Mexiko

Covid-19 Einreisebeschränkung

  • Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse.
  • Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen.

Einreise und Visum

Einreise

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

  • Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein.
  • Lebensmittel jeglicher Art dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden. 

Visum

EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten bis zu 180 Tagen kein Visum.

Touristenkarte FMM

  • Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage (Ausnahme: Einreise auf dem Landweg zum touristischen Aufenthalt von weniger als 7 Tagen).
  • Die Gebühr ist bei Einreise mit dem Flugzeug (internationale Flüge) bereits in den Kosten für das Flugticket enthalten.
  • Die Einreisekarte wird während des Fluges, kurz vor Ankunft in Mexiko von den Belegschaft der Fluggesellschaften verteilt. 
  • Die Kontrollstelle des Amtes für Migration oder nationale Einwanderungsbehörde (INM, Instituto Nacional de Migración) stempelt die Touristenkarte ab und trägt die Aufenthaltsdauer ein. 
  • Das Original der Touristenkarte wird bei der Einreise durch die Behörden zurückbehalten, die Kopie sollte man während des ganzen Aufenthaltes auf sich tragen.
  • Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte plus Zahlungsbeleg/bzw. Flugticket mit sich führen.
  • Bei der Ausreise überprüfen die Beamten die effektive Aufenthaltsdauer und ziehen die Karte ein.
  • Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise (z.B. am Flughafen) gegen Gebühr  eine neue Karte erworben werden.
  • Bei Einreise per Flugzeug und Ausreise auf dem Landweg ist es angeraten, eine Kopie des Flugtickets vorzulegen, mit der die Zahlung der Gebühren nachgewiesen werden kann. Falls diese nicht vorgelegt wird, muss die Gebühr ggf. erneut gezahlt werden.

Visum vor der Einreise

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt  hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden. 

Arbeitserlaubnis

Jeder Reisende, der entgeltliche Tätigkeiten in Mexiko vornehmen wird, benötigt eine Arbeitserlaubnis, welche von dem mexikanischen Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Wichtig: Sobald Sie Ihre Vorgangsnummer (NUT) erhalten, haben Sie 30 Tage um Ihren Visumsantrag zu stellen und diesen zu bearbeiten.

Das mexikanische Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, muss bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración), die dem mexikanischen Innenministerium (Secretaría de Gobernación) unterstellt ist, einen Antrag stellen.

  • Bei einem Aufenthalt bis 180 Tage in Mexiko muss ein “Visitante con permiso para realizar actividades remuneradas”.
  • Bei einem Aufenthalt ab 180 bis 4 Jahre in Mexiko muss ein “Residente temporal con permiso de trabajo”. 

Wenn die mexikanische Einwanderungsbehörde die Einreisegenehmigung erteilt und dies der zuständigen mexikanischen Botschaft bzw. dem zuständigen mexikanischen Konsulat mitgeteilt hat, werden die Antragsteller – in der Regel durch das mexikanische Unternehmen, in dem sie arbeiten werden – benachrichtigt.

Erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung kann die mexikanische Botschaft bzw. das mexikanische Konsulat die erforderlichen Dokumente ausstellen, die von dem Antragsteller und seiner Familie persönlich nach Terminabsprache abgeholt werden müssen.

Geld und Banken

  • Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). Euro können Sie bei Wechselstuben in Landeswährung umtauschen. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa- und Mastercard) ist weit verbreitet, auch ist das Abheben an Geldautomaten damit in der Regel möglich.
  • Der Geldwechsel in Landeswährung vor Reiseantritt bei der Hausbank wird nicht empfohlen, da die Banken hierzulande in der Regel einen bedeutend schlechteren Wechselkurs ausgeben als die Wechselstuben in Mexiko.
  • Ebenfalls abgeraten wird vom Geldumtausch in den mexikanischen Banken, da diese in der Regel deutlich ungünstigere Wechselkurse von Euro zu Mexikanischen Peso anbieten als die örtlichen Wechselstuben.
  • Die erste Gelegenheit, Euro in Mexikanische Peso zu tauschen, bietet sich bei der Einreise über einen Flughafen. Dort lassen sich Wechselstuben (Casa de Cambio) finden, an denen Sie etwas Geld für den ersten Tag einwechseln können.
  • Warten Sie mit dem Einwechseln höherer Summen bis zur Ankunft in einer Stadt oder am Zielort. Dort sind die Umrechnungskurse günstiger als am Flughafen. Da die Kurse der einzelnen Wechselstuben stark variieren, ist ein vorheriger Vergleich lohnenswert.
  • Eine Währungsrechner-App auf Ihrem Smartphone hilft beim Vergleich der Umrechnungskurse.
  • Auch größere Hotels in den Touristengebieten wie Acapulco, Cancun oder Mexico-City bieten den Umtausch der gängigen Währungen US-Dollar, Euro und Kanadischer Dollar an. Auch hier sollte vorab der Wechselkurs verglichen werden.
  • Neben dem Mexikanischen Peso werden auch US-Dollar vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert. In zahlreichen Einkaufsläden werden die Produktpreise sowohl in Peso als auch in Dollar ausgezeichnet.
  • TIPP: Den günstigsten Umrechnungskurs von Euro zu Mexikanischen Peso erhalten Sie immer durch den Bargeldbezug am Geldautomat. Mit der richtigen Kreditkarte ist dies zudem gebührenfrei möglich (siehe Reisekreditkarte).

Sicherheitshinweise

  • Lassen Sie an Geldautomaten besondere Vorsicht walten.
  • Überprüfen Sie Automaten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte.
  • Nutzen Sie die Automaten nur tagsüber, in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren.

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

  • Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
  • Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch die Betriebsärtztin, in tropenmedizinische Beratungsstellen, oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.

Telefonieren und Internet

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zum Beispiel von den Anbietern Claro und Movistar am besten in einem Shop direkt am Flughafen kaufen und von den dortigen Mitarbeiter*innen registrieren und freischalten lassen. Dazu muss der Pass vorgelegt werden.

Transportmittel und Führerschein

Infrastruktur/Verkehr

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der 1. Klasse entsprechen gutem europäischem Standard.

Führerschein

  • Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
  • Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Mai bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
  • Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.

Sicherheitshinweise

  • Meiden Sie Busse der 2. und 3. Klasse aus Sicherheitsgründen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken.
  • Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmäßigkeit.
  • Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig.
  • Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify.
  • Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse.
  • Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium.
  • Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht.