Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie – Master of Science

Symbolbild

Der Masterstudiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist gemäß dem im Jahr 2020 novellierten Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der zugehörigen Approbationsordnung (PsychThApprO) Voraussetzung für die staatliche Prüfung zur Approbation als Psychotherapeut*in. Das Qualifikationsziel des Studiengangs basiert auf unserem Prinzip der „Lehre aus der Forschung“, welches eine kompetenzorientierte Kombination akademischer Exzellenz und Praxisnähe gewährleistet.

Mit zahlreichen praktischen und theoretischen Elementen bereiten wir Sie optimal auf Ihre postgraduale Karriere vor und vermitteln Ihnen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand psychotherapiewissenschaftlicher, psychologischer, pädagogischer, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse, die grundlegenden personalen, fachlich-methodischen, sozialen und umsetzungsorientierten Kompetenzen, die für eine eigenverantwortliche, selbständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen mittels der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden erforderlich sind. Zugleich werden Sie befähigt, an der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden mitzuwirken und auf der Basis von Kenntnissen über psychotherapeutische Versorgungssysteme sowie gesundheits- und andere gesellschaftsrelevante Bereiche auch Organisations- und Leitungskompetenzen zu entwickeln.

Der M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie eröffnet Ihnen hervorragende Karrierechancen und Weiterbildungsmöglichkeiten in klinisch-psychotherapeutischen Berufsfeldern (psychologische Psychotherapie für alle Altersgruppen, klinische Neuropsychologie, Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie etc.) sowie in der universitären oder außeruniversitären Forschung und Lehre.

Der Fachbereich Psychologie steht seinen Studierenden mit umfangreichen Informations- und Beratungsangeboten bei der Erreichung individueller Ziele zur Seite und ist bestrebt, Freiräume wie Auslandsaufenthalte, freiwillige Praktika und weitere Maßnahmen der persönlichen Weiterbildung zu ermöglichen.

Auf einen Blick

Abschluss Master of Science
Studienbeginn Wintersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Bewerbungszeitraum 7.5. - 15.6.
Zulassungsbeschränkung ja
ECTS 120

Warum Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie in Konstanz studieren?

  • Praxisrelevante methodische Vertiefung
  • Anwendungsbezogene Kompetenzvermittlung
  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Approbation als Psychotherapeut*in

Inhalte

Perspektiven

Berufliche Perspektiven

Der M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ermöglicht Ihnen hervorragende Karrierechancen und Weiterbildungsmöglichkeiten in klinisch-psychotherapeutischen Berufsfeldern. Dies umfasst beispielsweise Tätigkeiten in Kliniken und Beratungsstellen oder die Niederlassung als psychologische*r Psychotherapeut*in. Angesichts der hohen Nachfrage in der Bevölkerung nach professioneller psychologischer Unterstützung sowie der langen Wartezeiten auf Behandlungstermine ist auf lange Sicht mit hervorragenden Berufsaussichten zu rechnen. Eine Karriere in der universitären oder außeruniversitären klinisch-psychotherapeutischen Forschung und Lehre stellen ebenfalls attraktive Perspektiven dar. Der Fachbereich Psychologie bietet hierfür neben Individualpromotionen den Promotionsstudiengang „Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Psychotherapie“, welcher die Ziele der Therapieausbildung und der Promotion verbindet und Synergien schafft. Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung möglicher Berufsfelder.

Psychotherapeut:in

    Psychologische Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Klinische Neuropsychologie
  • Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie

Wissenschaft, Forschung und Lehre

    Universitäten
  • Forschungseinrichtungen

Gesundheitspsychologie

    Förderung und Erhaltung von Gesundheit
  • Prävention und Behandlung von Krankheiten
  • Förderung der Rehabilitation
  • Identifikation von psychischen Faktoren, die zur Entstehung von Krankheiten beitragen
  • Identifikation von Determinanten des Krankheitsbewältigungs- und Genesungsprozesses
  • Einfluss der Interaktion zwischen Gesundheitssystem und Patient auf das individuelle Gesundheitsverhalten

Öffentlichkeit, Gesellschaft, Verwaltung

    Pädagogische Psychologie
  • Schulpsychologie (Schulpsychologische Dienste bei Ländern und Kommunen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Schulen und vorschulpädagogische Einrichtungen)
  • Rechtspsychologie/ Polizeipsychologie (Justizbehörden, Polizeiverwaltungen)
  • Umweltpsychologie
  • Politikberatung
  • Verkehrspsychologie
  • Sportpsychologie

Weitere Berufsperspektiven finden Sie in der Interviewreihe #traumjob – Wege ins Berufsleben. Hier berichten Alumni der Universität Konstanz über ihren ganz persönlichen Berufseinstieg.

