Türkei
COVID-19 Einreisebeschränkungen
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Pamdemiebedingte Einreiseschränkungen sind komplett aufgehoben.
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Von Reisen
- in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere nach Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie
- generell in die Provinzen Batman, Siirt, Mardin, Şırnak und Hakkâri
wird dringend abgeraten.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Festnahmen, Ausreisesperren wie Einreiseverweigerungen lag in vielen Fällen der Verdacht von Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. zur Gülen-Bewegung.
Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten auch in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung.
Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
- Halten Sie sich politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
- Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
Einreise und Visum
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Visum
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.Wenn Sie Bürger der folgenden Länder sind und planen, sich als Tourist bis zu 90 Tage im türkischen Land aufzuhalten, benötigen Sie für die Einreise in die Türkei lediglich Ihren Personalausweis.
- Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
- Die Befreiung von der Visumpflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.
- Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, können Sie hier überprüfen, ob Sie ein Visum benötigen:
- Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt.
Längerfristiger Aufenthalt
- Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden.
Doppelstaater
Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass möglich, dann sollte aber auch die Ausreise mit dem gleichen Pass erfolgen.
Visum beantragen
- Hier erhalten Sie alle Informationen zur elektronischen Beantragung: e-Visum - (evisa.gov.tr)
- Ob Sie berechtigt sind ein E-Visum zu beantragen, können Sie nach dem Klicken auf "Jetzt beantragen" und Auswahl Ihrer Staatsangehörigkeit überprüfen.
- Alle Reisende, auch Babys und Kinder benötigen ein eigenes E-Visum. (Auch wenn die Babys und Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind)
- Die Gebühr für das E-Visum können Sie nachdem Klicken auf das "Jetzt beantragen" Button und Auswahl Ihrer Staatsangehörigkeit erfahren.
- Die Bezahlung können Sie mit einer Mastercard, Visa oder eine UnionPay Kreditkarte /Bankomatkarte durchführen. Die Karte muss nicht auf Ihren Namen ausgestellt sein. Bitte versichern Sie sich, dass Ihre Karte mit dem "3D Secure System" kompatibel und offen für internationale Transaktionen ist.
- Sobald sie die Nachricht zur Bestätigung der E-Mail Adresse erhalten, müssen sie innerhalb von einer Stunde auf die Schaltfläche "Genehmigen" klicken und die Bezahlung innerhalb von 48 Stunden durchführen. Andernfalls wird Ihr Antrag wegen Zeitüberschreitung ungültig und Sie müssen einen neuen Antrag stellen.
- Die Gebühr für das E-Visum kann nur in US Dollar bezahlt werden. Sie benötigen kein USD Konto. Die Gebühr wird in die lokale Währung umgerechnet.
- Nach der Bezahlung wird Ihnen der Download-Link für Ihr E-Visum per E-Mail zugeschickt. Drucken Sie das E-Visum aus und nehmen Sie es bei Ihrer Reise in die Türkei mit.
Geld und Kreditkarteneinsatz
Medizinische Versorgung
- Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden.
- Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau.
- Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein.
- Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung.
- Ein vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenscheine T/A 11) wird seit September 2019 in der Praxis nur noch für Notfallbehandlungen akzeptiert.
- Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.
- Über den jeweiligen Leistungsumfang entscheiden die Leistungserbringer, d.h. Ärzte und Krankenhäuser vor Ort. Bei allen übrigen Behandlungen wird daher in der Regel eine finanzielle Vorleistung der Versicherten gefordert.
- In Privatkliniken ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine gedeckte Kreditkarte oder Bargeld einzufordern.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Telefonieren und Internetzugang
Prepaid-Karte für die Türkei
- Speziell für Roaming in der Türkei ist ein Tarif von Ay Yildiz. Im Tarif aystar bietet der Anbieter auf Prepaid-Basis an, zum bestehenden normalen Tarif in Deutschland Internet in der Türkei dazu zu buchen
Türkische Prepaid-Karten
- Die Anschaffung originärer, türkischer Prepaid-Karten ist nur bedingt ratsam.
- Die türkischen Netzbetreiber sperren jeweils nach etwa zwei bis drei Wochen die IMEI-Nummer des Handys, mit dem die Karte betrieben wird.
- Dies können Kunden lediglich durch eine entsprechende, kostenpflichtige Registrierung des Mobiltelefons umgehen.
