Vereinigte Staaten von Amerika

Covid-19 Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkung Covid-19

Sämtliche Reiseeinschränkungen aufgrund Covid-19 wurden aufgehoben.

Einreise und Visum

Einreise und Visum USA

Einreise:

Sie brauchen kein Visum, wenn Sie auf Urlaubs- oder Geschäftsreise weniger als 90 Tage lang in den USA bleiben. Bei Geschäftsreisen können Sie bis zu 90 Tage bleiben, um:

  • Besprechungen und Verhandlungen zu führen.
  • Kunden und/oder Lieferanten zu besuchen

Anstelle des Visums müssen Sie dann ein ESTA (Electronic System für Travel Authorization) beantragen. Reisenden, die nicht über ein gültiges ESTA verfügen, wird bereits das Einchecken am Flughafen untersagt. Minderjährige Kinder brauchen ebenfalls ein eigenes ESTA. Nur Reisende, die auf dem Landweg in die Vereinigten Staaten einreisen oder ein amerikanisches Visum oder einen amerikanischen Pass haben, brauchen kein ESTA. Der ESTA Antrag verläuft vollständig digital, Sie müssen also nicht zum amerikanischen Konsulat gehen. Ein ESTA erhalten Sie deshalb schneller, einfacher und günstiger als ein Visum für die USA.

ESTA beantragen

Ein ESTA ist eine Einreisegenehmigung, die Sie einholen müssen, damit Sie ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen können. Diese Einreisegenehmigung beantragen Sie schnell und einfach online mit dem Antragsformular. Die Kosten betragen 14 $ pro Person.

Hier können Sie prüfen, ob sie ESTA-berechtigt sind.

Reisenden, die nicht über ein gültiges ESTA verfügen, wird bereits das Einchecken am Flughafen untersagt.

Wenn Sie dringend ein ESTA brauchen, kreuzen Sie im Antragsformular auf dieser Website „Eilantrag“ an. Ihr Antrag wird dann vorrangig bearbeitet und im Allgemeinen bereits nach ca. 60 Minuten genehmigt. Sobald Ihr ESTA erteilt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und SMS. Diese Bestätigung müssen Sie nicht als Ausdruck bei sich haben, sodass es sogar möglich ist, den Antrag auf dem Flughafen zu stellen.

Hier können Sie den Antrag stellen: https://esta.cbp.dhs.gov/

Gültigkeitsdauer

Ein ESTA ist ab dem Zeitpunkt der Erteilung zwei Jahre gültig. Während dieser Gültigkeitsdauer dürfen Sie in die Vereinigten Staaten einreisen so oft Sie wollen, sowohl zu touristischen als auch zu geschäftlichen Zwecken. Jeder einzelne Aufenthalt darf jedoch höchstens 90 aufeinander folgende Tage dauern. Ein zwischenzeitlicher oder anschließender Aufenthalt in Kanada, Mexiko oder auf einer Insel der Karibik wird in diesem Zeitraum von 90 Tagen einbezogen. Wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten wollen, brauchen Sie ein Visum für die Vereinigten Staaten. Das ESTA ist mit einem einzigen Reisepass verbunden. Wenn Ihr Reisepass, mit dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, abgelaufen ist, endet auch die Gültigkeit Ihres ESTA.

Sollten Sie bereits in der Vergangenheit ESTA beantragt haben, können Sie Ihren ESTA-Status hier nachprüfen.

Einschränkungen

Sie dürfen mit einem ESTA kein Beschäftigungsverhältnis in den USA eingehen. Sie dürfen jedoch bezahlte Arbeit verrichten, wenn Ihr Arbeitgeber seinen Firmensitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat. Hinweis: Ein ESTA reicht nicht aus, wenn Sie in den USA journalistische Tätigkeiten ausüben, dort z. B. in Unternehmen investieren oder eine Firma gründen wollen oder eine (Hoch-) Schule besuchen wollen.

