiengangspezifisch) auf dem Laufenden halten. 

3.1.1. Finden Staatsexamensprüfungen in den Lehramtsstudiengängen statt?

Ja. Mit Mitteilung vom 24. April haben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und das Wissenschaftsministerium über die Regelungen zur Durchführung der verschobenen Staatsexamensprüfungen in den Lehramtsstudiengängen (Frühjahrstermin) informiert.

Das Landeslehrerprüfungsamt Freiburg (LLPA) hat dies inklusive einiger Spezifikationen an alle Betroffenen kommuniziert. Die Umsetzung der Regelungen an der Universität Konstanz nach jetzigem Planungsstand sowie Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Informationsseite der BiSE.

Das Wichtigste in Kürze:
– Die Prüfungen finden an der Universität Konstanz voraussichtlich zwischen dem 2. Juni 2020 und dem 17. Juli 2020 statt.
– Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in Präsenzform statt.
– Die Prüfungen finden ohne Staatsprüferinnen bzw. Staatsprüfer statt.
– Die Details der Anmeldeverfahren innerhalb der Universität werden zeitnah kommuniziert.
– Über etwaige Änderungen und Ergänzungen werden die Studierenden auch weiterhin per Email direkt informiert.

3.1.2. Wie melde ich mich für Prüfungen von Lehrveranstaltungen an?

Derzeit sind auch hier in der Regel keine Änderungen zu den üblichen Verfahren geplant. Wo von diesen abgewichen werden muss, wird dies vom Fachbereich oder der/dem Dozierenden bekannt gegeben.

3.1.3. Wie melde ich mich für Abschlussprüfungen an?

Trotz des Präsenzbetriebs unter Auflagen der Universität Konstanz besteht die Möglichkeit sich beim Zentralen Prüfungsamt für die nachfolgenden Studiengänge zu den nachstehend aufgeführten Abschlussprüfungen (schriftliche Abschlussarbeit und mündliche Abschlussprüfung) während der nachfolgenden Zeiträume anzumelden: Bitte beachten Sie, dass in allen aufgeführten Fächern die Anmeldungen nur per Email und nicht persönlich erfolgen.

15.-30.10.2020

  • Geisteswissenschaftliche Bachelorstudiengänge (alle Fächer) und Bachelor Motorische Neurorehabilitation sowie Master Sport Science (MSc)
  • Bachelor of Education Studiengänge (alle Fächer)
  • Master of Education (Informatik)

01.-15.12.2020

  • Bachelor-Studiengang Psychologie
  • Master-Studiengang Psycholgie
  • Weiterbildungsstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie

Bitte wenden Sie sich jeweils schon in den Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraumes an die für Sie zuständige Ansprechperson im Zentralen Prüfungsamt.

3.1.4. Finden verschobene Klausuren und mündliche Prüfungen aus dem vergangenen Wintersemester statt?

Die meisten Nachholtermine für Klausuren und mündliche Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/20 haben vom 25. Mai bis Mitte/ Ende Juni 2020 an der Universität stattgefunden. Sie wurden auf der Grundlage von §2 Abs. 4 der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Verordnung der Landesregierung durchgeführt, wenn sie nicht durch andere Prüfungsformate ersetzt worden sind. Für diese Prüfungen standen ausgewählte Räume zur Verfügung. Gefährdungsbeurteilungen, Pandemie-Sitzpläne sowie Handlungsanweisungen für die Durchführung schriftlicher Präsenzprüfungen regelten die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen.

Der Prüfungsbetrieb war zuvor gemäß Anordnung des MWK Baden-Württemberg und Entscheidung der Universitätsleitung seit dem 16. März 2020 ausgesetzt.

3.1.5. Teilnahme an Präsenzprüfungen

Teilnehmende an schriftlichen Prüfungen im Audimax oder in einem A7-Hörsaal werden durch die Prüferinnen und Prüfer am Eingang am i-Punkt ins Gebäude geleitet. Hierbei sind auch im Außenbereich die Abstandsregeln einzuhalten, Gruppenbildungen sind zu vermeiden, auf dem Weg zum Prüfungsraum ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Dokumentation der anwesenden Personen erfolgt durch die Anmeldung zur Prüfung sowie vor Ort durch die Prüferinnen und Prüfer, die alle Anwesenden selbstständig registrieren müssen. Schreiben Sie die Klausur in anderen Räumen des Hauptgebäudes, im R-Gebäude oder in der Sporthalle, werden Sie ebenfalls vor dem jeweiligen Gebäude bzw. am zuvor bekanntgegebenen Eingang in Empfang genommen.

