Verfahren bei Drohneneinsätzen auf dem Gelände der Universität Konstanz

Anträge der Universität oder Anträge, die bei der Universität eingehen und einen direkten Zusammenhang mit der Universität haben, werden formlos an die Abteilungsleitung Facility Management gestellt. Die Abteilung Facility Management wird den jeweiligen Antrag prüfen und mit einer Stellungnahme an Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Konstanz (VBA) weiterleiten. In dieser Stellungnahme wird bereits über Einschränkungen der Flugbereiche, z. B. bei gleichzeitig stattfindenden Prüfungen oder Veranstaltungen, eingegangen. Die Genehmigung erteilt ausschließlich VBA.

Das Genehmigungsverfahren ist mit VBA als Grundstückseigentümer abgestimmt. VBA nutzt hier einheitliche Vorgaben des Landes, die regelmäßig aktualisiert werden.

Bitte halten Sie das abgestimmt Vorgehen ein. Vielen Dank.