Ehemals allgemeine Studiengebühren

Bis zum Sommersemester 2012

Der baden-württembergische Landtag beschloss am 21. Dezember 2011 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 .

Zur weiteren Sicherung der Qualität in Studium und Lehre erhielten die staatlichen Hochschulen seither zur Kompensation Qualitätssicherungsmittel nach dem Qualitätssicherungsgesetz (QualSiG). Mit Wirkung zum Wintersemester 2015/16 wurden diese Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen integriert.

In Baden-Württemberg wurden im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/12 allgemeine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule, die ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Masterstudium absolvierten, zahlten pro Semester 500 Euro Studiengebühren. Die Einnahmen aus den Studiengebühren wurden zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität des Lehrangebots eingesetzt. 

Für bestimmte Studiengänge gibt es weiterhin spezielle Studiengebühren.

Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht gab es für Urlaubssemester sowie für obligatorische Auslands- und Praxissemester, die Bestandteil der Regelstudienzeit sind. Doktorand*innen zahlten keine Studiengebühren.

In bestimmten Fällen konnten Studierende auch Befreiungen von den Studiengebühren erhalten. Grundsätzlich befreit waren ausländische Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen Hochschulkooperationen in Konstanz studierten.

Zur Finanzierung der allgemeinen Studiengebühren hatten Studierende und Studienbewerber*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, einen Anspruch auf ein Darlehen von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), unabhängig von der Wahl des Studienfachs und des Einkommens der Eltern. Es musste erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Unabhängig davon konnten Studierende und Studienbewerber*innen bei anderen Banken zinsgünstige Studienkredite erhalten.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Studiengebühren erfolgte über einen Gebührenbescheid. Er galt für die gesamte Dauer des Studiums an der Universität Konstanz. Sie wurden zusammen mit dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag für das Studierendenwerk erhoben. Studierende, die bereits zum Zeitpunkt der Einführung von Studiengebühren immatrikuliert waren, wurden separat angeschrieben. Studienbewerber*innen späterer Semester erhielten den Gebührenbescheid zusammen mit ihrer Zulassung zum Studium.