BAföG, Stipendien und Kredite

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie Ihr Studium an der Universität Konstanz finanzieren können.

Antrag auf staatliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG*

Einen BAföG-Antrag können Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung von Seezeit stellen. Dort berät man Sie auch zu Ihren Förderungsmöglichkeiten. Die Bedarfssätze variieren je nach Bedürftigkeit. Der Höchstbetrag liegt bei 934 Euro monatlich.

Formulare für den BAföG-Antrag

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Deutsches Studierendenwerk

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

BAföG-Rechner von Studis Online

Seezeit Studierendenwerk Bodensee

* BAföG steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz"

Stipendien

Stipendien sind eine Möglichkeit der ideellen und finanziellen Studienförderung. Nicht alle Stipendien für Studierende decken die Finanzierung des Lebensunterhalts ab. Hier gilt es zwischen Einmalzahlungen und regelmäßigen Zuschüssen zu unterscheiden, zudem bieten diverse Stipendien keine finanzielle, sondern nur eine ideelle Förderung (z. B. in Form von Coaching- oder Mentorenprogrammen) an. Daher gilt es hier genau zu schauen, welche Leistungen ein Stipendium umfasst. Für die Bewerbung gelten je nach Stiftung oder Förderer bestimmte Zugangsvoraussetzungen. So richten sich diverse Stipendienprogramme an Studierende bestimmter Fachrichtungen, aus bestimmten Regionen oder nach anderen spezifischen Kriterien. So vielfältig wie die Programme und die Bewerbungsvoraussetzungen sind auch die Bewerbungsverfahren. Allgemein lässt sich sagen, dass neben den leistungsbezogenen Kriterien auch soziales und ehrenamtliches Engagement eine Rolle bei der Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten spielt.

Bei der finanziellen und ideellen Förderung von Studierenden kommt den 13 Begabtenförderwerken, die durch das BMBF gefördert werden, eine besondere Bedeutung zu. Hierbei handelt es sich um konfessions- parteinahe oder wirtschaft/gewerkschaftsnahe Stiftungen sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes. Allen ist gemeinsam, dass sie die Leistungsstipendien für besonders begabte und engagierte Studierende vergeben und finanzielle Förderung äquivalent zum BAföG berechnen. Einkommensunabhängig wird den Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat ausgezahlt. Hierzu kommen vielfältige ideelle Angebote. Allerdings dürfen Studierende nur von einem der Begabtenförderwerke finanziell unterstützt werden.

Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote für beruflich Qualifizierte, bedürftige Studierende, Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und weiteren besonderen Lebensumständen.

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Stipendien.

Informationen zu einzelnen Stipendien und die genaueren Informationen zur Bewerbung erhalten Sie auch auf den folgenden Websites und Datenbanken:

Deutschlandstipendium an der Universität Konstanz

Als Student oder Studentin der Universität Konstanz können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben (ohne Promovierende und Zeitstudierende). Ausschlaggebend sind vor allem Ihre schulischen bzw. universitären Leistungen. Das Stipendium wird einkommensunabhängig für in der Regel mindestens zwei Semester vergeben und beträgt 300 Euro pro Monat. Die Bewerbungsphase findet jeweils im Wintersemester statt; Förderungsbeginn ist in der Regel das darauffolgende Sommersemester. Die Frist für die Online-Bewerbung im Rahmen der Ausschreibung beginnt am 1. September und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die generellen Regelungen und Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website des Bundesministeriums


Bildungskredit

Die Bundesregierung vergibt einen zinsgünstigen Studienkredit an Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Studienphase befinden. Der Kredit wird für höchstens zwei Jahre gewährt, die maximale Kreditsumme beträgt 7.200 Euro. Der Bildungskredit ist unabhängig von BAföG; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Nähere Informationen gibt es beim Bundesverwaltungsamt.

KfW-Studierendenkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ein spezielles Darlehen für Studierende im Erststudium an. Mit monatlichen Beiträgen von 100 bis 650 Euro können sich Studierende bis zum 10. Semester (max. 14 Semester) unterstützen lassen. Der Kredit kann zusätzlich zum Bildungskredit oder BAföG aufgenommen werden. Wichtige Informationen zu den Konditionen und Förderungsbedingungen des Studienkredits gibt es auf der Website der KfW.

Anträge und persönliche Beratung erhalten Sie bei Seezeit

Hilfe in Notlagen

Seezeit Studierendenwerk Bodensee gewährt für Studierende eine Nothilfe, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. Diese beträgt bis zu 300 Euro und kann maximal drei Monate lang gezahlt werden. Einen Antrag auf Nothilfe können Sie bei der Sozialberatung von Seezeit stellen.

Darüber hinaus gewährt Seezeit ein zinsloses Darlehen für den Lebensunterhalt. Die Darlehen erhalten Sie im Bedarfsfall für einen kurzen Zeitraum.

Auf den Webseiten von Seezeit finden Sie auch eine Übersicht über alle Finanzierungsmöglichkeiten, inklusive der Nothilfe (zweiter Punkt).

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