4. Was muss bei der Nutzung eigener Publikationen beachtet werden?

Viele kommerzielle Verlage lassen sich von ihren Autorinnen und Autoren bei Veröffentlichungen (Aufsätze, Monografien, Beiträge in Sammelbänden) ausschließliche Verwertungsrechte übertragen. Dies schließt auch Sie als Autorin oder Autor von der Nutzung Ihres eigenen Werkes aus – d.h. Sie brauchen die Einwilligung des Verlages bzw. müssen sich auf eine gesetzliche Erlaubnis berufen können, um Ihr Werk kopieren sowie physisch oder digital mit Ihren Studierenden zu teilen.

Dies gilt nicht, wenn nur einfache Nutzungsrechte übertragen wurden, wie dies für Open Access-Veröffentlichungen kennzeichnend ist. Dann entscheiden Sie weiter selbst über die Verwertung Ihres Werkes.

Darf man den Studierenden eigene Publikationen in ILIAS zur Verfügung stellen? Dürfen Grafiken oder andere Abbildungen aus eigenen Publikationen in die Unterrichtsfolien eingebunden werden?

Prüfen Sie bitte Ihren Autorenvertrag! Findet sich dort eine Formulierung, wonach Sie „ausschließliche“ / „exklusive“ Verwertungsrechte an Ihren Verlag übertragen, so dürfen Sie Ihr eigenes Werk nur in dem nach den gesetzlichen Regeln zur Veranschaulichung der Lehre (§ 60a UrhG) und dem Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubten Umfang nutzen (s.o.). Außerdem dürfen Sie ein Jahr nach der Erstveröffentlichung zumindest die Manuskriptversion von Zeitschriftenaufsätzen digital mit Ihren Studierenden teilen (§ 38 Abs. 4 UrhG – detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Handreichung des KIM Konstanz zu diesem Thema). Für eine weitergehende Nutzung benötigen Sie die Einwilligung Ihres Verlages.