Bei mündlichen Prüfungen in Präsenzform werden die Studierenden an dem Eingang abgeholt, der Ihnen zuvor mitgeteilt worden ist (alternativ können weiterhin online-gestützte Prüfungen per Videokonferenz mit Ausnahme der Ersten Staatsprüfung im Lehramt – hier gelten abweichende Regelungen – vereinbart werden).

Bitte beachten Sie auch die wichtigen Hinweise zur Prüfungsphase des Sommersemesters 2020 unter Punkt 3.1.5.1.

3.1.5.1. Wichtige Hinweise zur Prüfungsphase des Sommersemesters

Die Prüfungsphase des Sommersemesters hat begonnen. Damit alle Beteiligten an schriftlichen oder mündlichen Präsenzprüfungen gut geschützt sind, bitten wir alle Prüfenden und Studierenden auf die nachfolgenden Punkte zu achten, die auch in den Handlungsanweisungen für schriftliche und mündliche Präsenzprüfungen festgehalten sind:

  • Alle an Präsenzprüfungen beteiligten Personen (Studierende, Prüfende, Aufsichtsperso­nen, Beisitzende, Protokollantinnen und Protokollanten etc.) sind aufgefordert, zur Prüfung eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mitzubringen. Diese ist beim Zugang zum Gebäude, auf dem Weg zum Prüfungsraum, auf dem Weg zum Sitzplatz, auf dem Rückweg sowie in allen Situationen zu tragen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Während der Prüfung selbst kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt wer­den.
  • Die Studierenden werden von einer Aufsichtsperson oder der prüfenden Person am zuvor bekanntgegebenen Zugang zum jeweiligen Gebäude, in dem der Prüfungsraum liegt, in Empfang genommen. Bitte achten Sie vor und im Gebäude auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
  • Studierende bringen bitte ihre Schreibutensilien und zugelassene Hilfsmittel selbst mit und verwenden in der Prüfung nur diese.
  • Findet die Klausur in der Sporthalle statt, sind die Studierenden dazu angehalten, flache Sportschuhe mit weicher Sohle (Sneaker oder Ähnliches) zum Schutz des empfindlichen Bo­dens zu tragen.
  • Studierende sind verpflichtet, bei Klausuren den ihnen zugewiesenen Sitzplatz im Prüfungs­raum einzunehmen. Die Sitzplatznummer ist auf dem Prüfungsbogen zu vermerken. Wenn eine Klausur aufgrund der Teilnehmerzahl auf zwei oder mehrere Prüfungsräume aufgeteilt werden muss, kann die Prüfungsteilnahme nur in dem zuvor zuge­teilten Raum erfolgen (nur so können mögliche Ansteckungswege nachverfolgt werden).
  • Die Anordnung der belegbaren Sitzplätze im Raum ist so gestaltet, dass Mindestabstände eingehalten werden.
  • Die Klausurräume werden nach jeder Klausur durch die Reinigungsfirma gereinigt; es wird zudem gründlich gelüftet.
  • Niemand darf an einer Präsenzprüfung teilnehmen, wenn ihm/ihr aufgrund von § 7 der Corona-Verordnung das Betreten der Universität untersagt ist (Personen, „die 1. in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen“; § 7 Abs. 1 Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020); in diesem Fall erfolgt eine Abmeldung von Amts wegen, nachdem die prüfende Person die Universität darüber informiert hat.
  • Prüfende und Aufsichtspersonen, die zu einer SARS-CoV-2-Risikogruppe gemäß der Übersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) gehören, kön­nen sich von der Aufsicht bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) befreien lassen. Die Prü­fungsverantwortlichen sind aufgefordert, ihr Aufsichtspersonal im Vorfeld der Prüfungen da­rauf hinzuweisen. Bei mündlichen Präsenzprüfungen gilt für Prüfende, Beisitzende und Protokollantinnen und Protokollanten dasselbe. Ist die prüfende Person betroffen, kann mit Zustimmung der zu Prüfenden im Einzelfall eine online-gestützte mündliche Prüfung vereinbart werden.
  • Studierenden steht es frei, an der Präsenzprüfung teilzunehmen, sofern die Prüfungsordnung in ihrem Fall nicht eine Zwangsanmeldung zur Prüfung vorsieht. Haben Studierende sich nach den vom Fachbereich kommunizierten Regeln im Sommersemester 2020 freiwillig angemeldet und nicht wieder innerhalb des hierfür vorgesehenen Zeitraums abgemeldet, ist die Anmeldung verbindlich geworden. Wenn sie an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, müssen sie im auch sonst üblichen Verfahren den Rücktritt aus wichtigem Grund unverzüglich erklären und den wichtigen Grund auch darlegen und ggf. nachweisen. Wie sonst auch üblich ist z.B. die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, durch ärztliches Attest belegt, ein Rücktrittsgrund, neu auch die nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer SARS-CoV-2-Risikogruppe im Sinne des Robert Koch-Instituts. Im Übrigen prüft die nach der Prüfungsordnung zuständige Stelle auf Antrag, ob ein Rücktritt unter Bezug auf coronabedingte Hindernisse (z.B. in Bezug auf Lernbedingungen oder Teilnahmemöglichkeiten an Lehre und Prüfung, Erkrankung in der Vorbereitungsphase) im Einzelfall genehmigt werden kann.
  • Sofern Studierende zu einer Prüfung zwangsangemeldet sind und zu einer SARS-CoV-2-Risikogruppe gehören, haben sie ein Recht auf Rücktritt von der Prüfung aus wichtigem Grund. Handelt es sich um eine mündliche Prüfung, kann mit Zustimmung der Prüfenden statt der Präsenzprüfung eine online-ge­stützte mündliche Prüfung vereinbart werden.
  • Alle Personen, die an einer Präsenzprüfung teilgenommen haben (Studierende, Prüfende, Aufsichtspersonen, Beisitzende, Protokollantinnen und Protokollanten etc.), müssen die Abteilung Studium und Lehre (referat.lehre@uni-konstanz.de) sowie die Betriebsärztin Heike Strauß (betriebsarzt@uni-konstanz.de) informieren, wenn bei ihnen innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin eine Infektion mit SARS-CoV-2 ärztlich diagnostiziert wird.