Wichtige Regeln für die Benutzung des ESTA USA

  • Bei Ihrer Einreise in die USA müssen Sie mit einem Ticket für Ihre Rück- oder Weiterreise nachweisen, dass Sie die Absicht haben, die Vereinigten Staaten wieder zu verlassen.
  • Für eine Reise nach Alaska, Hawaii, Puerto Rico, Guam, zu den Amerikanischen Jungferninseln und den Nördlichen Marianen benötigen Sie ebenfalls ein ESTA USA oder ein Visum.
  • Reisenden, von denen die US-amerikanische Grenzschutzbehörde Homeland Security vermutet, dass sie eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Vereinigten Staaten darstellen können, kann die Einreise jederzeit untersagt werden, selbst wenn sie ein gültiges ESTA oder Visum besitzen.
  • Wenn Sie nach dem 1. März 2011 im Iran, im Irak, in Syrien, im Sudan, im Jemen, in Libyen, in Nord-Korea oder in Somalia gewesen sind, oder wenn Sie jemals die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder hatten, können Sie keinen ESTA Antrag stellen.
  • Wenn Sie den oben genannten Kriterien nicht entsprechen, können Sie ausgewiesen und alle künftigen Anträge für Einreisegenehmigungen in die USA bereits im Voraus abgelehnt werden.

Visum beantragen

Sie müssen ein Visum für die USA beantragen, wenn Sie:

  • länger als 90 Tage hintereinander in den Vereinigten Staaten bleiben wollen.
  • weder zu touristischen noch zu geschäftlichen Zwecken in die USA reisen.
  • in den USA arbeiten wollen (ein Beschäftigungsverhältnis in den USA eingehen).
  • wegen des Immigration and Nationality Act (212) (Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) nicht zugelassen werden.
  • mit einem Privatflugzeug oder Ihrem eigenen Schiff in die USA reisen.
  • seit dem 1. März 2011 im Iran, Irak, Sudan, Jemen, in Syrien, Libyen, Nord-Korea oder Somalia gewesen sind oder die Nationalität eines dieser Länder hatten oder haben.
  • mit einer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft reisen, die im Visa Waiver Program nicht anerkannt ist.

Visatypen

Einschränkungen:

Beachten Sie bitte auch, was mit einem B-1 Visum, B-2 Visum oder der Kombination B-1/B-2 nicht erlaubt ist:

  • Sie dürfen in den USA nicht studieren oder eine Schule besuchen
  • Sie dürfen nicht für einen US-amerikanischen Arbeitgeber arbeiten (auch kein Praktikum, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Au-Pair-Beschäftigung)
  • Sie dürfen keine Bezahlung für Auftritte oder gewerbliche Leistungen erhalten.

Erforderliche Unterlagen:

Wenn Sie ein Nicht-Einwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten beantragen, verwenden Sie das sogenannte DS-160-Formular. Das DS-160-Formular füllen Sie online aus:

https://ceac.state.gov/genniv/

Nach dem Ausfüllen und Versenden des Formulars müssen Sie selbst, entweder auf der Website der Botschaft oder telefonisch unter Tel-Nr. +49 (0)322-2109-3243 oder (0)62047050390 einen Termin für ein Gespräch bei der amerikanischen Botschaft oder beim Konsulat ausmachen. Bei diesem Gespräch (Interview) wird der/die Mitarbeiter/-in des Konsulats oder der Botschaft Ihnen Fragen zur Überprüfung Ihres Visumantrags stellen. Kinder bis zu 13 Jahren und Personen, die 80 Jahre und älter sind, müssen dieses - ansonsten verpflichtete - Interview im Allgemeinen nicht ablegen.

Wenn Sie ein Visum beantragen wollen, benötigen Sie die nachstehenden Unterlagen:

  • Zwei aktuelle Lichtbilder
  • Einen gültigen Reisepass, der ab dem Abreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist
  • Das ausgefüllte Visumantragsformular und:
  • einen Beleg Ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.
  • einen Nachweis, dass Sie über genügend finanziellen Mittel für Ihren Aufenthalt in den USA verfügen.
  • Belege mit denen Sie glaubhaft machen, was Sie genau in den USA tun werden. (Das können Flugtickets sein, ein Reiseplan, Buchungsbestätigung, Zulassungsbrief einer Universität oder ein Brief Ihres zukünftigen Arbeitgebers in den USA.)

Zur Beurteilung Ihres Visumantrags werden Dokumente und Informationen über Sie selbst, Ihre Familie und Ihren Besuch an die USA verlangt. Beantworten Sie die Fragen bitte korrekt und vollständig, um Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Visumantrags zu vermeiden.

