Japan

Covid-19 Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkungen

  • Aktuelle und detaillierte Zahlen zu den Covid-19 Infektionen im Land bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
  • Der Nachweis einer Grundimmunisierung und Booster-Impfung ist für die Einreise nicht mehr notwendig.
  • Einreisende müssen Ihre Einreise nicht mehr über Visit Japan Web registrieren, können dies aber tun, um den Einreiseprozess zu beschleunigen.
  • Immer aktuelle Informationen zu pandemiebedingten Einreisebestimmungen bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.

Einreise und Visum

Einreise

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte von bis zu insgesamt 180 Tagen zum Zwecke des Tourismus oder für Geschäftsreisen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums kein Visum.
  • Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder benötigen ebenfalls kein Visum für Kurzaufenthalte.
  • Bei der Einreise wird am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.
  • Die Verlängerung um weitere 90 Tage ist durch Anmeldung bei dem für den Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) möglich.

Die Einreise ist für EU-Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Ausweispflicht

In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

Visum

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Visakategorien

Um ein Arbeitsvisum –unabhängig von der genauen Kategorie- zu erhalten, müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber in Japan für Sie ein Certificate of Eligibility (CoEs) beim Immigration Office beantragen. Dort wird der Antrag geprüft und gegebenenfalls genehmigt.

  • Nach der Ausstellung des CoEs wird Ihnen dieses per Post zugesandt. 

Dann können Sie ihr Visum bei folgenden Auslandsvertretungen beantragen:

Die Bearbeitungszeit des Visums dauert in der Regel nicht länger als drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantragung des Certificate of Eligibility beim Immigration Office rechtzeitig erfolgen muss, da die Ausstellung zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen kann.

Unterlagen, die für den Visaantrag bei der japanischen Botschaft in Berlin/dem japanischen Konsulat vorgelegt werden müssen:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Antragsformulare ein.
  3. Ein Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder), das nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt ist / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Passfotos ein.
  4. Das Original Certificate of Eligibility aus Japan. 
  5. Kopie des Certificates of Eligibility

Kontakt:

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie  bitte die japanische Botschaft in Berlin:

Email: taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
Telefon: (030) 21094 0

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Japan

Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bitte auch bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.

Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts Stand März 2022.

Fukushima

"Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften von Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry (METI).

  • Meiden Sie die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry).
  • Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie diese auf ein Minimum.
  • Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Erdbeben und Unwetter

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.

Geld und Banken

Bezahlen

Landeswährung ist der Yen (JPY).  In Japan wird bei Einkäufen üblicherweise mit Bargeld bezahlt, selbst wenn es sich um Beträge von mehreren hundert Euro handelt. Oft sind Läden und Restaurants auch nicht mit Kartenlesegeräten ausgestattet, die europäische Geldkarten annehmen. Daher ist es besser beim Einkauf Bargeld bereit zu haben.

Geld wechseln

Den besten Wechselkurs für Yen erhalten Sie in Japan, wobei Sie schon am Flughafen Wechselmöglichkeiten finden. Geld umtauschen kann man in Wechselstuben, Banken und Postämtern. Es werden Devisen in Bargeld oder als Reiseschecks (American Express, Thomas Cook) gegen die Landeswährung eingetauscht. Viele Urlauber bevorzugen den Geldwechsel in großen Kaufhäusern wie Daimaru oder Matsuya. Größere Hotels können ebenfalls Fremdwährung umtauschen. In jedem Fall wird der Reisepass oder Personalausweis zur Vorlage gefordert. In Banken ist mit längeren Wartezeiten an den Wechselschaltern zu rechnen.

