Top-Platzierungen für Master­studien­gänge

Beim CHE Hochschulranking schneidet die Universität Konstanz mit den Fächern Mathematik und Informatik sehr gut ab

Neunmal in der Spitzengruppe befindet sich der Konstanzer Masterstudiengang im Fach Informatik. Viermal in der Spitzengruppe ist der Masterstudiengang im Fach Mathematik vertreten: Im CHE Hochschulranking 2018 erreichen die beiden Konstanzer Masterstudiengänge zahlreiche Top-Platzierungen.

Betrachtet werden im aktuellen Vergleich des CHE Hochschulrankings die Masterangebote in den Fächern Informatik und Mathematik. Dabei kommen mehr als 20 Kriterien zum Einsatz. Neben den Bewertungen der Studierenden, die im Zeitraum April bis Juli 2018 befragt wurden, werden auch faktenbasierte Indikatoren ausgewiesen.

In der Informatik landet die Universität Konstanz mit ihrem Masterstudiengang beispielsweise in den Kriterien Allgemeine Studiensituation, Unterstützung im Studium und Internationale Ausrichtung in der Spitzengruppe. In Baden-Württemberg wird der Konstanzer Masterstudiengang im Fach Informatik damit auf dem zweiten Rang gelistet.

Der Konstanzer Masterstudiengang im Fach Mathematik schafft es mit seiner internationalen Ausrichtung, mit seiner Studienorganisation und mit dem Indikator Übergang zum Masterstudiengang auf Top-Platzierungen. In der Mittelgruppe ist er sechsmal vertreten. Aufgrund unterschiedlicher Indikatoren kann hier allerdings kein landesweiter Vergleich gezogen werden.

Das CHE Ranking ist das umfassendste und detaillierteste Ranking im deutschsprachigen Raum. Mehr als 300 Universitäten und Fachhochschule mit über 150.000 Studierende werden untersucht beziehungsweise befragt.

Faktenübersicht:

  • Spitzenplatzierungen der Konstanzer Masterstudiengänge in den Fächern Mathematik und Informatik beim CHE Hochschulranking
  • Konstanzer Masterstudiengang Informatik in Baden-Württemberg schneidet als zweitbester ab
  • Vergleich von mehr als 20 Kriterien
  • Mehr als 300 Universitäten und Fachhochschulen mit über 150.000 Studierenden wurden untersucht beziehungsweise befragt.

Presseinformation: Nr. 120/2018