3.1.6. Digitale Prüfungen über ILIAS

Um das digitale Sommersemester auch mit digitalen Prüfungen abschließen zu können, bietet das Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) eine separate Prüfungs-ILIAS-Umgebung an. Damit können ab 2. Juli 2020 zwei verschiedene Typen von schriftlichen Online-Prüfungen abgenommen werden:

1. Take-Home-Exam:
Im Übungsmodul von ILIAS können Take-Home-Exams nach dem Modell „download – work – upload“ durchgeführt werden, in denen eine Datei mit Prüfungsaufgaben von den Studierenden heruntergeladen, anschließend offline bearbeitet und schließlich ein Lösungsblatt wieder hochgeladen wird.

Vorteil: Diese Prüfungsform stellt niedrigere Anforderungen an die technische Ausstattung der Studierenden (z. B. Internetverbindung), da sie nicht während der ganzen Prüfung online sein müssen.

Nachteil: Eine automatisierte Korrektur von Single- oder Multiple-Choice-Fragen ist nicht möglich.

2. Live-Online-Klausur:
Im Testmodul von ILIAS können Live-Online-Klausuren geschrieben werden, bei denen die Studierenden während der gesamten Prüfung in ILIAS online sein müssen und ihre Lösungen direkt in ILIAS eintragen (z. B. Single oder Multiple Choice, Zuordnungsfragen, offene Fragen).

Nachteil: Diese Prüfungsform stellt höhere Anforderungen an die technische Ausstattung der Studierenden (z. B. Internetverbindung), da sie während der ganzen Prüfung online sein müssen.

Vorteil: Eine automatisierte Korrektur von Single- oder Multiple-Choice-Fragen ist möglich.

Lesen Sie weitere Informationen zur Prüfungs-ILIAS-Umgebung hinter der Kachel "Lehre im Sommersemester 2020", Punkt 4.4..

