Lehre und Forschung sind gleichrangig

Millionenförderung für die Universität Konstanz auch in der zweiten Förderperiode des „Qualitätspakts Lehre“

Nicht nur die Forschung, auch die Lehre an der Universität Konstanz erfährt zum zweiten Mal hintereinander eine Millionenförderung. In der zweiten Förderperiode des „Qualitätspakts Lehre“ des Bundes und der Länder von 2016 bis 2020 konnte die Universität Konstanz nach 2011 bei einer Zwischenbegutachtung und mit ihrem Nachfolgeantrag überzeugen. Damit ist sie für die weitere Förderung mit rund acht Millionen Euro vorgesehen, wie heute Bundeswissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) in Berlin bekanntgab. Rektor Prof. Dr. Ulrich Rüdiger zeigte sich von der Nachricht begeistert: „Zu einer forschungsstarken Universität gehört notwendigerweise eine starke Lehre. Mit der weiteren Förderung können wir auch in Zukunft für optimale Bedingungen sorgen, damit unsere Studierenden vom hohen Standard unserer Forschung profitieren und ein erfolgreiches Studium absolvieren.“

Mit dem Konzept „b3 – beraten, begleiten, beteiligen“ führt die Universität Konstanz ihr umfassendes Programm zur unablässigen Verbesserung der Studienbedingungen und Steigerung der Qualität der Lehre fort. Dies soll in einem Umfeld geschehen, das den Studierenden die bestmögliche forschungsbasierte fachwissenschaftliche Qualifizierung bietet, gleichzeitig Gelegenheit zur flexiblen Gestaltung ihres Studiums und Raum für ihre persönliche Entwicklung gibt. Entsprechend ihrem Selbstverständnis als Reformuniversität setzt die Universität darauf, die Studierenden einzubeziehen. Schwerpunkte des Konzeptes sind die Optimierung der Studienstrukturen, die Intensivierung der Betreuung durch mehr Lehrpersonal, Tutorien und Zusatzangebote, die Stärkung fachspezifischer wissenschaftlicher Kompetenzen sowie die Verbesserung der Studierendeninformation etwa über Studienanforderungen.

Das „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“, kurz „Qualitätspakt Lehre“, stellt bis 2020 weitere 820 Millionen Euro Fördermittel für die Entwicklung und Umsetzung innovativer und bedarfsgerechter Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung. Gleichzeitig soll die Wertschätzung der Lehre als gleichrangige Aufgabe neben der Forschung befördert werden. Von 2016 bis 2020 werden insgesamt 156 bundesdeutsche Hochschulen durch das Programm gefördert, das damit seit 2011 rund zwei Milliarden Euro zur systematischen Qualitätsentwicklung der Lehre und Verbesserung der Studienbedingungen bereitstellt.