I. Jobsuche

5. Kann ich auch erst im Ausland arbeiten und später mit einem Visum zur Jobsuche einreisen?

Die Jobsuche muss sich unmittelbar an das Studium anschließen, wenn Sie 18 Monate inklusive Erwerbtstätigkeit während der Jobsuche anstreben. Sie können jedoch mit dem Aufenthaltstitel zur Jobsuche bis zu 6 Monate im Ausland verbringen. Nach sechs Monaten Abwesenheit wird der Aufenthaltstitel für Deutschland automatisch ungültig.

Eine Wiedereinreise zur Jobsuche mit Visum ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. In diesem Fall beschränkt sich der Aufenthalt zur Jobsuche auf sechs Monate ohne Erwerbsmöglichkeit während dieser Zeit. Ein Probearbeiten bei potentiellen Arbeitgebern in Höhe von max. 10 Stunden/Woche ist möglich.

Die Ausländer-/Visabehörden entscheiden nach Ermessen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Aufenthalstitel zur Jobsuche, wenn er sich nicht unmittelbar an das Studium anschließt.

II. Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr (06/2021).