 

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies sogar Pflicht.
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf.

Visumsfreie Einreise

Als Teilnehmer am U.S.-Visa Waiver Programm können EU-Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischer Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen.

Visum beantragen

Es wird grundsätzlich zwischen Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa unterschieden:

Nichteinwanderungsvisa: Für temporäre Reisen in die Vereinigten Staaten, wie Tourismus, Arbeit, Studium oder Austauschprogramm.

Einwanderungsvisa: Für ausländische Bürger, die dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben wollen.

Detaillierte Beschreibungen aller Visumskategorien finden Sie auf der Webseite des Visa Service Providers, U.S. Travel Docs

Nichteinwanderungsvisa

Das „B“ Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zu geschäftlichen Zwecken (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA einreisen wollen. Weitere Informationen zur Visakategorie und dem Antragsverfahren.

Vorübergehende Beschäftigung: Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme in den USA – und sei der Zeitraum noch so kurz – nur mit einem Arbeitsvisum möglich. Weitere Information zur Visakategorie und dem Antragsverfahren.

Studium und Austausch:

  • F-Visum – Studierende (Akademisches Studium, Schule oder Sprachschule)
  • J-Visa –  Teilnehmer an Austauschprogrammen
  • M-Visa – Studierende in berufsbildenden oder anerkannten nicht-akademischen Programmen

Weitere Information zur Visakategorie und dem Antragsverfahren.

Für jeden Visumsantrag muss ein persönliches Gespräch bei der US-Botschaft oder einem USA-Generalkonsulat vereinbart werden.

Nichteinwanderungsvisum: Antragsteller können frei zwischen Berlin, Frankfurt und München als Antragsort wählen.
Einwanderungsvisa: Einwanderungsvisa können nur in Frankfurt beantragt werden.

Interviewterminvereinbarung:

entweder online über das Visa-Profil oder telefonisch über das Callcenter der US-Konsulate unter der Rufnummer +49 (0)322 2109 3243

- Wenn Sie den Termin online über Ihr Visa-Profil vereinbaren, haben Sie die Möglichkeit die noch freien Termine der US-Konsulate in Berlin, Frankfurt/Main und München in einem Kalender einzusehen und zu buchen.

- Kinder unter 14 Jahren müssen nicht zum Visagespräch erscheinen.

Alle Antragsteller müssen beim Visagespräch folgende Unterlagen vorlegen

Wichtige Hinweise:

  • Wenn Sie das Antragsformular DS-160 ausfüllen, wird nicht automatisch ein Termin für ein Visagespräch vergeben.
  • Sie müssen den Termin für das Visagespräch gesondert vereinbaren.
  • Bitte sehen Sie unter „erforderliche Dokumente“ nach, ob für Ihre Visakategorie zusätzliche Formulare einzureichen sind.
  • Der Konsularbeamte wird die Bearbeitung nur auf der Grundlage der Dokumente vornehmen, die ihm beim Visagespräch vorgelegt werden.
  • Per Fax oder E-Mail vor der Antragstellung an das Generalkonsulat übersandte Unterlagen können bei der Bearbeitung des Antrags nicht berücksichtigt werden.
  • Das Visagespräch und die Antragsformulare sind so gestaltet, dass alle notwendigen Informationen abgefragt werden.

Familien- oder Gruppenvisum beantragen

  • Wenn Sie ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen möchten, müssen Sie den Antrag, unabhängig von der Art des Visums, über das Online-Formular DS-160 stellen.
  • Dieses webbasierte Antragsformular ist von jedem Antragsteller auszufüllen.
  • Dies gilt auch für Familien oder Gruppen.
  • Wenn mehrere Mitglieder einer Familie oder einer Gruppe ein US-Visum beantragen, muss jedes Mitglied ein separates DS-160 ausfüllen, unabhängig vom Alter des Antragstellers.