3.2. Termine für Klausureinsicht

Klausureinsichten sind zurzeit mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. In Anbetracht des Präsenzbetrieb unter Auflagen der Universität und der begrenzten Zahl zugänglicher und ausreichend großer Räume wird weiterhin die Durchführung von Klausuren und Prüfungen priorisiert. Bitte informieren Sie sich auf den Fachbereichsseiten, inwieweit eine Klausureinsicht in der nächsten Zeit ermöglicht werden kann.

3.3. Wann endet die verlängerte Abgabefrist für meine schriftliche(n) Arbeit(en)?

Die Fristen für die Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen wie Haus-, Seminar-, Abschlussarbeit o. Ä. hatten sich anfangs um die Tage der Schließung der Bibliothek für Studierende verlängert, ohne dass Sie hierfür etwas veranlassen mussten. Nachdem der Universitätsbetrieb schrittweise wieder aufgenommen wurde und die Versorgung der Studierenden mit Literatur durch das KIM wieder hinreichend gesichert war, hat das Rektorat die Fachbereiche am 6. Mai 2020 damit beauftragt zu bewerten, ob eine Hemmung der Abgabefristen weiterhin geboten ist. Die Fachbereiche haben im Einvernehmen mit den betroffenen Prüfungsausschüssen einen Zeitpunkt festgelegt, ab dem die Fristhemmung für alle laufenden schriftlichen Arbeiten endet (für einen Studiengang, der von mehreren Fachbereichen gemeinsam angeboten wird, war eine einheitliche Fristenregelung zu treffen). Dieser Zeitpunkt, zu dem die Fristenhemmung wegfällt, darf frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Fachbereichs liegen. Der neue Abgabetermin errechnet sich dann ab dem festgelegten Zeitpunkt aus den noch nicht verbrauchten Tagen für die Abgabe der Abschlussarbeit. Die Lehrenden sind gebeten worden, ggf. fortbestehende Einschränkungen bei der Bewertung der Arbeiten in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

Wir möchten die Berechnung der neuen Frist am Beispiel einer Hausarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von vier Wochen (28 Tage) gilt, und anhand von zwei Fallkonstruktionen erläutern:

Fall 1: Die Bearbeitungszeit der Hausarbeit begann vor dem 15.3. (Tag der Schließung der Bibliothek)

Hier läuft die am (einschließlich des) 15.3. noch ausstehende Bearbeitungszeit (28 Tage minus bereits "verbrauchte" Tage seit Beginn der Bearbeitungszeit) ab dem Termin weiter, für den der Ständige Prüfungsausschuss das Ende der Fristhemmung beschlossen hat. Soll diese Fristhemmung im Fachbereich am 15.6. enden, muss der Fachbereich diese Entscheidung den Studierenden spätestens am 1.6. aktiv bekannt gemacht haben. Für eine beispielhafte Hausarbeit mit Bearbeitungsbeginn am 10.3. und einer Bearbeitungszeit von 28 Tagen berechnet sich der neue Abgabetermin dann wie folgt:
Die noch ausstehende Bearbeitungszeit beträgt 23 Tage (28 Tage minus 5 "verbrauchte" Tage vom 10.3. bis 14.3.). Diese Frist fängt mit dem 15.6. wieder an zu laufen. Das neue Abgabedatum ist der 7.7. (23 Tage ab dem 15.6.).

Fall 2: Die Hausarbeit wurde erst am 15.3. oder später zur Bearbeitung ausgegeben

Die gesamte ursprüngliche Bearbeitungszeit von 28 Tagen beginnt erst am vom Ständigen Prüfungsausschuss festgelegten Datum, an dem die Fristhemmung enden soll. Wenn die Fristhemmung im Fachbereich zum Beispiel am 15.6. enden soll, muss der Fachbereich diese Entscheidung den Studierenden spätestens am 1.6. aktiv bekannt gemacht haben. Die Frist für die Abgabe endet dann am 13.7. (28 Tage ab dem 15.6.).

