Südafrika

Covid-19 Einreisebeschränkungen

Pandemiebedingte Einschränkungen sind komplett aufgehoben.

Sicherheitshinweise

Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Bitte prüfen Sie die aktuelle Lage und entsprechende Hinweise des Auswärtigen Amtes.

Führen Sie während Ihres Aufenthalts ein Mobiltelefon mit, tragen Sie dieses im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar mit sich.

Notrufnummern: Polizei 10 111, Rettungsdienste 10 177 oder 112.

Einreise und Visum

Einreise

EU-Bürger benötigen für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise erteilt.

Notwendige Unterlagen:

Die Einreise ist für EU-Bürger mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, sofern nicht verlängert oder aktualisiert

Hier finden Sie eine Liste der Länder, die von der Visumspflicht befreit sind.

Ausländische Staatsbürger, die von der südafrikanischen Visumpflicht nicht befreit sind, müssen für Forschungsaufenthalte bis zu 90 Tagenbei einer südafrikanischen Auslandsvertretung ein  Besuchervisum beantragen. Diese werden ausgestellt, bevor die Reise zur Republik Südafrika angetreten wird und müssen in den Pässen der Antragsteller eingetragen werden, bevor sie nach Südafrika abreisen.

Visum

Staatsangehörige der Länder, die für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen von der Visumspflicht befreit sind, benötigen für  Aufenthalte von über 90 Tagen ein Visum.

Dieses muss bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

Konsulat von Südafrika in München

Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München

munich.consular@dirco.gov.za

Telefon: 089 2311630

Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Visatypen.

Gebühren

  • Die Gebühr für den Visumsantrag muss mindestens 5 Tage vor Antragstellung überwiesen werden: Application_fee.doc
  • Ein Nachweis der erfolgten Überweisung muss zum Termin für den Visumsantrag mitgebracht werden.

Notwendige Unterlagen

  • Reisepass der mindestens 30 Tage nach Ablauf Ihres geplanten Besuchs gültig ist
  • ausgefüllter Visumantrag
  • Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr
  • Erklärung und / oder Dokumentation, die den Zweck und die Dauer Ihres Besuchs bestätigen
  • Zwei farbige Passfotos
  • Ein Rückflug- oder Weiterflugticket, wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen
  • Nachweis der finanziellen Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten in Südafrika in Form von Kontoauszügen Gehaltsnachweisen.

Verlängerung eines Besuchervisums

  • ein Antrag auf eine einmalige Verlängerung eines Besuchervisums kann für einen weiteren Zeitraum von nicht länger als drei Monaten gestellt werden
  • ein solcher Antrag muss persönlich über ein VFS-Büro in der Republik Südafrika  spätestens 60 Tage vor Ablauf des Besuchervisums eingereicht werden und wenn das Besuchervisum für weniger als 30 Tage ausgestellt worden ist, spätestens 7 Arbeitstage vor Ablauf dieses Visums.

Überschreitung des Aufenthalts („Overstay“)

  • Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“.
  • Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge.
  • Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt.
  • Sie werden bei verspäteter Ausreise auch dann zur unerwünschten Person erklärt, wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, darüber aber noch nicht entschieden ist.

Geld und Banken

  • Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR).
  • Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
  • Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. 
  • Der Umtausch von Euro oder US-Dollar in die südafrikanische Währung Rand sollte erst vor Ort vorgenommen werden, da die Banken hierzulande in der Regel einen bedeutend schlechteren Umrechnungskurs anbieten als die Banken oder Wechselstuben in Südafrika. Schon bei der Ankunft an einem der internationalen Flughäfen findet man reichlich Gelegenheit, sich die ersten Euros in Rand umtauschen zu lassen.

Telefonieren und Internet

Mit deutschem Handy in Südafrika telefonieren

Das Mobilfunknetz in Städten und Ortschaften ist sehr gut ausgebaut. In ländlichen Gebieten ist es teilweise lückenhaft und schwach.

Die deutschen Mobiltelefone mit ihrem Dual- bzw. Triband-Standard können in Südafrika problemlos benutzt werden. Allerdings fallen Roaminggebühren an (siehe oben). Prüfen Sie also vorab Ihren Vertrag bzw. Ihre Konditionen. Die hiesigen Anbieter bieten diverse Auslandsoptionen an:

Prepaid SIM Karten

Die günstigste Art zu telefonieren und im Internet zu surfen ist mit einer südafrikanischen Prepaid-SIM-Karte.

Hier die wichtigsten Informationen zur Benutzung:

  • Alle SIM-Karten werden in Südafrika registriert (Teil der Bekämpfung der Kriminalität).
  • Zum Kauf in Südafrika und der damit verbundenen Registrierung benötigt man also einen Pass und eine Unterkunftsbescheinigung.
  • Beim Guthaben wird unterschieden zwischen „Airtime“ (Telefonieren/SMS) und „Data“ (Mobile Dienste/Surfen). Es gibt auch SIM-Karten mit nur „Airtime“ oder nur „Data“.
  • Eine eigene SIM-Karte bedeutet auch eine eigene, südafrikanische Telefonnummer.

Um nach Ihrer Ankunft in Südafrika nicht unnötig lange in einem entsprechenden Shop zu verbringen können Sie schon vorab eine SIM-Karten kaufen: travSIM 

Transportmittel und Führerschein

Infrastruktur/Verkehr

Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.

Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain“ zwischen Johannesburg und Pretoria, der in aller Regel sicher und zuverlässig ist.

In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht, die teils direkt zu zahlen ist, teils elektronisch verrechnet wird. Informationen bietet zum Beispiel AA-Toll-Tariffs.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.