Geld abheben

  • Mit den Karten der gängigen Anbieter lässt sich problemlos Bargeld an Geldautomaten beziehen.
  • Akzeptierte Karten sind vor allem Visa und MasterCard weiter oft Visa Electron, Visa-plus, Cirrus, American Express, Diners Club und JCB.
  • Seit Anfang 2018 werden oft auch EC-Karten akzeptiert (mit Maestro- oder VPay-Zeichen).
  • Am weitesten verbreitet sind die Automaten der Seven Bank, welche in jedem Konbini-Supermarkt der Discountkette 7-Eleven stehen (weitere Automaten finden Sie an Flughäfen, in Hotels und Kaufhäusern).
  • Weitere Supermärkte mit Geldautomaten (ATM), die nicht-japanische Karten akzeptieren, sind FamilyMart und Lawson sowie Automaten der AEON Bank und der Japan Post Bank.
  • Achtung: Auch bei Verwendung gängiger Kreditkarten fallen in Japan beim Geld abheben Gebühren für den Auslandseinsatz an. Hinzu kommt oftmals noch eine Transaktionsgebühr. Wer  die lästigen Auslandsgebühren sparen möchte, hat die Möglichkeit, weltweit mit einer sogenannten Reisekreditkarte Bargeld abzuheben.

Medizinische Versorgung

Allgemeine Hinweise

  • Die medizinische Versorgung in Japan ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch.
  • Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.
  • Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.

Hier finden Sie Informationen zu Krankenhäusern in Japan

Vorsorge

Als Reiseimpfungen wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.

Krankenversicherung

Allgemeine Information zu Auslandskrankenversicherungen und eine Liste von Anbietern finden sie hier.

Telefonieren und Internetnutzung

Telefonieren und Internetzugang

Beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise zu Telefonieren und Internetnutzung im Ausland.

Japanische SIM-Karte vorab kaufen

Bei Aufenthalten ab 2 Wochen Länge lohnt es sich, eine japanische SIM-Karte zu kaufen. Die Karten können online vorbestellt  werden. 

Eine Touristen-Sim-Karte ist meist 7-30 Tage gültig. Viele Firmen bieten auch an, die Karte kostenpflichtig für 7-30 Tage zu verlängern.

Anbieter:

Sie können sich die Karte dann zum entsprechenden Shop am Flughafen in Tokio schicken lassen.

Bei einigen Anbietern können Sie sich die Karte auch vor Reisebeginn nach Hause schicken lassen:

verivox.de/sim-karte-japan

Japanische Sim-Karten für Touristen ermöglichen in der Regel nur einen Internet-Zugang. Das bedeutet, dass man damit nicht direkt telefonieren kann. Allerdings lässt sich das leicht mit Skype lösen, indem man  über Skype oder Google Hangouts ins deutsche oder japanische Festnetz telefoniert. Mehr Informationen Sie hier.

Es gibt eine Karte, mit der Sie auch telefonieren könnenmobal.com/japan-sim-card

Achtung: Bevor die Karte funktioniert, müssen Sie diese erst über das kostenlose Wifi am Flughafen aktivieren.

Wifi-Router mieten

Für kürzere Aufenthalte in Japan, ist es empfehlenswert einen mobilen Wifi Router zu mieten. Die mobilen Wifi-Router sind kleiner als eine Postkarte und sehr leicht! Das Gerät kann man vorab online bestellen und am Flughafen abholen. 

Wohnen

Allgemeines

Wohnungsarten

  • Bei der Suche nach einer Wohnung besteht die Wahl meist zwischen manshon (マンション) und apaato (アパ ー ト).
  • manshon kommt vom englischen Wort mansion, welche meist stabiler gebaut sind und dickere Wände haben als apaato, das vom englischen Wort apartment hergeleitet wird.
  • Diese haben oft auch noch Holz als Baugrundlage, es gibt heutzutage aber auch Mixformen. Die Qualität von apaato ist meist etwas niedriger, aber dadurch sind die Preise dafür günstiger.

