Magister-Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristinnen und Juristen – LLM

Symbolbild

Der weiterführende Studiengang richtet sich an im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen.

Das Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung elementarer Kenntnisse im deutschen Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie zur Arbeitsweise und Problemlösung in der Rechtswissenschaft. Gelehrt werden Theorie und praktische Anwendung, Methodik zur Falllösung und Rechtsauslegung sowie neuste Entwicklungen im deutschen Recht. Studierende können aus dem breiten Angebot des Fachbereichs zwischen Grundvorlesungen und Schwerpunkt-Kursen für Fortgeschrittene in spezialisierten Rechtsgebieten wählen.

Auf einen Blick

Abschluss LLM
Studienbeginn Wintersemester & Sommersemester
Regelstudienzeit 3 Semester
Bewerbungszeitraum 9.5. - 15.7. | 29.11. - 15.1.
Zulassungsbeschränkung nein

Warum Magister-Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristinnen und Juristen in Konstanz studieren?

Kernkompetenzfelder des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz sind die Internationalität und das Wirtschaftsrecht, so sind mehrere Lehrstühle schwerpunktmäßig auf das europäische und internationale Recht ausgerichtet. Der Fachbereich unterhält vielfältige internationale Kontakte, Austauschbeziehungen und Kooperationen. Die internationale Ausrichtung des Fachbereichs zeigt sich neben der Forschungsausrichtung vieler Professuren in intensiven Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten mit Hochschulen innerhalb des ERASMUS-Raums und v.a. in China, Japan, Südkorea und Kolumbien. Der Fachbereich ist über das auch für die internationale Sichtbarkeit sehr wichtige „Rotterdam Law Network“ mit über 30 europäischen juristischen Fakultäten eng verbunden und baut darauf sein ERASMUS-Programm auf. Neben der Internationalisierung ist das Wirtschaftsrecht der zweite Eckpfeiler des Fachbereichs. An der wirtschaftsrechtlichen Forschung beteiligen sich alle großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Inhalte

Perspektiven

Berufliche Perspektiven

Der Studiengang bietet eine gute Grundlage, um in Ihrem Heimatland in Kanzleien oder Unternehmen mit Bezug zu Deutschland tätig zu sein. Typische berufliche Perspektiven sind z. B. in der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Verbände).

Studienstruktur

Studienbeginn

Wintersemester & Sommersemester

Studienaufbau

Das Magisterstudium dauert i.d.R. drei Semester inkl. der Magisterprüfung. In den ersten beiden Semestern nehmen Sie an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden teil, welche sich gleichmäßig auf beide Semester verteilen sollen. Eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten. Aus dem Vorlesungsverzeichnis ergibt sich, wie viele Semesterwochenstunden die Lehrveranstaltungen jeweils umfassen (abgekürzt mit "st"). Es müssen mindestens eine Grundvorlesung im Zivilrecht und eine Grundvorlesung im Öffentlichen Recht besucht werden, welche jeweils 4 Semesterwochenstunden umfassen. Die übrigen 12 Semesterwochenstunden können frei gewählt werden. Aus dem speziellen Angebot für internationale Studierende (im Vorlesungsverzeichnis unter "J") können maximal 2 Semesterwochenstunden angerechnet werden. Die vergleichbaren Veranstaltungen, die Sie bereits während Ihres Erasmus-Studiums an der Universität Konstanz erfolgreich absolviert haben, können Sie sich anrechnen lassen. Falls Sie während dieser Zeit Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden inklusive der erforderlichen Grundvorlesungen erfolgreich absolviert haben, können Sie direkt zu Beginn des Studiums einen Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung stellen.

Magisterprüfung
Während Ihres Magisterstudiums (i.d.R. im zweiten Semester) suchen Sie sich unter den Professorinnen und Professoren des Fachbereichs einen Betreuenden, der Sie bei der Suche eines geeigneten Themas für Ihre Masterarbeit unterstützt. Wir helfen Ihnen dabei, Betreuende zu finden, deren Forschungsschwerpunkt sich mit Ihren Interessen deckt. Am Ende des Vorlesungszeitraums des zweiten Semesters beantragen Sie die Zulassung zur Magisterprüfung mit dem Nachweis von besuchten Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden, der Angabe Ihres Betreuenden und des Themas Ihrer Arbeit. Die Magisterprüfung besteht aus einer Magisterarbeit (Bearbeitungszeit 3 Monate) und einer mündlichen Prüfung (Dauer 30 Min.).


Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Praktika und Auslandsaufenthalt

Praktika

Ein Praktikum ist im Magisterstudium nicht vorgesehen.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt ist im Magisterstudium nicht vorgesehen.

Voraussetzungen

Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?

  • Freude an der Arbeit mit komplexen Texten
  • Sehr gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • Logisches und abstraktes Denken
  • Strukturierte Arbeitsweise
  • Interesse am Zeitgeschehen

Erforderliche Sprachkenntnisse

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für Legum Magister in Rechtswissenschaft müssen Sie keine weiteren Kenntnisse einer Fremdsprache nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Stufe 2
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) mit Stufe 4 in allen vier Bereichen
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C1

Falls Sie bereits ein Erasmus-Studium an der Universität Konstanz absolviert haben, können Sie vom Sprachnachweis befreit werden, wenn Sie während dieser Zeit Prüfungen in deutscher Sprache erfolgreich abgelegt haben.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehrsprache des Legum Magister in Rechtswissenschaft ist Deutsch.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium

  • Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein Abschluss eines juristischen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb Deutschlands, welcher nach Art und Dauer dem deutschen Rechtsstudium gleichwertig ist. In der Regel ist das Erfordernis bei einem vierjährigen Bachelor- oder einem Masterstudium erfüllt, welches Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht umfasst und einen vergleichbaren Umfang von rechtsdogmatischen Lehrveranstaltungen beinhaltet.
  • Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4, telc Deutsch C1, Goethe-Zertifikat C1 oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung.

Weitere Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Gebühren und Beiträge

Semesterbeitrag

Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.

Studiengebühren für das weiterführende Studium
Wenn Sie im weiterführenden Studiengang Rechtswissenschaft LL.M. eingeschrieben sind, erhebt die Universität Konstanz von Ihnen eine spezielle Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen die üblichen Gebühren und Beiträge.

Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiuungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Eine Bewerbung für den Studiengang ist innerhalb dieser Frist(en) möglich: 9.5. - 15.7. (Wintersemester) und 29.11. - 15.1. (Sommersemester). Bei Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester (im Falle eines Fach- oder Hochschulwechsels) gelten gegebenenfalls andere Fristen. Bitte informieren Sie sich darüber auf der Webseite der Universität.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Bitte laden Sie folgenden Unterlagen im Zuge der Online-Bewerbung hoch:

  • Nachweis des akademischen Abschlusses mit einer detaillierten Dokumentation der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Liegt das Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, sind der Bewerbung Nachweise über alle vorhandenen Prüfungsleistungen und eine Bescheinigung über die vorläufige Gesamtnote hochzuladen.
  • Ggf. eine aktuelle Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung unter Angabe der Fach- und Hochschulsemester

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Informationen im Reiter "Zugangsvoraussetzungen zum Studium".

Ausländische StudienbewerberInnen:

  • Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen übersetzt sein. Zu Ihrer Bewerbung fügen Sie dann sowohl die deutsche bzw. englische Version als auch die Version in der Originalsprache bei.
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 oder einer gleichwertigen Prüfung
  • Bewerbende aus China, Indien und Vietnam: APS-Zertifikat der deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland

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