Masterprüfungsordnungen für die mathematisch- naturwissenschaftliche Sektion und die Sektion Politik – Recht – Wirtschaft - sowie für die Masterstudiengänge Sport Science und Frühe Kindheit

Die Masterprüfung bildet einen weiteren Abschluss eines Hochschulstudiums, dessen Regelstudienzeit an der Universität Konstanz je nach Studiengang 2 oder 4 Semester beträgt. Masterstudiengänge bauen auf dem ersten Hochschulabschluss fachlich auf, erweitern erworbene Kompetenzen, gegebenenfalls unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Masterstudiengänge sind je nach Profiltyp „stärker anwendungsorientiert” oder „stärker forschungsorientiert”. Grundsätzlich berechtigen erfolgreiche Masterabschlüsse zur Promotion. Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Universität Konstanz den akademischen Grad „Master of Science” bzw. „Master of Arts”.

Masterprüfungsordnungen

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Advanced Safety Sciences for Medicines B32.0
(in der Fassung vom 22. September 2014 und der Änderung vom 28. November 2019)

Advanced Safety Sciences for Medicines B32.0 (English Version)
(as of 22 September 2014, amended on 28 November 2019)

Biological Sciences B4.3
(in der Fassung vom 28. Juli 2022 und der Änderung vom 23. Mai 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später)

Biological Sciences B4.3
(in der Fassung vom vom 15. April 2008 einschließl. aller Änderungen bis zum 23. Mai 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2015/16 bis spätestens zum Sommersemester 2022 aufgenommen haben; beachte hierzu die Übergangsbestimmungen der PO-Fassung vom 28.07.2022 dort in § 34)

Chemie B21.0
(in der Fassung vom 28. August 2008 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023)

Computer and Information Science B4.0
(in der Fassung vom 31. März 2020 und den Änderungen vom 27. Mai 2021 und vom 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2020 und später.  Studierende des 4-jährigen Bachelorstudiengangs Informatik, die diesen bis zum 30.09.2023 erfolgreich abschließen, können ihr Masterstudium noch nach der bisherigen Fassung der Prüfungsordnung vom 23. März 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019 aufnehmen.)

Computer and Information Science B 4.0 (English Version)
(as of 30 March 2020 and amended on 27 May 2021)

Computer and Information Science B4.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 einschließlich aller Änderungen bis zum 19. März 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum Wintersemester 2019/2020.)

Economics B 26.1
(in der Fassung vom 7. Juli 2023; diese Fassung gilt ab dem 1. April 2024 für alle Studierenden des Studiengangs; beachte die Übergangsbestimmungen für Studierende mit früherem Studienbeginn spätestens zum WS 2023/24  in § 33 Abs. 1 dieser Fassung. Studierende, die das Studium spätestens zum WS 2023/24 aufgenommen haben, können alternativ auf Antrag, der bis zum 15.12.2023 zu stellen ist, das Studium nach der bislang geltenden Prüfungsordnung fortsetzen; beachte jedoch die Auslauffrist für die ältere PO in § 33 Abs. 2 der Fassung vom 7.7.2023; )

Economics B26.0
(in der Fassung vom 14. September 2011 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt ab dem 01.10.2022 für alle Studierenden des Studiengangs, die ihr Studium spätestens zum WS 2023/24 aufgenommen und spätestens bis zum 15.12.2023 den Antrag gestellt haben, ihr Studium nach dieser Fassung fortzusetzen; beachte jedoch die Auslauffrist für diese Fassung der Prüfungsordnung in § 33 Abs. 2 der neuen Fassung vom 7. Juli 2023.)

Economics B26.0 (English version)
(as of 14. September 2011, amended on 21. July 2022)

Finanzmathematik B15.1
(in der Fassung vom 30. Juni 2023; diese Fassung gilt alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später, sowie für Studierende, die das Studium zum SoSe 2023 aufgenommen haben. Auf Antrag, der bis zum 15.12.2023 zu stellen ist, können auch Studierende mit früherem Studienbeginn in diese neue Prüfungsordnung wechseln, s. Näheres in § 32 der PO.)

