Wissenswertes für Bewerbung und Zulassung

Studienbewerbung
Studienbewerbung

Bewerbung

Inzwischen bewirbst du dich an fast allen Hochschulen online, d.h. du gibst schon mal alle notwendigen Daten in die entsprechenden Masken ein und schickst das beglaubigte Zeugnis (und ggf. weitere Unterlagen) per Post hinterher bzw. lädst es im Bewerbungsprozess hoch. Wie das genau geht, ist auf den Hochschulseiten im Bereich "Bewerbung" sehr ausführlich beschrieben.

Wo du dich noch nicht online bewerben kannst, steht meist ein Bewerbungsformular zum Download zur Verfügung.


Nachweise über Orientierungsverfahren

Wer sich für einen Studienplatz in Baden-Württemberg bewerben möchte, muss den Nachweis über ein durchlaufenes Orientierungsverfahren der Bewerbung beilegen (Bestätigung der Teilnahme, nicht der Ergebnisse!). Die Hochschulen legen fest, welche Verfahren sie anerkennen, z.B. den Selbsttest zur Studienorientierung („Orientierungstest”) oder auch Beratungsgespräche bei Studienberatungsstellen oder der Agentur für Arbeit.


Für ein Lehramt-Studium in Baden-Württemberg (alle Schularten) gilt als Nachweis der Studienorientierung die Bescheinigung über die Teilnahme am Selbsttest („Lehrertest”).

Wie und bis wann bewerbe ich mich?

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Mehr als die Hälfte aller Studiengänge ist zulassungsbeschränkt, d.h. an den entsprechenden Hochschulen übersteigt die Bewerberzahl die Zahl der vorhandenen Studienplätze. Die Studiengänge haben also einen "NC" (Numerus clausus).

Die Fächer haben ganz unterschiedliche Zulassungsbeschränkungen und auch für dasselbe Fach kann die Zulassungsbeschränkung an verschiedenen Hochschulen unterschiedlich sein.

Bewerbungsfristen: In der Regel ist die Bewerbung für diese Studiengänge

  • bis zum 15. Juli für das Wintersemester, bzw.
  • bis zum 15. Januar für das Sommersemester

einzureichen. Einige Studiengänge haben deutlich frühere Fristen - wenn es ein besonderes Auswahlverfahren, z. B. einen Eignungstest gibt. Bei Kunst- und Musikhochschulen ist das in der Regel so, weil hier die Auswahl der Studierenden sehr aufwändig ist (Auswertung der Mappen bzw. Eignungsprüfungen).

Ein Sportstudium setzt ebenfalls eine Aufnahmeprüfung mit vorgezogenem Anmeldetermin voraus. Hinweise findest du auf den Seiten der jeweiligen Hochschule.

Wer Psychologie studieren möchte, kann - freiwillig - den Studierfähigkeitstest BaPsy absolvieren, um die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Siehe auch "Weitere nützliche Links". Das Testergebnis wird an einigen Universitäten in die Auswahl der Studierenden einbezogen, aber nicht an allen und nicht überall in derselben Art und Weise. Daher bitte informieren. Die Teilnahme am Test hat keinen Einfluss auf die Bewerbungsfrist.

Bitte beachten: für manche Studiengänge müssen sich Studieninteressierte, die das Abitur nicht im laufenden Jahr gemacht haben (so genannte "Altabiturient*innen"), früher bewerben, als diejenigen mit einem "frischen" Abitur.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung ist entweder direkt auf den Bewerbungsseiten der Hochschule möglich oder sie läuft über das Portal Hochschulstart. Du kannst dir das nicht aussuchen, das legt die Hochschule fest. Informationen findest du auf den jeweiligen Bewerbungswebseiten der Hochschule.

Wie funktioniert Hochschulstart? Du kannst dich hier für bis zu 12 zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Hochschulstart übernimmt die Koordination der Bewerbungen. Welche Studiengänge über Hochschulstart vergeben werden, und wie die Bewerbung dann funktioniert, steht auf den Studieninformationsseiten der Hochschulen. Auf der Webseite Hochschulstart gibt es Informationen zu den Fristen. Bitte gut informieren, das Verfahren hat mehrere Phasen.

