Gremienbonus für promovierte Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase

Ausschreibung

Die Universität Konstanz verfolgt das Ziel, Entscheidungsgremien und Funktionsämter geschlechtergerecht zu besetzen. Da Frauen in vielen Fachbereichen jedoch noch immer unterrepräsentiert sind, entsteht durch diese Forderung ein Spannungsfeld. Denn Wissenschaftlerinnen müssen oft mehr Gremienarbeit übernehmen als sie aufgrund ihrer Grundgesamtheit anteilig sicherstellen können. Daher wurde eine Entlastung sowohl von Professorinnen als auch von promovierten Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase für ihre Gremienmitarbeit als Maßnahme festgelegt und dafür Mittel bereitgestellt. Das Belohnungsmodell wurde auf der Grundlage einer quantitativen und einer qualitativen Befragung von Professor*innen ausgearbeitet und vom Gleichstellungsrat und dem Rektorat verabschiedet.

Allgemeine Informationen

Welches Ziel verfolgt die Ausschreibung?

Über die Ausschreibung soll eine engagierte Gremienmitarbeit von Postdoktorandinnen wertgeschätzt und belohnt sowie das Ziel einer paritätischen Gremienbesetzung befördert werden. Der Bonus wird in Form von Hilfskraft- oder Sachmittel über eine einfache Antragstellung einmal jährlich über die Vergabekommission des Gleichstellungsrats vergeben.

Bin ich antragsberechtigt?

Der Gremienbonus steht für promovierte Wissenschaftlerinnen der Universität Konstanz, die sich in der Qualifizierung befinden, zur Verfügung. Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Konstanz, die eine Professur vertreten, können ebenso einen Antrag stellen. Personen, deren Identität nicht den normierten Geschlechteridentitäten entspricht, z.B. transgender, transsex, intersex, agender, sind ebenso angesprochen. Ausgenommen aus der Antragstellung sind Gastwissenschaftlerinnen.

Wer erhält einen Gremienbonus?

Die Antragstellung erfolgt über das folgende online-Formular. Gefördert werden alle Antragstellerinnen, die in mindestens zwei Gremien tätig sind, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vergabekommission des Gleichstellungsrats. Eine Mitgliedschaft zählt, sobald sie in das Studienjahr fällt, in dem die Beantragung erfolgt, d.h. hier das Studienjahr 2022/23. Berufungskommissionen zählen, sofern alle oder einzelne Sitzungen im laufenden Studienjahr stattfanden bzw. geplant sind. Die Mitgliedschaft in einer Berufungskommission kann nur einmalig mit einem Gremienbonus belohnt werden, auch wenn die Sitzungszeit in verschiedene Ausschreibungszeiträume fällt. Eine Information über die Förderung und die Höhe erhalten Sie ca. 4 Wochen nach der Antragsfrist.

Wie kann der Gremienbonus eingesetzt werden?

Die Fördersumme wird zu gleichen Anteilen an alle Geförderten ausgeschüttet. Die maximale Fördersumme pro Person beträgt 2.500 Euro. Dieser Betrag steht über ein separates Unterkonto bis zum 31.12.2023 zur Verfügung und kann im Rahmen der Vorgaben der Exzellenzstrategie für Hilfskräfte, Reise-, Sach- oder Investitionsmittel eingesetzt werden. Beispielsweise wäre bei einer Fördersumme von 2.500 Euro ein geprüfter Hiwi-Vertrag über 162 Stunden möglich.

*** Die Ausschreibung ist geschlossen ***

Bitte geben Sie in der folgenden Liste wahrheitsgemäß an, in welchen Gremien Sie im WS 2022/23 und/oder im SS 2023 Mitglied sind oder werden. Berücksichtigt werden alle Gremien gemäß dem Gremienkatalog. Auch Berufungskommissionen zählen, sofern alle oder einzelne Sitzungen im genannten Zeitraum stattfanden bzw. geplant sind. Die Mitgliedschaft in einer Berufungskommission kann nur einmalig mit einem Gremienbonus belohnt werden, auch wenn die Sitzungszeit in verschiedene Ausschreibungszeiträume fällt.

Antragstellung Gremienbonus für Wissenschaftlerinnen

Antragstellerin
Gremien
Bitte geben Sie hier die Gremien an, in denen Sie im WS 2022/23 oder SS 23 Mitglied sind oder sein werden:
Abschluss