Psychologie (einjährig) – Master of Science

Symbolbild

Beim Masterstudiengang Psychologie (einjährig) handelt es sich um einen konsekutiven, verstärkt forschungsorientierten Masterstudiengang, der auf einem vierjährigen Bachelorstudiengang Psychologie aufbaut.

Psychologie ist die Wissenschaft, die sich mit dem Verhalten und Erleben sowie deren Ursachen und Wirkungen beschäftigt. Aufgabe der Psychologie ist einerseits die Erfassung und Erklärung von Verhalten und Erleben, d. h. die Feststellung der Bedingungen der Umwelt und des Organismus, von denen Verhalten und Erleben in ihrer jeweiligen Ausprägung abhängen. Andererseits besteht die Aufgabe darin, Vorschläge und Handlungsanweisungen zu entwickeln, wie psychologisch möglichst optimale Bedingungen hergestellt werden können, und an deren Realisierung auch mitzuwirken.

Um diese Ziele zu realisieren, vermittelt das M.Sc.-Studium sowohl umfassendes Wissen in den Anwendungsfächern (Arbeits- und Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Klinische Neuropsychologie) als auch vertiefende Kenntnisse in Grundlagenfächern. Es besteht Flexibilität bei der Zusammenstellung der individuellen Fächerkombinationen. Zudem werden Ihnen vielfältige Schlüsselqualifikationen wie z. B. psychologische Techniken der Gesprächsführung für die Berufsausübung in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Psychologie vermittelt.

Auf einen Blick

Abschluss Master of Science
Studienbeginn Wintersemester & Sommersemester
Regelstudienzeit 2 Semester
Bewerbungszeitraum 9.5. - 15.6. | 29.11. - 15.1.
Zulassungsbeschränkung ja
ECTS 60

Warum Psychologie (einjährig) in Konstanz studieren?

  • Fallseminare bzw. Forschungspraxis-Seminare in den Anwendungsfächern
  • Vertiefung von Grundlagenfächern
  • Exzellente Ausbildung für eine weitere akademische Tätigkeit (Promotionsstudiengänge)
  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Psychotherapie-Ausbildung

Inhalte

Perspektiven

Berufliche Perspektiven

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Alumni mit Masterabschluss sind sehr vielfältig und vor allem vom jeweiligen Studienschwerpunkt abhängig. Mögliche Tätigkeitsbereiche sind:

  • Klinisch-Psychologische Praxen, Psychotherapeutische Praxen, Psychologische Dienste von Behörden, Gebietskörperschaften, bei Justizbehörden, Polizeiverwaltungen und Jugendämtern, Schulpsychologische Dienste bei Ländern und Kommunen
  • Psychologische Beratungsstellen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, Krankenhäuser, Sanatorien, Rehabilitationseinrichtungen
  • Behindertenheime, Heime und Institutionen für Sozial- und Sonderpädagogik, Seniorenheime
  • Lehr- und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Schulen und vorschulpädagogische Einrichtungen
  • in großen Unternehmen z. B. im betriebspsychologischen Dienst, im Personalwesen, in der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
  • im öffentlichen Dienst, z. B. in der Bundesanstalt für Arbeit, bei Kommunen
  • Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Werbeagenturen, Verlage


Weitere berufliche Perspektiven finden Sie in der Interviewreihe #traumjob – Wege ins Berufsleben. Hier berichten Alumni der Universität Konstanz über ihren ganz persönlichen Berufseinstieg.

Studienstruktur

Studienbeginn

Wintersemester & Sommersemester

Studienaufbau

Im Rahmen der zwei Semester müssen studienbegleitende Prüfungsleistungen in insgesamt vier Modulen (à 8 credits) erbracht werden. Des Weiteren wird eine Masterarbeit im Umfang von 28 credits mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten angefertigt.

Die Studierenden können aus neun Modulen vier auswählen:

  • Modul 1: Kognitive und affektive Neurowissenschaften, 8cr
  • Modul 2: Handlungspsychologie, 8 cr
  • Modul 3: Gesundheit und Arbeit 1, 8 cr
  • Modul 4: Gesundheit und Arbeit 2, 8 cr
  • Modul 5: Fortgeschrittene Forschungsmethoden & Diagnostik, 8 cr
  • Modul 6: Diagnostische Methoden in der klinischen Psychologie, 8 cr
  • Modul 7: Psychotherapeutische Verfahren, 8 cr
  • Modul 8: Praxis der Intervention, 8 cr
  • Modul 9: Neuropsychologische Diagnostik und Rehabilitation, 8 cr
  • Masterarbeit, 28 cr
  • Gesamt: 60 cr


Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Praktika und Auslandsaufenthalt

Praktika

Ein Praktikum ist nicht obligatorisch. Der Fachbereich und der Career Service unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz.

Auslandsstudium

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist allgemein möglich. Die Universität unterstützt Auslandsaufenthalte durch Erasmus+ und zahlreiche andere Austauschprogramme.

Stimmen zum Studium

Studierende und Lehrende berichten
Erfahren Sie in unseren Interviewreihen, was Studierende über ihr Studienfach berichten oder woran Lehrpersonen des Fachbereichs forschen und welche Studieninhalte sie in ihren Seminaren und Vorlesungen thematisieren.

Einblicke ins Studium
Entdecken Sie hier Online-Vorlesungen, Informationsseiten und Fachvorstellungen Ihres Wunschstudiengangs.

Voraussetzungen

Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?