- Die einzige Alternative wäre der Kauf eines Prepaid-Bundles mit Handy. Dieses beim jeweiligen türkischen Netzbetreiber erworbene Gerät lässt sich naturgemäß auch dauerhaft im jeweiligen Netz nutzen.
Telefonieren über Messenger
Alternativ lässt sich auch über Messenger wie WhatsApp per WhatsApp Call telefonieren, wenn der Gesprächspartner ebenfalls den gleichen Messenger nutzt wenn eine kostenlose W-Lan-Verbindung im Hotel zur Verfügung steht.
W-Lan-Call
- Eine weitere Methode, mit der man bei bestehenden Handy-Tarif aus Deutschland in der Türkei günstig telefonieren kann, nennt sich WLAN Call.
- Vorraussetzung ist ein WLAN-Zugang im türkischen Hotel sowie eine Freischaltung von WLAN Call beim deutschen Provider.
- Die SIM-Karte muss nicht gewechselt werden, das Handy und das Netz entscheiden automatisch, ob ein Anruf über das WLAN oder das türkische Mobilfunknetz geführt wird.
Transportmittel und Führerschein
Öffentliche Verkehrsmittel
- Einige Städte haben eine Strassenbahn (Tramvay), wie z.B. Istanbul, Ankara oder auch Konya. In Ankara und Istanbul gibt es auch die moderne Metro, die schnell und preiswert weite Strecken zurücklegt.
- In Istanbul fahren Personenfähren (Feribot) das Goldene Horn herauf oder über den Bosporus. Vom Bahnhof Haydarpaşa auf der asiatischen Seite der Stadt fahren auch die Züge in Richtung Anatolien ab.
- Wer mit dem Mietwagen in der Stadt unabhängig sein möchte, kann in vielen Großstädten vor Ort diverse Autovermieter finden.
- Hier finden Sie umfassende Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Istanbul und der elektronischen Fahrkarte für das öffentliche Verkehrsnetz in Istanbul (»Istanbulkart«) sowie zur Instanbul Welcome Card.
- Das günstiges Verkehrsmittel in der Türkei ist der Dolmus: Diese großen Sammeltaxissammeln ihre Kundschaft unterwegs auf, halten an jeder Straßenecke, wenn jemand winkt und zusteigen will – und natürlich auch zum Aussteigen der Passagiere. Wer sich in einer Stadt auskennt, ist damit bestens bedient. Für Touristen ist es eher schwierig, die Strecken, die die Sammeltaxis fahren, halbwegs abzuschätzen und ohne große Umwege ans Ziel zu kommen.
Deutscher Führerschein
- Deutsche Staatsangehörige können den deutschen Führerschein in der Türkei - gerechnet vom Einreisedatum an - höchstens sechs Monate weiterbenutzen.
- Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie den Führerschein in einen türkischen Führerschein umtauschen.
Einreise mit eigenem Kraftfahrzeug
- Sie können sich als deutscher Staatsbürger in der Türkei ohne Aufenthaltstitel höchstens 90 Tage aufhalten.
- Diese Frist gilt auch für ihr Auto, das sie vorübergehend eingeführt haben.
- Während des gesamten Aufenthaltes muss der PKW durchgehend haftpflichtversichert sein.
- Wenn Sie in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, dann gilt die in der sog. „İkamet Tezkeresi“ eigetragene Frist. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Frist 730 Tage nicht überschreiten darf.
- Benennen Sie auf jeden Fall einen großzügigen Zeitraum und fragen Sie nach, bis wann Sie das Fahrzeug spätestens wieder ausgeführt haben müssen.
- Laut Auskunft des Zolls wird auch der Tag der spätesten Ausfuhr vermerkt. Sollten Sie das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt haben, drohen empfindliche Zollabgaben (oft höher als der Wert des Fahrzeugs) und ein Strafverfahren.
- Eine Ausreise aus der Türkei ohne das Fahrzeug mit einem Pass, in den das Fahrzeug eingetragen ist, kann nicht erfolgen.
- Nähere Informationen können in den FAQ des türkischen Handelsministeriums und der Generaldirektion des Zolls nachgelesen werden:
Englisch: FAQ-Einreise mit Kraftfahrzeug
Türkisch: SSS-Yolcu Beraberi Taşıtlar