Sonderpreis für herausragendes studentisches Engagement

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Im Jahr 2021 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der Lehre sowie studentisches Engagement auszeichnen. Über gute Lehre Beispiele geben, Anreize schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten - das ist das Ziel der Landeslehrpreise 2021.  Dabei wird auch herausragendes studentisches Engagement mit einem mit 5.000 € dotierten, hochschulartenübergreifenden Sonderpreis gewürdigt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer zentralen und hochschulartenübergreifenden Veranstaltung am Mittwoch, den 1. Dezember 2021, im Neuen Schloss ausgezeichnet.

Internes Verfahren

Hochschulinternes Verfahren

bis zum 19. Mai
Kurzvorschläge mit Name(n) der vorgeschlagenen Person(en) und einer kurzen Erläuterung, wofür diese ausgezeichnet werden soll(en) an den Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW).

15. Juni
Sichtung der Vorschläge im ALW

anschließend (Juni)
Finalisierung eines für aussichtsreich befundenen Vorschlags nach den vom MWK vorgegebenen Modalitäten, dabei Unterstützung durch Hochschuldidaktik (bis zum 18.06.)

30. Juni
Beschluss des ausgearbeiteten Vorschlags im Senat

anschließend
Einreichen des Vorschlags über das Rektorat (Stichtag: 5. Juli)

Beteiligung von Studienkommissionen und Ehemaligen

Bei der Vorbereitung der Vorschläge sind die Studienkommissionen zu beteiligen. Wenn möglich, sollen auch Absolventinnen und Absolventen einbezogen werden. 

Wer und was kann ausgezeichnet werden?

Was kann ausgezeichnet werden?

Für die Auszeichnung kommt in Betracht:

a) beispielhaftes studentisches Engagement mit Vorbildcharakter, das ande-ren Studierenden und/oder der Gesellschaft unmittelbar zu Gute kommt. Dabei kann sowohl die besondere Tragweite eines Einzelprojekts als auch ein vorbildliches, kontinuierliches Engagement gewürdigt werden.

b) Mitarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitsgruppen innerhalb der Verfassten Studierendenschaften), die konkret als Projekt von der regulären Gremien-arbeit abgrenzbar ist, kann für die Auszeichnung mit dem studentischen Sonderpreis vorgeschlagen werden. Studentisches Engagement in Form von Gremienarbeit oder regelmäßiger Teilnahme an Sitzungen ist für sich nicht preiswürdig.

Wer kann nominiert werden?

Für die Preisverleihung können vorgeschlagen werden:

a) eine Einzelperson (eine Studentin oder ein Student, auch im Rahmen eines Promotionsstudiums);

b) eine Studierendengruppe.

Weitere Informationen und Unterstützungsangebote

Allen Antragstellenden wird empfohlen, das geplante Vorhaben sowie die benötigen Mittel vor Einreichung des Antrags mit der Abteilung Studium und Lehre zu besprechen: Jens Protze (Tel.: 3503)