Finanzmathematik B15.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 bis spätestens WS 2022/23; auf Antrag Wechsel in die neue PO vom 30.06.2023 möglich, s.o.; beachte die Auslauffrist für die PO 2011 einschl. aller Änderungen in § 32 der PO vom 30.06.2023)

Frühe Kindheit B25.0
(in der Fassung vom 17. August 2011 einschl. aller Änderungen bis zum 11. März 2021)

Life Science B4.1
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023)

Mathematik B24.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 10. Januar 2023)

Nanoscience B20.0
(in der Fassung vom 20. August 2010 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023)

Physik B14.0
(in der Fassung vom 31. März 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später; Studierende mit früherem Studienbeginn können auf Antrag, der bis zum Ende des WS 2023/24 gestellt werden kann, in diese neue Prüfungsordnung wechseln, andernfalls gilt für sie die bisherigen Prüfungsordnung weiter, beachte die Übergangsbestimmungen in § 32 der neuen PO)

Physik B14.0
(in der Fassung vom 10. August 2011 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum SoSe 2023 oder früher, es sei denn, es wird fristgerecht ein Antrag auf Wechsel in die PO vom 31.03.2023 gestellt; beachte auch die Regelung zur maximalen Geltungsfrist dieser Fassung in § 32 der PO-Fassung vom 31.03.2023)

Political Economy B28.0
(in der Fassung vom 26. Juli 2018 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2018/19 oder später; auf Antrag können auch Studierende mit früherem Studienbeginn ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortsetzen.)

Political Economy B28.0 (English Version)
(as of 26 July 2018, amended on 28 November 2019)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B 22.14
(in der Fassung vom 7. Juli 2022 einschl. aller Änderungen bis zum 21. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2022/23 oder später)

Politics and Public Administration B 22.14 (English version)
(as of 7 July 2022, amended on 21 July 2023)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B22.0
(in der Fassung vom 13. Februar 2017 einschließlich aller Änderungen bis zum 26. Mai 2021; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2017/18 bis einschließlich Sommersemester 2022; beachte die Regelung zur maximalen Geltungsfrist dieser Fassung in § 33 Abs. 2 der PO-Fassung vom 7. Juli 2022)

Politics and Public Administration B22.0 (English version)
(as of 13 February 2017, amended on 28 November 2019 and 26 May 2021)

Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie B42.0
(in der Fassung vom 12. Mai 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie zum Wintersemester 2023/24 oder später aufnehmen.)

Psychologie B41.0 mit 2-jähriger Regelstudienzeit
(in der Fassung vom 12. Mai 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Masterstudiengang Psychologie mit 2-jähriger Regelstudienzeit zum Wintersemester 2023/24 oder später aufnehmen.)

Psychologie B8.2 mit 1-jähriger Regelstudienzeit
(in der Fassung vom 13. März 2013 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022)

Weiterbildungsmasterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie B34.0
(in der Fassung vom 15. Juni 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022)

Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht (Doppelmasterstudiengang) B29.0
(in der Fassung vom 18. Juli 2016 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem SoSe 2016)

Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht (Doppelmasterstudiengang) B29.0
(in der Fassung vom 21. Oktober 2013 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn bis spätestens WS 2015/16)

Social and Economic Data Science B30.0
(in der Fassung vom 26. Februar 2018 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19; auf Antrag auch für Studierende mit früherem Studienbeginn)

Social and Economic Data Science B30.0 (English version)
(as of 26 February 2018, amended on 28 November 2019, 28 July 2022 and 28 July 2023)

Sport Science for Health B36.1
(in der Fassung vom 15. Juli 2021 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Masterstudiengang Sport Science for Health zum WS 2021/2022 oder später aufnehmen;  Studierende, die das Masterstudium „Sport Science“ zum SoSe 2021 oder einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, können es auf Antrag nach dieser Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Sport Science for Health“ fortsetzen.)

Sport Science B36.0
(in der Fassung vom 12. Oktober 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022)

Wirtschaftspädagogik (Business and Economics Education) B16.1
(in der Fassung vom 23. Juni 2023, berichtigt am 18. Juli 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später. Für Studierende mit früherem Studienbeginn beachte die Übergangsbestimmungen in § 32 der PO-Fassung vom 23.06.2023.)

Wirtschaftspädagogik (Business and Economics Education) B16.0
(in der Fassung vom 6. Oktober 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023; diese Fassung gilt ab dem 1. Oktober 2019 für alle Studierenden des Studiengangs, die das Studium spätestens zum Sommersemester 2023 aufgenommen haben; jedoch ggf. auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel in die neue Prüfungsordnung vom 23.06.2023 möglich; beachte hierzu und zur Auslauffrist für die PO 2009 § 32 der PO-Fassung vom 23.06.2023. Studierende, die das Studium in einem Wahlpflichtfach nach einer älteren Fassung der Prüfungsordnung studieren, s.u., setzen das Studium in diesem Fach nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen fort. Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2019 Veranstaltungen in den Wahlpflichtfächern Informatik, Englisch oder Mathematik erfolgreich bestanden haben, setzen ihr Studium in diesen Wahlpflichtfächern nach den bislang geltenden Bestimmungen fort. Auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik können sie auch nach den geänderten Bestimmungen für diese Fächer weiterstudieren.)