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Neuer Medienservice: Online-Plattform mit Expertenbeiträgen zum Integrationsgesetz des Konstanzer Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Integration. Gesetz. Expertise.

Neuer Medienservice: Online-Plattform mit Expertenbeiträgen zum Integrationsgesetz des Konstanzer Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Noch vor der Sommerpause steht das Integrationsgesetz in Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung. An dem Entwurf scheiden sich die Geister – vom Kabinett wird er als „großer Wurf“ gelobt, von Sozialverbänden wie PRO ASYL als „Desintegrationsgesetz“ abgelehnt. Auf einer neuen Online-Plattform „Integration. Gesetz. Expertise“ nehmen Forscherinnen und Forscher des Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“ der Universität Konstanz Stellung zum Gesetzesentwurf. Als großer, interdisziplinärer Forschungsverbund an der Universität Konstanz trägt der Exzellenzcluster juristische und politikwissenschaftliche Expertisen, ethnologische und soziologische Betrachtungen und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Debatte um das Integrationsgesetz bei.

Die Universität Konstanz wendet sich mit diesem Medienservice an Journalistinnen und Journalisten und bietet ihnen für ihre Recherche und Berichterstattung wissenschaftliche Expertisen zum Integrationsgesetz. Wird das „Integrationsgesetz“ seinem Namen gerecht? Welche Aspekte von Integration berücksichtigt es, welche ignoriert es? Inwiefern sind einige Regelungen aus juristischer Sicht umstritten? In Interviews, Hintergrundtexten und Kommentaren schlüsseln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das komplexe Gesetz auf oder hinterfragen es kritisch. „Die Beiträge offenbaren die Vielfalt an Perspektiven, die auf Integration gerichtet werden können. Die des Gesetzgebers ist nur eine unter mehreren; bei Integration haben wir es mit vielschichtigen Gemengelagen und sich überlagernden, nicht zuletzt auch desintegrierenden Prozessen zu tun“, erklärt Christopher Möllmann, wissenschaftlicher Geschäftsführer des Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“.

Der Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“ untersucht Prozesse von Integration und Desintegration epochenübergreifend und auf allen sozialen Ebenen – von den Anforderungen familiären und nachbarschaftlichen Zusammenlebens bis hin zu politischen Fragen in globalem Maßstab. Als Verbund für kulturwissenschaftliche Forschung an der Universität Konstanz wird er seit 2006 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert, die aus Mitteln des Bundes und der Länder getragen wird.

Themenübersicht und Zitate

Die vollständigen Expertisen sind nachzulesen unter:
https://www.exzellenzcluster.uni-konstanz.de/integrationsgesetz-expertise.html

„Das neue ‚Integrationsgesetz‘ weckt mit dem anspruchsvollen Titel eine Erwartung, die es kaum erfüllen kann. Gewiss enthält das Gesetz eine ganze Reihe an sinnvollen Detailregelungen, die letztlich aber genau das bleiben: Einzelheiten, die im Puzzle der Integrationspolitik manchen Akzent setzen, aber keinen neuen Weg vorgeben.“

Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht sowie Kodirektor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz, über die juristische Tragweite des Integrationsgesetzes.

„Deutschland – ein weltoffenes Land mit einem Arbeitsmarkt, der, demographisch bedingt, Zuzug braucht: Das ist die eine, keineswegs unegoistische story, die das Gesetz erzählt. Die andere handelt von den Migranten. Ihrer Notsituation wird verbales Verständnis entgegengebracht, aber der Tenor der Vorschriften selbst ist von Vorbehalten geprägt.“

Albrecht Koschorke, Professor für Neuere Deutsche Literatur und Allgemeine Literaturwissenschaft, über die Erzählungen, die sich hinter den Paragraphen verbergen.

„Alles in allem atmet dieses Integrationsgesetz den Geist einer Feuerwehrmaßnahme. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber man darf sich keine Illusionen machen: Zu einer nachhaltigen Integration wird das Gesetz nur einen relativ bescheidenen Beitrag leisten.“

Wolfgang Seibel, Professor für Innenpolitik und öffentliche Verwaltung, unterscheidet zwischen dem Integrations- und einem umfassenden Einwanderungsgesetz.

„Was in dem Gesetz fehlt, ist eine Projektion: Wohin führt das und warum machen wir das? Es geht in diesem Gesetz immer nur um die ersten fünf Jahre. Nur ist Integration etwas anderes: Integration ist Langzeitperspektive. Es muss gezeigt werden: Diese Gesellschaft ist ein Möglichkeitsraum, der mitgestaltet werden kann.“

Özkan Ezli, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektleiter im Exzellenzcluster, über die fehlenden Dimensionen des Integrationsgesetzes.

 „Obschon die Öffnung der Integrationsangebote für Flüchtlinge begrüßenswert ist, setzt das Integrationsgesetz sich auch bedenkliche Anliegen zum Ziel. Die praktische Umsetzung dieser Vorhaben kann zu negativen Auswirkungen für die Durchführung der Integrationskurse führen, die es eigentlich zu optimieren sucht.“

Anna Louban, Doktorandin der Ethnologie mit Schwerpunkt Migrations- und Bürokratieforschung, über das Integrationskurssystem.

„Aufgrund des Fakts, dass Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktförderung am effektivsten sind, ergibt es Sinn, dass sich der Staat bei seinen integrativen Maßnahmen hauptsächlich auf Sprache und Arbeit konzentriert.“

Thomas Wöhler, Postdoc der Soziologie mit Schwerpunkt empirische Sozialforschung, über die Bedeutung von Arbeit für den Integrationserfolg.

„Die Forschungen im Exzellenzcluster haben in einer Vielzahl von Fällen und Aspekten gezeigt, dass Verschiedenheit überhaupt die Voraussetzung für die Bildung und Stabilisierung differenzierter sozialer Strukturen ist.“

Rudolf Schlögl, Professor der Neueren Geschichte und Sprecher des Exzellenzclusters, über die Konstanzer Integrationsforschung.