5. Dürfen Materialien, die Studierende erstellt haben, von den Lehrenden genutzt oder geteilt werden?

Bachelor- und Masterarbeiten weisen in aller Regel die notwendige Schöpfungshöhe auf, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Aber auch von Studierenden angefertigte Seminararbeiten, Vorträge und Präsentationen können geschützt sein. Als Urheber entscheiden dann die Studierenden über die Nutzung des Werkes, d.h. Lehrende müssen ihre Einwilligung einholen. Dies kann formlos erfolgen, z.B. per E-Mail. §§ 60a und 51 UrhG sind nur ausnahmsweise anwendbar, da es sich in der Regel nicht um veröffentlichte Werke handelt. Hingegen dürfen selbst erarbeitete Inhalte, die Studierende in ILIAS teilen, auch ohne gesonderte Einwilligung für die Zwecke des jeweiligen Kurses von den Kursteilnehmenden genutzt werden.