Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 17. Februar 2017

am vorherigen Wochenende gingen in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zu Ende. Die Tarifeinigung umfasst folgende Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L ab 1. Januar 2017 um 2,0%, aber mindestens um 75€ monatlich, für Tabellenentgelte unterhalb 3.200€, ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35%, bei einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2018.
  • Strukturelle Anpassungen in den Entgelttabellen zum TV-L, Einführung einer neuen Stufe 6 in den Entgelttabellen für die Entgeltgruppe 9 bis 15 und KR 9a bis KR 11a in zwei Schritten:
  1. ab 1. Januar 2018 um 1,5% gegenüber der Stufe 5
  2. ab 1. Oktober 2018 um weitere 1,5%
  • Entfall der Stufe 1 in der Entgeltgruppe Kr.7a (dafür wird die Stufenlaufzeit in der Stufe 2 um ein Jahr verlängert).

Auszubildende, Praktikantinnen u. Praktikanten

  • Erhöhung der monatlichen Entgelte o.g. Personen ab 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35€ und ab 1. Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35€.
  • Erhöhung der Urlaubstage o.g. Personen von bisher 28 auf 29 Tage/
  • Übernahmegarantie für Auszubildende bis 31. Dezember 2018 verlängert.

Entgeltordnung für Lehrkräfte

Die Gewerkschaften ver.di und GEW treten dem mit dem ddb beamtenbund und tarifunion im Jahr 2015 geschlossenen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte bei. Damit gilt auch für die GEW und ver.di die Friedenspflicht in diesem Bereich.

 Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L

  • Es sollen unverzüglich nach Abschluss der Tarifrunde 2017 Tarifverhandlungen über eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder aufgenommen werden. Ziel ist, diese Verhandlungen im Jahr 2018 abzuschließen, damit darüber in der Tarifrunde 2019 endgültig entschieden werden kann.
  • Verbesserungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst können eine Entgeltgruppenzulage von bis zu 100 € monatlich zusätzlich erhalten.
  • Vollzugszulage/ Übergangszahlung. Anpassung der Vollzugszulage an den Beamtenbereich und Übergangszahlung im Justizvollzugsdienst und bei der Feuerwehr.

 Weitere Regelungen

Es wurden ergänzende Regelungen zur ärztlichen Untersuchung und zur Berücksichtigung von Berufserfahrung bei der Neueinstellung in der Entgeltgruppe 9 getroffen.

Das Einigungspapier sowie die Anlagen 1 bis 5  finden Sie rechts unter Downloads.