Studienstruktur

Studienbeginn

Wintersemester

Studienaufbau

Vertiefungsmodule (1. – 2. Semester)

  • Modul 1: Wissenschaftliche Methodologie (8 ECTS)
  • Modul 2: Diagnostische Methoden in der klinischen Psychologie (8 ECTS)
  • Modul 3: Anwendungsvertiefung 1 (9 ECTS)
  • Modul 4: Anwendungsvertiefung 2 (12 ECTS)
  • Modul 5: Praxis der Intervention (16 ECTS)
  • Modul 6: Wissenschafltiche Vertiefung (8 ECTS)

Praktika (3. bzw. 4. Semester)

  • Modul 7: Forschungsorientiertes Praktikum - Psychotherpieforschung (9 ECTS)
  • Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeit 3 - angewandte Praxis der Psychotherpie (20 ECTS)

Masterarbeit (4. bzw. 3. Semester)

  • Modul 9: Masterarbeit (30 ECTS)

Gesamt: 120 ECTS


Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Praktika und Auslandsaufenthalt

Praktika

Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung gemäß §17 PsychThApprO dient dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung psychischer, psychosomatischer und neuropsychologischer Erkrankungen und ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Das Praktikum findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder in Hochschulambulanzen statt und wird in der Regel studienbegleitend abgeleistet. Neben den in §17 PsychThApprO genannten Leistungen ist ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß §18 PsychThApprO dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung.

Von dem entsprechenden Arbeitsaufwand von 600 Stunden entfallen:

  1. 450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika auf die stationäre oder teilstationäre Versorgung und
  2. 150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeiten während laufender Therapien sowie während diagnostischen und gutachterlichen Datenerhebungen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich möglich. Die Universität unterstützt Auslandsaufenthalte über Erasmus+ und zahlreiche weitere Austauschprogramme.

Voraussetzungen

Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?

  • ausgeprägtes Interesse an klinischer Psychologie und Psychotherapie
  • ausgeprägte soziale Kompetenz
  • Fähigkeit, die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens zu verstehen
  • Fähigkeit zur reflektierten Anwendung dieser Methoden in der Praxis
  • sehr gute Mathematikkenntnisse
  • gute Englischkenntnisse

Erforderliche Sprachkenntnisse

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Vereinzelt werden auch Seminare in englischer Sprache angeboten.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium

  1. Ein Abschluss mit der Note 2,5 oder besser eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiengangs an einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule im Fach Psychologie oder einem äquivalenten Fach.
    Der Studiengang hat in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des Bachelorstudiengangs nach § 9 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) zu entsprechen; zudem muss von der nach Landesrecht zuständigen Stelle gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt worden sein.
  2. Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden.

Das Erfüllen dieser Voraussetzungen garantiert Ihnen noch keinen Studienplatz, da nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht.

Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung.

Gebühren und Beiträge

Semesterbeitrag

Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.

Studiengebühren im Erststudium für einen Teil der internationalen Studierenden
In Baden-Württemberg werden seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für einen Teil der internationalen Studierenden im Erststudium erhoben. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte BildungsinländerInnen (z. B. Nicht-EU-BürgerInnen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Studiengebühren im Zweitstudium für alle Studierenden
Zeitgleich werden Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierenden eingeführt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Eine Bewerbung für den Studiengang ist innerhalb dieser Frist(en) möglich: 7.5. - 15.6. (Wintersemester). Bei Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester (im Falle eines Fach- oder Hochschulwechsels) gelten gegebenenfalls andere Fristen. Bitte informieren Sie sich darüber auf der Webseite der Universität.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Ein Nachweis über einen Bachelorabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a der Zulassungssatzung bzw., falls der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, Leistungsnachweise gemäß § 3 Abs. 2 der Zulassungssatzung
  • Ein Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG mittels eines entsprechenden Vermerks auf dem Abschlusszeugnis bzw. dem Transcript of Records oder mittels einer Zusatzbescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde. Sofern noch kein Abschluss des Bachelorstudiums vorliegt, ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass der Bachelorstudiengang berufsrechtlich anerkannt ist
  • Im Falle der Nachqualifikation innerhalb eines Bachelorstudiums Psychologie ein Transcript of Records und ein Modulhandbuch des absolvierten grundständigen Studiengangs, eine Bescheinigung der Hochschule, aus der die Erfüllung der Inhalte gemäß Anlage 1 sowie §§ 12-15 PsychThApprO in erforderlichem Umfang hervorgeht sowie eine Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen
  • Nachweise über mindestens 20 Versuchspersonenstunden
ajaxPopupLoader