Projektförderung durch die Dr. August und Annelies Karst-Stiftung. Antragsfrist: 25. April 2018

Die Dr. August und Annelies Karst-Stiftung nimmt von Angehörigen der Universität Konstanz bis einschließlich 25. April Anträge auf Förderung kleinerer Vorhaben im geisteswissenschaftlichen Bereich entgegen.

Bitte richten Sie Ihre Projektbeschreibung von max. 3 Seiten, einen Finanzplan und Angaben darüber, bei welchen Förderern ggf. ebenfalls Mittel beantragt wurden, wie die Finanzierung der Projektes gewährleistet wird und wofür die Gelder der Karst-Stiftung verwendet werden sollen, in einem gebündelten pdf-Dokument an die Geschäftsführung der Stiftung.