Sofern ein begründeter Bedarf für eine darüber hinausgehende Fristverlängerung besteht, richten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung an den für Sie jeweils zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs (bei Abschlussarbeiten an das  Zentrale Prüfungsamt). Für die Zeit des Präsenzbetriebs unter Auflagen empfehlen wir Ihnen, den Antrag möglichst vollständig und zusammen mit den jeweils erforderlichen Nachweisen als gescannte PDF-Datei(en) per E-Mail zu senden.

Bitte beachten Sie: Die zuständigen Prüfungsausschüsse melden sich schnellstmöglich bei Ihnen. Das Zentrale Prüfungsamt bemüht sich trotz des eingeschränkten Betriebs, solche zusätzlichen Fristverlängerungen bei Abschlussarbeiten so rasch wie möglich zu bearbeiten.

3.4. Wie können Abschlussarbeiten eingereicht werden?

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit während des Präsenzbetriebs unter Auflagen der Universität beim Zentralen Prüfungsamt abgeben wollen, reichen Sie bitte die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Anzahl der gebundenen Exemplare der Abschlussarbeit zusammen mit den weiteren vorgesehenen Dokumenten (Erklärung, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) an die zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt über die Zentrale Poststelle auf A5 (oder über den Briefkasten außen am Gebäude beim i-Punkt, Haupteingang) ein oder senden Sie sie postalisch (Empfehlung: per Einschreiben) an die nachstehende Anschrift (dabei bitte den Namen der zuständigen Sachbearbeitung angeben):

Universität Konstanz
Abteilung Studium und Lehre
Zentrales Prüfungsamt / Fach 70
Universitätsstr. 10
78464 Konstanz

Ausnahme: Abschlussarbeiten in den nachfolgend genannten Studiengängen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften werden zusammen mit den weiteren vorgesehenen Dokumenten (Erklärung, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) als PDF-Dokumente per E-Mail beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingereicht. Dies gilt für:

B.Sc. Wirtschaftswissenschaften, M.Sc. Economics, M.Sc. Wirtschaftspädagogik, M.Sc. Political Economy und M.Sc. Social and Economic Data Science.

Beim B.Sc. und M.Sc. Finanzmathematik werden die Abschlussarbeiten je nach Fachrichtung entweder beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften oder beim Fachbereich Mathematik und Statistik eingereicht.

Die Abgabe der gebundenen Arbeiten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften erfolgt weiterhin postalisch, ausschlaggebend für das Abgabedatum ist der Poststempel.

Die Postadresse für die Einreichung der gebundenen Exemplare lautet: Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Geschäftsstelle, Fach 137, 78457 Konstanz.

3.4.1. Wie können Haus-, Seminararbeiten und weitere schriftliche studienbegleitende Prüfungsleistungen abgegeben werden?

Vorgaben aus den jeweiligen Lehrveranstaltungen zu den Abgabemodalitäten (per E-Mail, ILIAS, persönlich etc.) sind grundsätzlich weiter gültig. Werden schriftliche Prüfungsleistungen per E-Mail oder über ILIAS eingereicht, gilt die Eingangszeit. Sollte eine persönliche Abgabe mit der Lehrperson vereinbart worden sein, ist diese selbstverständlich erst nach Ende des Präsenzbetriebs unter Auflagen möglich.

Bitte reichen Sie die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Anzahl der gebundenen Exemplare der Abschlussarbeit nach der Versendung des PDF-Dokuments unverzüglich ebenfalls an die zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt über die Zentrale Poststelle auf A5 (oder, falls dies nicht möglich sein sollte, über den Briefkasten außen am Gebäude beim Haupteingang) ein oder senden sie die Abschlussarbeiten an die nachstehende Anschrift (bitte den Namen des Sachbearbeiters angeben):

Universität Konstanz
Abteilung Studium und Lehre
Zentrales Prüfungsamt / Fach 70
Universitätsstr. 10
78464 Konstanz

3.5. Wo finde ich Unterstützung bei der Erstellung von Haus- oder Abschlussarbeiten?

Studierende, die gerade an Haus- oder Abschlussarbeiten schreiben, können weiterhin die Schreibberatung nutzen. Sie können einen individuellen Beratungstermin für eine Online-Beratung ausmachen oder kurze Fragen per E-Mail an die Schreibberatung stellen: schreibberatung@uni-konstanz.de

Auch Arbeitsmaterialien und weitere Angebote des Schreibzentrums stehen digital zur Verfügung und werden laufend erweitert. Aktuelle Informationen dazu

Bei Fragen steht Ihnen das Schreibzentrum unter schreibzentrum@uni-konstanz.de zur Verfügung.

