Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Förderung durch den Bund

Was ist bei der Antragstellung beim BMBF, BMWi, BMU etc. zu beachten?

Der Bund gibt thematische Schwerpunkte für seine Forschungsförderung vor.

Förderprogramme werden über Bekanntmachungen veröffentlicht. Antragstellerin ist die Universität. Dies bedeutet, dass der Antrag vom Kanzler unterschrieben werden muss. Wir holen die Unterschrift gern für Sie ein und prüfen vorab die formalen Angaben.

Die Antragstellung beim Bund erfolgt üblicherweise über das easy-Online Portal. Im Portal füllen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) und das entsprechende Formular aus. Hier müssen insbesondere die Personalkosten detailliert aufgeführt werden. Die bedarfsgerechte Kalkulation übernehmen wir für Sie – bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns. Auch bei anderen Punkten im AZA-Formular helfen wir weiter.

Das Einreichen des Antrags erfolgt dann über das easy-Online Portal. Erst wenn Sie den Antrag elektronisch eingereicht haben, können Sie eine Druckversion erstellen, die in Papierform und unterschrieben an den Projektträger gesandt werden muss.  Bitte lassen Sie uns die Druckversion zukommen, um die Unterschrift des Kanzlers einzuholen.

AZA-Formantrag und rechtsverbindliche Unterschrift

Bitte nehmen Sie bei Anträgen an den Bund mindestens zwei Wochen vor der Einreichfrist Kontakt mit dem Forschungssupport auf.

Ausfüllhilfe zum AZA-Formular

Da uns immer wieder Nachfragen zum Ausfüllen des AZA-Formantrags erreichen, haben wir einige Punkte zusammengestellt, die Antragstellerinnen und Antragstellern helfen sollen. Angehörige der Universität können diese Informationen einsehen, wenn sie sich rechts oben unter dem Icon „Meine Universität” anmelden.