Rechtliche Bestimmungen

Staatsangehörigen der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – und der Schweiz kommt eine Sonderstellung zu: Sie genießen als Arbeitskräfte Freizügigkeit und haben den gleichen Arbeitsmarktzugang wie deutsche Staatsangehörige. Folglich benötigen ArbeitnehmerInnen aus diesen Staaten keinen Aufenthaltstitel und damit keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Links

Zur Orientierung haben wir Tipps und Infos rund um die Fachkräftekampagne der Bundesregierung, die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, Standards im Bewerbungsverfahren und erfolgreiche Suchstrategien für Sie zusammengestellt.

Wie gehe ich vor?

Infos der Bundesregierung zum Arbeiten in Deutschland

Anerkennung von Qualifikationen:

Jobsuche:

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