Studienorganisation

4.1. Entstehen mir durch die Absage von Lehrveranstaltungen und Prüfungen Nachteile?

Die Universität bemüht sich um eine Minimierung der für Sie entstehenden Umstände und Nachteile. Nachholtermine für Prüfungen wurden baldmöglichst angesetzt und im Sommersemester durchgeführt. Es wird nach wie vor angestrebt, dass der Ihr möglicher Studienerfolg durch die Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt wird.

4.2. Einschränkungen während des Sommersemesters 2020 verzögern meinen Studienverlauf. Habe ich Nachteile zu befürchten (z.B. hinsichtlich BAföG, maximaler Studiendauer oder der Orientierungsprüfung)?

Um besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen weiter abzufedern, ist für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden in Baden-Württemberg am 24. Juni 2020 per Gesetz einmalig die individuelle Regelstudienzeit verlängert worden. Wichtig ist diese Entscheidung vor allem für die BAföG-Geförderten, die durch etwaige Verzögerungen im Studienablauf womöglich den Anspruch auf BAföG verlieren.

Im baden-württembergischen Hochschulrecht (LHG) wurde eine Änderung beschlossen, die für das Sommersemester 2020 einmalig eine Regelstudienzeitanpassung aufgrund coronabedingter Verzögerungen um ein Semester vorsieht. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes soll damit zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht werden.

Die Änderung regelt außerdem, dass sich alle Fristen zur Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für die im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden um ein Semester verlängern. Neben einer in den Prüfungsordnungen ggf. festgelegten maximalen Studiendauer verlängern sich damit z.B. auch Fristen im Rahmen von Orientierungsprüfungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Fachstudienberatung.

4.3. Kann ich mein (Pflicht-)Praktikum fortführen oder antreten?

Die Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten hat mitgeteilt, dass studienbegleitende Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika, die nicht an der Universität stattfinden, wie bspw. Industrie- oder Berufspraktika, weiter fortgeführt oder angetreten werden können. Dies liege jedoch im Ermessen des jeweiligen Praktikumsgebers.

Informationen zum aktuellen Umgang mit Praktika finden Sie auf der Website Ihres Fachbereichs oder Ihrer Praktikumsberatung:

Geschichte

Literaturwissenschaft

Philosophie

– Politik- und Verwaltungswissenschaften

Psychologie

Soziologie

Sprachwissenschaft

Wirtschaftswissenschaften

Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie auch im zentralen Praktikums- und Stellenportal des Career Service auf ZEuS. Unterstützung bei der Vorbereitung von Praktika erhalten Sie auch im praktikumsbegleitenden eLearning-Tool des Career Service, das in allen Phasen von der Orientierung über die Suche bis zur Durchführung des Praktikums wertvolle Tipps und Hilfestellungen bereitstellt. Weitere Informationen zu Bewerbung und Stellensuche in der Corona-Krise hat der Career Service auf der Seite "FAQ zu Jobsuche und Bewerbung in der Corona-Krise" zusammengestellt.

4.3.1. Ich studiere Lehramt im B.Ed. und habe mein Orientierungspraktikum abbrechen müssen bzw. nicht antreten können, da der Schulbetrieb eingestellt wurde. Was kann ich tun?

Aufgrund der seit dem 17. März 2020 im Zusammenhang mit dem Coronavirus geltenden Schulschließungen in Baden-Württemberg konnten einzelne Lehramtsstudierende das dreiwöchige Orientierungspraktikum (OP) nicht antreten bzw. noch nicht komplett abschließen. Die Universität Konstanz hat sich der Empfehlung des Kultusministeriums angeschlossen, wonach ausgefallene Tage nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen, sofern zwei Drittel des Orientierungspraktikums (10 Tage) bereits absolviert wurden. Die Praktika werden dann als erfolgreich absolviert angerechnet. In allen anderen Fällen bemühen wir uns um eine Lösung möglichst im Sinne der Studierenden und bitten um direkte Kontaktaufnahme mit dem Studienberater der BiSE Herrn Frank Maurer unter orientierungspraktikum@uni-konstanz.de.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine verbindlichen Aussagen darüber treffen können, ab wann ein geregelter Schul- und Praktikumsbetrieb wieder aufgenommen wird. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Beachten Sie hierzu bitte auch die FAQ-Webseite des Kultusministeriums, auf der jeweils aktuelle Informationen veröffentlicht werden.

