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>> Ausländisches Recht in deutschen Zivilverfahren

Das Projekt im Überblick:

Die Anwendung ausländischen Rechts gehört heute zum Alltag eines Zivilgerichts. Empirisch abgesicherte Erkenntnisse über die Art und Weise des Umgangs mit ausländischen Rechtsnormen durch die Rechtspraxis liegen hingegen kaum vor. Solche erscheinen jedoch unverzichtbar, soll der auf der Ebene der rechtspolitischen Akteure ausgemachte Reformbedarf in eine sinnvolle Richtung gehen. Das Forschungsprojekt widmet sich zunächst der Frage, wie oft und in welchen Rechtsbereichen ausländisches Recht in Zivilverfahren eine Rolle spielt. Weiter ist zu untersuchen, wie Gericht und Parteien auf die mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts reagieren, insbesondere, ob Vermeidungsstrategien erwogen werden und wie diese ggf. aussehen. Schließlich wird zu klären sein, welche Bedürfnisse die Praxis hinsichtlich der Ermittlung der relevanten Rechtsnormen hat, wenn tatsächlich ausländisches Recht angewendet werden muss und welche Handlungsmöglichkeiten das Gericht hat, wenn sich das ausländische Recht trotz aller Anstrengungen nicht ermitteln lässt.

Projektleiter:

Professor Dr. Michael Stürner, M.Jur. (Oxford)


Mitarbeiter:

Ass. iur. Franziska Krauß



Einschlägige Veröffentlichungen:

1. M. Stürner, Effektivität des europäischen Kollisionsrechts und nationales Verfahrensrecht, in: Festschrift für Rolf Stürner zum 70. Geburtstag, Band II, Mohr Siebeck, Tübingen 2013, S. 1071-1096.

2. M. Stürner, Access to the Federal Court of Justice in Germany, in: Erecinski/Weitz/Rylski (Hrsg.), The functions of the Supreme Court – issues of process and administration of justice, Warsaw University Press, Warschau 2014 (im Erscheinen).

3. Krauß, Anforderungen an die tatrichterliche Ermittlung ausländischen Rechts in Zivilverfahren. Anmerkung zu BGH, Urteil v. 14.1.2014 – II ZR 192/13, GPR 2014, 175-179.



   
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