  • Allgemeines Interesse an den Gebieten der psychologischen Arbeit
  • große Lernbereitschaft von Methoden der empirischen und experimentellen
  • Grundlagenforschung
  • sehr gute Kenntnisse in Mathematik
  • gute Englischkenntnisse

    Erforderliche Sprachkenntnisse

    Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
    Zur Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

    Erforderliche Deutschkenntnisse
    Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

    Lehr- und Prüfungssprache

    Die gängige Lehr- und Prüfungssprache im Masterstudiengang ist Deutsch. Vereinzelt werden auch Seminare in englischer Sprache angeboten.

    Zugangsvoraussetzungen zum Studium

    • einen Abschluss in einem 4-jährigen Bachelorstudiengang in Psychologie mit der Mindestnote 2,5
    • ein absolviertes sechsmonatiges Praktikum in psychologierelevantem Bereich

    Das Erfüllen dieser Voraussetzungen garantiert Ihnen noch keinen Studienplatz, da nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht.

    Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung.

    Gebühren und Beiträge

    Semesterbeitrag

    Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.

    Studiengebühren im Erststudium für einen Teil der internationalen Studierenden
    In Baden-Württemberg werden seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für einen Teil der internationalen Studierenden im Erststudium erhoben. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte BildungsinländerInnen (z. B. Nicht-EU-BürgerInnen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Studiengebühren im Zweitstudium für alle Studierenden
    Zeitgleich werden Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierenden eingeführt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

    Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

    Eine Bewerbung für den Studiengang ist innerhalb dieser Frist(en) möglich: 9.5. - 15.6. (Wintersemester) und 29.11. - 15.1. (Sommersemester). Bei Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester (im Falle eines Fach- oder Hochschulwechsels) gelten gegebenenfalls andere Fristen. Bitte informieren Sie sich darüber auf der Webseite der Universität.

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Bitte laden Sie folgenden Unterlagen im Zuge der Online-Bewerbung hoch:

    1. Wenn Sie ein vierjähriges BA-Psychologie-Studium in Konstanz absolviert haben bzw. noch absolvieren:

    • Nachweis des akademischen Abschlusses.
    • Liegt das Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, sind der Bewerbung Nachweise über alle vorhandenen und noch ausstehenden Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen (§ 1 Abs. 5 Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Psychologie in der Fassung vom 10. Januar 2014 (MA 10.6)). Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll, nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung können vorher unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der qualifizierte Abschluss innerhalb der genannten Frist nachgewiesen wird.
    • Notenspiegel und Belegungsübersicht aus ZEuS: Diese Dokumente sind von den Studierenden selbständig aus ZEuS herunterzuladen. Das Einreichen eines von der Prüfungsverwaltung ausgestellten Transcript of Records ist NICHT notwendig.
    • Geeigneter Praktikumsnachweis: Vermerk "Praktikum erfolgreich" auf dem ZEuS-Notenspiegel. Ein zusätzliches Dokument ist NICHT erforderlich.
    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Angabe der Fach- und Hochschulsemester bzw. Exmatrikulationsbescheinigung unter Angabe der Fach- und Hochschulsemester

    2. Wenn Sie ein Psychologie-Studium oder ein vergleichbares Studium an einer anderen Universität abgeschlossen haben:

    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Angabe der Fach- und Hochschulsemester bzw. Exmatrikulationsbescheinigung unter Angabe der Fach- und Hochschulsemester
    • Nachweis des akademischen Abschlusses. Liegt das Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss noch nicht vor, sind der Bewerbung Nachweise über alle vorhandenen und noch ausstehenden Prüfungsleistungen beizufügen. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll, nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung kann vorher unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der qualifizierte Abschluss innerhalb der genannten Frist nachgewiesen wird (§ 1 Abs. 5 Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Psychologie in der Fassung vom 10. Januar 2014 (MA 10.6)).
    • Einschlägige Nachweise über vollständig abgeleistete Praktika, die folgende Kriterien erfüllen:
      • Umfang: insgesamt sechs Monate (26 Wochen) in Vollzeitbeschäftigung (ca. 40 Stunden/Woche). Bitte benutzen Sie einen Datumsrechner
        • Aufteilung in zweimal drei Monate (2 x 13 Wochen) ist möglich
        • andere Aufteilungen in Vollzeit sind möglich, z.B. in Form eines Pflichtpraktikums an der Universität Tübingen (20 Wochen-Vollzeit) und eines zusätzlichen sechswöchigen Vollzeitpraktikums.
        • Teilzeitbeschäftigung im Praktikum ist nicht ausreichend!
      • Betreuung: durch Diplom- oder Masterpsycholog*in (mindestens 2 Stunden pro Woche)
      • Aufgaben: Ausführung psychologischer Tätigkeiten während des Praktikums.

      Anmerkung:
      Entsprechende Vorlagen finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Anforderungen auf den Studiengangseiten. Hier kommen Sie auf die Pflichtpraktikumswebseiten des Fachbereichs.

      Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Informationen im Reiter „Zugangsvoraussetzungen zum Studium".

      Ausländische Studienbewerbende:
      • Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen übersetzt sein. Zu Ihrer Bewerbung fügen Sie dann sowohl die deutsche bzw. englische Version als auch die Version in der Originalsprache bei.
      • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4 oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung
      • Bewerbende aus China, Indien und Vietnam: APS-Zertifikat der Botschaft der Bundesrepublik im jeweiligen Heimatland.
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