Behalten Sie bitte auch die Updates auf der Informations-Webseite der BiSE im Blick. Die BiSE wird Sie auf den o.g. Internetseiten und weiterhin auch per E-Mail über die aktuellen Entwicklungen (auch studiengangspezifisch) auf dem Laufenden halten.

4.3.2. Wie gelange ich zu meinen Praktikumsveranstaltungen in den Gebäuden L, M, ML, P, PZ oder Z?

Studierende, die Praktikumsveranstaltungen in den Gebäuden L, M, ML, P, PZ, Z haben, werden von den Praktikaleiterinnen und -leitern dezentral ins jeweilige Gebäude hereingelassen. Hierbei sind auch im Außenbereich die Abstandsregeln einzuhalten, Gruppenbildungen sind zu vermeiden. Die Registrierung der anwesenden Personen erfolgt dezentral durch die Praktikaleiterinnen und -leiter.

4.4. Wie kann ich mein Studium und familiäre Verpflichtungen möglichst gut miteinander vereinen?

Die Universität Konstanz ist sich bewusst, dass es derzeit nicht immer möglich ist, Familie und Studium in Einklang zu bringen. Das Rektorat und verschiedene Beteiligte haben daher Angebote erarbeitet, um Sie zu unterstützen, wenn Sie Kinder oder Angehörige betreuen. Beachten Sie hierzu bitte das Schreiben vom Kanzler, und Familienbeauftragten der Universität, Herrn Jens Apitz, vom 1. April 2020, an Universitätsmitglieder mit Familienaufgaben.

Die Universität Konstanz hat als Unterstützungsmaßnahme einen Fonds aufgelegt, mit dem eine private Kinderbetreuung während des Notbetriebs bzw. der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen infolge der Corona-Pandemie bezuschusst werden kann. Diese Regelung richtet sich auch an Studierende, die im Sommersemester online studieren und gleichzeitig kleine Kinder betreuen müssen. Antrag

4.5. Digitales Studi-Ticket

Aufgrund der andauernden Situation um das Coronavirus stellen die Stadtwerke Konstanz das Studi-Ticket ab sofort digital zur Verfügung. Grund sind unter anderem die geschlossenen oder stark eingeschränkt geöffneten Vorverkaufsstellen für Bus- und Semestertickets. Um einen möglichen Andrang an den übrigen Verkaufsstellen zu vermeiden und gleichzeitig die Verfügbarkeit des Studi-Tickets zu erhöhen, ist dieses ab sofort über die "Mein Konstanz"-App zu kaufen. Eine Videoanleitung für die Registrierung in der "Mein Konstanz"-App sowie zum digitalen Studi-Ticket gibt es auf der Website der Stadtwerke Konstanz und in den dazugehörigen FAQ.

4.6. Ich habe meine UniCard verloren. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) über unser Kontaktformular, Thema "Formalitäten im Studium", vom Verlust Ihrer UniCard. Die Ausstellung einer Ersatz-UniCard ist kostenpflichtig (10 Euro/Stück). Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks "Verlust Studierendenausweis UniCard" an die Universitätskasse Konstanz (IBAN: DE92600501017486501274). Nach erfolgtem Zahlungseingang werden wir in unregelmäßigen Abständen Ihre Ersatz-UniCard entsprechend produzieren und Ihnen postalisch an die in ZEuS hinterlegte Korrespondenzanschrift zusenden können.

4.7. Ich möchte exmatrikuliert werden (z. B. um ein Studium woanders oder eine Arbeit aufnehmen zu können). Wie kann ich das tun?

