Gebäude L: Informationen zur Fluchtbalkonanlage

Freihalten der Fluchtbalkonanlage, Reinigung der Balkone und Verkehrswege, Umstellung Bauzäune

Die Balkone von Gebäude L stehen nach Stellung der Sprieße wieder für den Fluchtfall zur Verfügung. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die gesamte Fluchtbalkonanlage, die außenliegenden Treppenhäuser sowie Flachdachbereiche KEINE Aufenthaltsbereiche darstellen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Fluchtbalkonbereiche nicht durch Gegenstände verstellt oder Stolpergefahren vorhanden sind. Daher findet in der nächsten Zeit eine Trockenreinigung der Fluchtbalkone von oben nach unten statt. Falls Sie dort Gegenstände abgestellt haben sollten, bitten wir Sie, diese bis zum 25.07.2022 dauerhaft zu entfernen. 

Zusätzlich werden die Bauzäune ab dem 19.07.2022 umgestellt. An der südwestlichen Gebäudeecke kann teilweise auf Zäune verzichtet werden – im Gegenzug müssen an anderer Stelle Zäune ergänzt werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass lose Teile z. B. auf Grund von Witterung herabfallen. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, kommen wir auf die betroffenen Nutzer*innen zu. Fluchtwege auf Ebene 5 und 6 werden nicht verbaut, da die Bauzäune mit entsprechenden Öffnungselementen ausgestattet werden.  

In dem Zuge ist auch eine Reinigung der Freiflächen sowie Grünpflege/Entfernung Wildwuchs geplant.  

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.