Gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt

Universität Konstanz verabschiedet umfassende Richtlinie

Das Rektorat der Universität Konstanz hat in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsrat eine umfassende Richtlinie gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt verabschiedet. Diese ersetzt die Richtlinie zum Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung und erweitert sie um die Diskriminierungsfelder Herkunft, Homophobie, Religionszugehörigkeit, Transphobie, Rassismus, Alter und Behinderung.

„Die Universität Konstanz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Funktionsebenen zu garantieren und fördert Maßnahmen, um ein dafür zuträgliches Arbeitsklima zu schaffen und zu erhalten. Sie übernimmt darum innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller ihrer Mitglieder und Angehörigen.“, lautet es in der Präambel der Richtlinie, die damit auch in ihrem Geltungsbereich eine Neuerung gegenüber vorigen Regelwerken enthält. In der Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt werden nicht nur die Diskriminierungsfelder, sondern auch der Kreis der Adressaten erweitert: Sie gilt nicht nur für die Beschäftigten der Universität, sondern für alle Universitätsangehörigen, also von den Studierenden über Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bis zu den Professorinnen und Professoren. Damit ist sie auch umfassender als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches sich lediglich auf die Beschäftigten der Einrichtung bezieht.

„Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist für uns eine entscheidende Grundlage für die Arbeit und den Erfolg unserer Universität. Mit dieser Richtlinie haben wir festgehalten, was eigentlich selbstverständlich sein soll und doch der Manifestierung bedarf“, betont Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie.

Im Rahmen der Richtlinie hat das Rektorat Frau Inés Eckerle und Herrn Reinhard Mack als Ansprechpartner für die Beratung und Begleitung von Fällen von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Stalking sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bestellt. Für andere Formen der Diskriminierung sind die Referentinnen für Diversity aus dem Referat für Gleichstellung und Familienförderung Ansprechpersonen.

Die Richtlinie kann online abgerufen werden unter:
www.chancengleichheit.uni-konstanz.de/informationen-gesetze/sexuelle-belaestigung