7. Wie lassen sich Unterrichtsmaterialien für Dritte bereitstellen / lizenzieren?

Als Lehrende steht es Ihnen grundsätzlich frei, über die Nachnutzung Ihrer Unterrichtsmaterialien zu entscheiden. Wenn Sie sich dafür entschließen, Ihre Werke einem weiteren Personenkreis zur Verfügung zu stellen, empfiehlt es sich, bei der Veröffentlichung eine freie Lizenz zu vergeben. Dies ermöglicht Ihnen festzulegen, zu welchen Konditionen Dritte Ihre Materialien als sog. Open Educational Resources nachnutzen können.

Aufgrund Ihrer Verbreitung und Verständlichkeit sind dafür Creative-Commons-Lizenzen besonders geeignet. Creative Commons nutzt ein Baukastensystem, mit dem aus vier Lizenzbausteinen sechs verschiedene Lizenzen zusammengesetzt werden können.

Brettschneider / Braun / CC BY 4.0

Abb. 1: Brettschneider / Braun: Creative-Commons-LIzenzbausteine / CC BY 4.0

Wie findet man die passende Creative-Commons-Lizenz?

Die für Sie passende Lizenz finden Sie, indem Sie zwei Fragen beantworten:

  1. Dürfen Bearbeitungen Ihres Werkes geteilt werden? Dies kann es späteren Nutzern z.B. ermöglichen, Ihre Materialien an neue Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen.
  2. Darf Ihr Werk kommerziell genutzt werden?

Siehe Abbildung 4.

Was passiert, wenn bei der Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien auf die Vergabe einer Lizenz verzichtet wird?

Sofern die Rechte nicht an Dritte (z.B. einen Verlag) übertragen wurden, verbleiben alle Verwertungsrechte beim Urheber. Bei ihren eigenen Unterrichtsmaterialien sind dies die Lehrenden selbst. Andere dürfen diese Werke dann nur im Rahmen der gesetzlichen Schrankenbestimmungen (z.B. Zitatrecht) oder mit Einwilligung des Urhebers nutzen.

Was ist zu beachten, wenn Unterrichtsmaterialien veröffentlicht werden sollen, die fremde Inhalte umfassen?

Oftmals werden Ihre Unterrichtsmaterialien urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten, an denen Dritte die Rechte innehaben (z.B. Abbildungen, Grafiken, Textauszüge). Dies steht einer Veröffentlichung unter einer freien Lizenz nicht zwingend entgegen; vielmehr ist eine Veröffentlichung in vier Konstellationen zulässig:

  1. Es handelt sich um gemeinfreie Inhalte.
  2. Ihre Nutzung ist durch das Zitatrecht gedeckt. § 60a UrhG hilft diesbezüglich nicht, da nur Nutzungen im Rahmen einer spezifischen Lehrveranstaltung gedeckt sind.
  3. Die fremden Inhalte sind unter einer freien Lizenz veröffentlicht. Achtung: manche Lizenzen lassen nur eine Nachnutzung unter der gleichen Lizenz zu (z.B. CC BY SA). Sie müssen also die Lizenzbedingungen prüfen!
  4.  Sie haben die Einwilligung der Person, die die Rechte innehat.
Brettschneider / Braun / CC BY 4.0

Abb. 2: Brettschneider / Braun: Auswahl der passenden Creative-Commons-Lizenz / CC BY 4.0