Wichtig: Zulassungsbeschränkungen können neu eingeführt oder auch aufgehoben werden - deshalb immer aktuell informieren!
 

Bundesweit zulassungsbeschränkte medizinische Studiengänge

Die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Man bewirbt sich hier bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) um einen Studienplatz an einer der möglichen Hochschulen in Deutschland.

Fristen:

  • Bewerbung bis 15. Juli für das Wintersemester,
  • für das Sommersemester gilt der 15. Januar als Bewerbungsschluss für alle Bewerber*innen.

Für die medizinischen Studiengänge gibt es eine so genannte Altabiturient*innen-Regelung: wer das Abi nicht im aktuellen Jahr gemacht hat, muss sich früher bewerben. Stichtag ist hier der 31. Mai für einen Start zum Wintersemester. 

Wichtig zu wissen: Es gibt drei Auswahlquoten - die Abiturbestenquote (30 %), die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %) und die Auswahl der Hochschulen (AdH) (60 %). Für die Abiturbestenquote brauchst du ein ziemlich perfektes Abitur. Du kannst deine Chancen aber erhöhen. Die meisten Hochschulen geben z.B. für dein Testergebnis aus dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) Punkte. Ebenso wie für eine absolvierte Ausbildung, Berufstätigkeit, Freiwilligendienste und einiges mehr. Was in die einzelnen Quoten zählt und wie es gewichtet wird, kann sich von Uni zu Uni unterscheiden. Mach dich also rechtzeitig schlau!

Mehr zum TMS gibt es auf den Webseiten zum TMS und bei "Weitere nützliche Links" in der Guided Tour.

Der Medi- und der Denti-Ranger helfen dir, deine Chancen einzuschätzen.

Wer überlegt, evtl. im Ausland Medizin zu studieren, findet hier einige hilfreiche Hinweise.
 

Zulassungsfreie Studiengänge

Ist ein Studiengang zulassungsfrei, reichen die Plätze für alle Bewerber*innen. Wenn du dich formal richtig anmeldest/bewirbst, ist dir der Studienplatz auch schon sicher. Die Bewerbung läuft in diesem Fall fast immer direkt über die Hochschule (Ausnahmen über Hochschulstart).

Die Anmeldefrist endet meist am 15. September für einen Studienbeginn zum Wintersemester, am 15. März für das Sommersemester.

Da einige Hochschulen davon abweichen, bitte ebenfalls auf den Seiten der Hochschule nachsehen.

Und auch hier: ein Studiengang, der in einem Jahr zulassungsfrei ist, kann es im nächsten nicht mehr sein. Da das Auswirkungen auf die Bewerbungsfrist hat, immer rechtzeitig informieren!

Auswahl der neuen Studierenden

Was passiert, nachdem ich mich beworben habe?


Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang

Hast du dich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben bzw. angemeldet, kommt meist sehr bald die Nachricht, dass du einen Studienplatz erhältst und dich einschreiben, d.h. "immatrikulieren" kannst.

Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Es werden Ranglisten erstellt. Eine für Bewerber*innen, die über die Wartezeit zugelassen werden können und eine weitere für Bewerber*innen, die nach Abinote plus Zusatzkriterien zugelassen werden können. Wer die meisten Punkte auf sich vereint, steht hier ganz oben.

Wie viele Bewerber*innen im so genannten "Hauptverfahren" einen Platz angeboten bekommen, hängt davon ab, wie viele Plätze der Studiengang hat.

Wenn du dich  direkt an der Hochschule beworben hast, erhältst du von dort eine Nachricht, wenn du einen Platz angeboten bekommst. Du musst dann meist innerhalb einer gewissen Frist erklären, dass du den Platz annimmst.

Bei einer Bewerbung über Hochschulstart werden dort die Zulassungen koordiniert, d.h. es wird sichtbar, welche Hochschulen dir für welche Studiengänge einen Platz anbieten.

Da viele sich an verschiedenen Hochschulen bewerben, mehrere Zulassungen bekommen und dann aber nur einen Platz annehmen können, werden wieder Plätze frei. Diese werden an die nächsten Bewerber*innen auf den Ranglisten vergeben. Das geht solange weiter, bis alle Plätze vergeben sind.

Sind am Ende noch Plätze frei, werden diese in die Studienplatzbörsen eingestellt.