Zur Wahrung der Einreichungsfrist bis zum Ende des laufenden Semesters reicht die rechtzeitige postalische Absendung des jeweiligen Antrags an das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) aus. Für die Zeit des Präsenzbetriebs unter Auflagen empfehlen wir Ihnen, alle erforderlichen Nachweise möglichst als gescannte PDF-Datei(en) über unser Kontaktformular, Thema „Formalitäten im Studium“, an uns zu senden.

4.8. Ich möchte mein Studium dieses Semester beenden und suche einen Job. Wo kann ich mich zur aktuellen Arbeitsmarktsituation beraten lassen?

Die Informationsveranstaltungen des Career Service zu Jobsuche, Bewerbung und Arbeitsmarkt finden im Sommersemester 2020 digital statt. Auch Workshops und berufliche Zusatzqualifikationen werden im digitalen Format geplant. Alle Angebote und Termine finden Sie im Veranstaltungskalender des Career Service.

Informationen und FAQs zur aktuellen Arbeitsmarktsituation hat der Career Service auf der Seite "Karriere und Corona" zusammengefasst. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Zu allen Fragen rund um Bewerbung, Praktikum und Berufseinstieg berät der Career Service weiterhin telefonisch oder per E-Mail.

Sonstiges

5.1. BW-Nothilfefonds für Studierende

Das Land Baden-Württemberg legt einen Studierenden-Nothilfefonds mit einer Million Euro für Studierende auf, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren haben und damit in eine finanzielle Notlage geraten sind. Bei entsprechendem Nachweis kann so für die Monate April und Mai pro Studierender oder Studierendem ein zinsloses Darlehen in Höhe von jeweils bis zu 450 Euro vergeben werden (insgesamt bis zu 900 Euro). Die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Studierendenwerke. Weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Wie kann ich Unterstützung aus dem BW-Nothilfefonds beantragen?
Die für die Beantragung des zinslosen Darlehens erforderliche Leistungsübersicht finden Sie wie gewohnt in ZEuS (Mein Studium > Leistungen). Im unteren Bereich unter Bescheinigungen sind die Notenspiegel (60002 und 60004) zum Download verfügbar und enthalten einen Verifikationscode und einen Link zur Verifikationsseite von ZEuS, mit welchen die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann.
Sollten Ihre Leistungsdaten noch in StudIS geführt werden, ist die Ausgabe eines Verifikationscodes technisch leider nicht möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungssekretariat.

5.2. „SmS“: Angebot für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Auch im digitalen Sommersemester 2020 wird das Begleitprojekt „Studis mit Studis“ weiterhin angeboten.

Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot für Studierende mit oder nach einer psychischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung.

Das digitale Semester stellt eine grundlegende Veränderung des bisherigen Studienalltags dar. Mit dieser Umstellung können zusätzliche Schwierigkeiten aufkommen.

In der Einzelbegleitung durch andere Studierende der Universität Konstanz, die auch digital stattfinden kann, werden unter anderem Unterstützungen zu folgenden Themen angeboten:

- Beratung zur Gestaltung des Studienalltags
- Semesterplanung
- Lern- und Arbeitstechniken
- Stressmanagement, Umgang mit Prüfungsangst
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Lehrenden und Beratungsstellen
- Unterstützung bei der Literaturausleihe
- Aufarbeitung des verpassten Lernstoffs

Kontakt zu den koordinierenden Studierenden kann aufgenommen werden über sms@uni.kn.

Beratung zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unter: christiane.harmsen@uni-konstanz.de

Falls Sie zukünftig ausführliche Informationen rund um das Thema Diversity bekommen möchten, können Sie diese Mailinglist abonnieren.

Weitere Informationen

5.3. Studium im Wintersemester 2020/2021

Aktuell ist vorgesehen, auch die Lehre im Wintersemester 2020/2021 möglichst digital durchzuführen, wobei voraussichtlich mehr Präsenz möglich sein wird. Präsenzveranstaltungen werden jedenfalls dort ermöglicht werden, wo dies inhaltlich erforderlich ist (z. B. Praktika für Studierende in Laboren, Sport-Praxis-Kurse, aber auch andere Formate). Denkbar sind auch Mischformen, die Präsenz mit großen Anteilen an digitaler Lehre kombinieren. Möglichst vielen Studierenden und insbesondere Erstsemestern soll die Möglichkeit geboten werden, an der Universität zu lernen und zu arbeiten.