Bei Familien oder Gruppen haben die Antragsteller zwei Möglichkeiten:

  1. Jeder Antragsteller füllt jeweils ein DS-160 Formular aus.
  2. Ein Mitglied der Familie oder der Gruppe füllt zunächst ein DS-160 aus und folgt den Instruktionen auf der "Thank You"-Seite am Ende des DS-160 Formulars, um einen Familien- oder Gruppenantrag zu erstellen.
  • Wenn Sie die zweite Möglichkeit auswählen, werden bestimmte Informationen des Erstantrags, z. B. das Reiseziel in den USA, automatisch in einen neuen Antrag übertragen, welcher vom nächsten Familien- oder Gruppenmitglied genutzt bzw. ausgefüllt werden kann.
  • Damit ersparen Sie sich die doppelte Eingabe mancher Daten. 
  • Bitte beachten Sie aber, wenn Sie die zweite Option wählen, müssen Sie dennoch für jedes Familien- oder Gruppenmitglied jeweils ein gesondertes DS-160 ausfüllen.

Sicherheitshinweise

Die USA sind von COVID-19 stark betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Beachten Sie außerdem die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu Sicherheit und Kriminalität in den USA.

Geld und Banken

  • Eine Kreditkarte ist in den USA nahezu unverzichtbar.
  • Fast alle Kreditkarten werden akzeptiert.
  • Mit Kreditkarte und PIN können Sie an Geldautomaten Bargeld abheben.
  • Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
  • Der Umtausch von Euronoten in U.S.-Dollar ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
  • Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

Wohnen

Allgemeines

Anders als in Europa werden bei Wohnungsanzeigen nur die Anzahl der Schlafzimmer und Bäder angegeben, im Gegenteil zu Deutschland, wo auch Wohnzimmer bzw. die Küche als Zimmer gerechnet werden: 2 bedroom, 1 bath = 2 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer plus oder inkl. Küche, 1 Badezimmer

Im Unterschied zu Europa werden die Wohnungen in Squarefeet gemessen und angegeben: 1 Squarefeet (Quadratfuß) = ca. 0,09 Quadratmeter

Sie können sich grob den Schlüssel 1/10 merken, wenn Sie vor Ort Wohnungsanzeigen durchsehen bzw. von einem Makler die Angabe in Squarefeet gesagt bekommen.

Richtwerte:

50 m2     ~540 sq ft
100 m2  ~1075 sq ft
150 m2   ~1600 sq ft

Laufzeit Mietverträge

  • In der Regel werden Mietverträge nicht länger als für 1 Jahr ausgestellt, oftmals sogar für einen noch kürzeren Zeitraum.
  • Nicht unüblich sind auch Mietverträge für 1 Monat oder ein halbes Jahr. 
  • Sofern im Mietvertrag nichts anderes festgehalten wird, wandelt sich das das Mietverhältnis anschließend automatisch in ein month-to-month-agreement, das von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden kann.
  • Die Kündigung muß auf dem schriftlichen Weg erfolgen.
  • Als Sicherheit wird in Amerika gerne zusätzlich oder aber auch statt der in Europa üblichen Kaution (Security Deposit) eine Kreditkartenauskunft eingefordert und/oder eine Haushaltsversicherung (Renters Insurance) verlangt.
  • Erst nach der Prüfung dieser Daten kann es zu einem Abschluss eines Mietvertrages kommen.

Miete und Nebenkosten

  • rent ist die Monatsmiete, die Sie an direkt an den Vermieter zahlen
  • gross rent ist die Warmmiete einschließlich der Nebenkosten (utilities). Dazu gehören die Kosten für die Müllabfuhr, Strom, Heizung, Wasser und Gas sowie ggf. weitere Kosten.

Die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser und Gas hängen von der jeweiligen Wohnung und ihrer Lage ab und werden normalerweise individuell berechnet. In den USA werden die Zähler meist monatlich abgelesen und alle zwei Monate oder vierteljährlich abgerechnet.

Unterkunftssuche

Unterkunftssuche für kürzere Aufenthalte

Tipps bei Hotelbuchungen

Bettengröße 

  • queensize ist etwa 1,52 Meter breit, so dass es als Doppelbett genutzt werden kann. Jedoch hat es nur eine Decke.
  • kingsize ist etwa 1,93 Meter breit.
  • double bed oder full bed ist nur etwa 1,37 Meter breit.

WLAN / Wi-Fi - Wenn auf der Homepage angegeben ist WLAN available heißt das, Extrakosten. WiFi bedeutet kostenlos.

Unterkunftssuche für mittel- und langfristige Aufenthalte

USA allgemein

New York

Washington

Cambridge/Boston