Freiräume für die Lehre

für Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Lehrende mit einem Deputat von mind. 6 SWS

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Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts b³ - beraten, begleiten, beteiligen (Qualitätspakt Lehre) vergibt die Universität Konstanz bis zum Ende der Laufzeit der 2. Förderphase (31.12.2020) regelmäßig „Freiräume für die Lehre“.

Förderungsfähig sind Projekte zur Weiterentwicklung von Studiengängen, Lehrangeboten und Lehrveranstaltungen. Für einen Zeitraum von maximal zwei Semestern können sich Lehrende im Umfang von bis zu neun Lehrveranstaltungsstunden (LVS) vertreten lassen. Für die Projektarbeit können zudem Mittel für Hilfskräfte und Sachausgaben beantragt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Lehrende mit einem Lehrdeputat von mindestens 6 SWS. An gemeinschaftlich gestellten Anträgen können auch weitere in der Lehre tätige MitarbeiterInnen beteiligt sein.


Programmdetails

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, Lehrenden die notwendigen zeitlichen Ressourcen zur Weiterentwicklung der universitären Lehre zu geben. In den gewährten Freiräumen haben Lehrende alleine oder in Teams die Möglichkeit, neue Lehrkonzepte zu erarbeiten bzw. Konzepte, die sich bereits an anderen Hoch­schulen bewährt haben, an der Universität Konstanz zu erproben. Gefördert wird ein breites Spekt­rum an Vorhaben – von der Neugestaltung einzelner Lehrveranstaltungen, der Überarbeitung von Studieninhalten und Modulen bis hin zur Neukonzeption eines ganzen Studiengangs.

Unterstützt werden z.B. Projekte mit folgenden Zielsetzungen:

- (Weiter-)Entwicklung innovativer didaktischer Methoden und Lehrkonzepte
- Neue Konzepte zur forschungsbasierten Lehre
- Stärkung des Praxisbezugs von Studiengängen
- Neue Lehrkonzepte in Lehramtsstudiengängen (Bachelor und Master of Education)
- Integration von E-Learning-Komponenten
- Entwicklung angewandter Prüfungsformen
- Entwicklung neuer interdisziplinärer Lehrveranstaltungen
- Intensivere Begleitung der Studierenden in den großen Pflichtveranstaltungen der    Studieneingangsphase
- Innovative Lehrformate zur Reduzierung von vermeidbaren Studienabbrüchen
- Verbesserung des Übergangs vom Bachelor zum Master
- Integration von Gender und Diversity bei der Erarbeitung von z.B. Lehrkonzepten,    Lehrinhalten, Modulen oder der Anwendung in Lehrformaten und Lehrformen
- Entwicklung von Lehrformen zur Förderung studentischer Schreibkompetenz und allgemeinen wissenschaftlichen Arbeitstechniken

Besonders erwünscht sind auch Anträge zur Stärkung (wissens)transferorientierter Elemente in der Lehre, die den Austausch und die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis befördern.

Umfang der Förderung

Es sind Teilfreistellungen oder komplette Vertretungen bis max. neun LVS möglich. Der Umfang der beantragten Deputatsreduktion ist auf den Aufwand bei der Umsetzung (und ggf. Erprobung) des Projekts abzustimmen. Die Vertretung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen im Angestelltenverhältnis (E 13) oder als Professurvertretung (bis W3) erfolgen und sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Semestern erstrecken. Zusätzlich können zur Umsetzung des Projekts Hilfskraftmittel sowie Sachmittel beantragt werden. Diese sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Projekt endet, zu verausgaben.

Anträge auf Freiräume für die Lehre können alleine oder gemeinschaftlich gestellt werden. Anträge von Arbeitsgruppen, Fachbereichen sowie fachbereichsübergreifenden Verbünden und Einrichtungen werden sind möglich. Bei Gemeinschaftsanträgen mit Deputatsreduktion muss unter den Antragstellenden eine Person ProfessorIn, JuniorprofessorIn oder Lehrende mit mind. sechs LVS regulärem Lehrdeputat sein. Dabei darf die Reduktion des Lehrdeputats für alle beteiligten Lehrenden in der Summe neun LVS nicht überschreiten.

Vergabemodalitäten

 

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Antragsformular und die Kalkulationshilfe. Kern des Antrags ist eine max. fünfseitige Projektskizze, die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
1.    Kurze Zusammenfassung des Vorhabens (max. 1.000 Zeichen)
2.    Ausgangssituation
3.    Ziele der Maßnahme
4.    Eckpunkte und Meilensteine
5.    Angaben zur Nachhaltigkeit
6.    Zeit- und Finanzierungsplan
7.    Geplante Vertretung
Bitte stellen Sie im Antrag auch dar, inwieweit Aspekte zu Gender- und Diversity im Vorhaben berücksichtigt werden.
Bitte stimmen Sie die Projektskizze mit dem Fachbereich und der jeweiligen Studienkommission ab. Nehmen Sie dafür Kontakt mit Ihrer Fachbereichsreferentin bzw. Ihrem Fachbereichsreferenten auf und reichen Sie den Antrag anschließend über den Sektionsvorstand beim Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW) ein. Im ALW werden die zu den jeweiligen Stichtagen eingereichten Anträge vergleichend beraten (vgl. Kriterien des ALW) und ein Beschlussvorschlag für das Rektorat erarbeitet. Das Rektorat fasst im Benehmen mit den Dekanen den abschließenden Beschluss.

Bitte senden Sie Ihre Anträge als pdf-Datei an den ALW: alw@uni-konstanz.de.
Es wird erwartet, dass über jedes geförderte Projekt acht Wochen nach Ablauf der Förderung ein Abschlussbericht verfasst wird, der eine Bewertung des Erfolgs der Maßnahme zulässt.
Allen Antragstellenden wird empfohlen, das geplante Vorhaben, die Vertretungsoptionen sowie die benötigen Mittel vor Einreichung des Antrags mit dem Projektkoordinator des b³-Projekts, Jens Protze, zu besprechen, Tel.: 3503.

Information und Beratung

Konzeptionelle und didaktische Beratung

Die Arbeitsstelle Hochschuldidaktik berät Interessierte gerne konzeptionell und didaktisch im Vorfeld der Antragstellung. Bitte wenden Sie sich an Melanie Moosbuchner, Tel: 5227.

Aspekte zu Gender und Diversity

Bezüglich Fragen zum Thema gender- und diversitygerechte Lehre wenden Sie sich gerne an Michaela David (Gender, Tel.: 5338) oder Anna Blank (Diversity, Tel.: 5313).

Abschlussberichte Freiräume für die Lehre