Wohnungsgrößen

  • Spricht man in Deutschland von Ein-Raum- oder Zwei-Raum-Wohnungen, werden Ihnen in Japan die Buchstaben L, D und K begegnen.
  • L steht hierbei für Living Room, D für Dining Room und K für Kitchen.
  • So gibt es beispielsweise 2LDK-Wohnungen, die also Wohn- und Esszimmer, Küche und zwei Räume beinhalten.
  • Bei einer 1DK-Wohnung erwartet Sie eine Wohnung mit Esszimmer, Küche und einem weiteren Zimmer.
  • Heutzutage wird die Größe von Wohnungen zwar auch in Quadratmetern angegeben, oft findet man aber noch das japanische Maß, welches sich danach ausrichtet, wie viele Tatami-Matten in einen Raum passen.
  • Dieses ist zwar ein Standardwert, unterscheidet sich allerdings etwas nach der Region – 191 x 95,5 cm im Westen Japans und 176 x 87,8 cm im Osten.
  • Wenn ein Raum also eine Größe von 6 jou (畳) hat, ist dieser 6 Tatami-Matten groß oder 9,18 m².

Mietvertrag

  • Bevor Sie einen Mietvertrag endgültig unterschreiben, überprüfen Sie, wie es sich mit reikin (礼金, れいきん) und shikikin (敷 金, しききん) verhält: Reikin ist eine Marklerprovision, auch gern „Schlüsselgeld“ genannt, und muss oft bereits vor dem Einzug gezahlt werden.
  • Diese beträgt oftmals ein bis drei Monatsmieten und ist in der japanischen Kultur stark verankert.
  • Sie entspricht nicht etwa einer Vorauszahlung der kommenden Monatsmieten, sondern ist ein Extrabetrag, der aufgebracht werden muss. 
  • Shikikin ist eine Kaution, die meist ein bis zwei Monatsmieten beträgt und ebenfalls vor Einzug verlangt wird.
  • Wenn es bei Auszug keine Schäden oder Probleme gibt, erhält man diese mit Ende des Vertrages wieder.
  • Es ist demnach nicht unüblich, dass man, wenn man eine Wohnung in Japan mieten möchte, bereits mit dem Einzug 5 bis 6 Monatsmieten zahlen muss. 
  • Die Miete, die im Mietvertrag steht, ist meist nur die Kaltmiete.
  • Sie erhalten dann bald per Post die Rechnungen für Strom, Wasser, Gas & Co.
  • Diese lassen sich meist einfach im Convenience Store, bei der Post oder der Bank bezahlen.

Unterkunftssuche

Kurzfristige Unterkunft

Hier können Sie nach einer kurzfristigen Unterkunft suchen:

Längerfristige Unterkunft

Hier können Sie nach mittel-und langfristigen Unterkünften suchen:

Transportmittel und Führerschein

Öffentliche Verkehrsmittel

Die öffentliche Verkehrsverbindungen in Japan sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz inklusive Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.

Das Zugnetz von Japan Rail (JR) umfasst das gesamte Land, und JR East ist für das Netz im Osten Japans einschließlich Tokyo zuständig. Es gibt eine Reihe von Bahnkarten mit einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten, die es Ihnen ermöglichen, die Vorteile dieses ausgedehnten Schienennetzes zu nutzen und ein sehr kostengünstiges und bequemes Fortbewegungsmittel sein können.

JR-Bahnpässe

Der Japan Rail Pass wird für Besucher angeboten, die zu touristischen Zwecken nach Japan kommen. Nach Abschluss des relativ einfachen Registrierungsprozesses können Sie ihn sofort auf jeder JR-Linie verwenden – einschließlich des Narita Express und der meisten Shinkansen (Hochgeschwindigkeitszüge). Wenn Sie planen, innerhalb von Tokyo und weiter zu anderen Orten zu reisen, sollten Sie den Kauf dieses Passes in Betracht ziehen.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts vor allem in Tokyo bleiben möchten, sollten Sie den JR Tokyo Wide Pass erwägen. Neben unbegrenzten Fahrten in der Stadt können Sie damit auch in die umliegenden Präfekturen der Kanto-Region reisen.

Autofahren

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist langsam, aber diszipliniert. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan ExpressPass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Führerschein

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der Internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der  Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Die Übersetzung wird in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag gefertigt und kostet 3.000,- Yen (je nach Wechselkurs ca. 20 – 25 Euro). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen und für bis zu ein Jahr nach Einreise gültig.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Ab 1. Januar 2020 werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

Kinderbetreuung und Schulen

Kindergarten

Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung. Es gibt staatliche, öffentliche und private Kindergärten. Träger sind jeweils das Land, die Kommune oder private Bildungs-Körperschaften. In manchen Gemeinden gibt es finanzielle Unterstützung für Kinder an privaten Kindergärten.

Kinderbetreuungseinrichtungen 

Diese Einrichtungen vereinen die Funktionen von Kindergarten und Kindertagesstätte. Hier erhalten Kinder sowohl eine Erziehung wie im Kindergarten als auch Betreuung wie in den Kindertagesstätten, unabhängig davon, ob die Erziehungsberechtigten zu Hause sind oder nicht. Weiterhin finden Sie hier Beratung in Sachen Kindererziehung. Es gibt vier Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen: Kooperationstyp (yôho renkei), Kindergartentyp (yôchi en), Kindertagesstättentyp (ho’ikusho) und nicht anerkannte Einrichtungen (ninkagai shisetsu).

Das Schulsystem in Japan

6-3-3-4-System:

  • 6 Jahre zur Grundschule – shōgakkō (小学校)–
  • 3 Jahre zur Mittelschule – chūgakkō (中学校)–
  • 3 Jahre zur Oberschule – kōkō (高校)–
  • 4 Jahre zur Universität – daigaku (大学)

Die Schulpflicht in Japan erstreckt sich über die Grund- und Mittelschule. Doch obwohl die Schulpflicht mit dem Beenden der Mittelschule endet, besuchen über 95% der Schüler danach eine weiterführende Schulform. 

Es gibt drei Arten von Schulen:

  1. Staatliche Schulen (Staat)
  2. Öffentliche Schulen(Kommunen)
  3. Private Schulen (Bildungs-Körperschaften).

Prinzipiell kann eine öffentliche Grund- oder Mittelschule am Wohnsitz ohne Aufnahmeprüfung besucht werden. Zur Aufnahme an privaten Schulen muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.

  • Um an einer Oberschule oder eine Universität (bei einigen privaten Schulträgern gilt dies auch schon für frühere Schulformen) aufgenommen zu werden, müssen japanische Schüler in den allermeisten Fällen eine Aufnahmeprüfung bestehen. Dies ist ein deutlicher Unterschied zum deutschen System, wo erhaltene Abschlusszeugnisse zum Übergang in die nächsthöhere Bildungsinstitution berechtigen. 
  • Um die Erfolgschancen für das Bestehen der Prüfungen zu erhöhen, besuchen viele Schüler in ihrer Freizeit private Vorbereitungsschulen, sogenannte juku (塾) und yobikō (予備校). 

Das Schuljahr, Schulzeit und Ferien

Das Schuljahr ist an fast allen Schulen in drei Semester eingeteilt. Das erste Semester dauert von April bis Juli, das zweite Semester von September bis Dezember und das Dritte von Januar bis März. Zwischen den Semestern gibt es ca. 40 Tage Sommerferien und jeweils zwei Wochen Winter- und Frühjahrsferien. An einigen Schulen ist das Schuljahr in zwei Halbjahre aufgeteilt. Beim Halbjahressystem dauert das erste Halbjahr von April bis September, und das Zweite von Oktober bis März. In diesem Fall gibt es neben Sommer-, Winter- und Frühjahrsferien auch 4-6 Tage lange Herbstferien.

Deutsche Schulen in Japan

Die Deutsche Schule Tokyo-Yokohama

Die DSTY gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Kindergarten
  • Grundschule
  • Orientierungsstufe (Jahrgang 5)
  • Sekundarstufen I und II, sowie die Fachoberschule (FOS) in den Jahrgängen 11 und 12.

Die Deutsche Schule Kobe unterrichtet nach deutschem Lehrplan vom Kindergarten bis zur 6. Klasse.