Erweiterungsfach (Master of Education)

M.Ed. Erweiterungsfach Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch

Auf dieser Seite erhalten Interessierte und Studierende Informationen zum Studium einer Sprache als Erweiterungsfach im Rahmen des Master of Education (M.Ed.).

1. Bewerbungsverfahren

Konkrete Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre. Unter „Studienangebot – Lehramt Gymnasium“ sind für jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungszeiträume, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten angegeben.

Zur Zeit sind die sprachlichen Lehramtsfächer im Master of Education Erweiterungsfach grundsätzlich nicht zulassungsbeschränkt. Beachten Sie bitte, dass sich dies in späteren Semestern ändern kann.

Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen können Sie den Zulassungssatzungen entnehmen.

Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Abteilung Studium und Lehre.

2. Ansprechpersonen/​Zuständigkeiten/​Beratungsstellen

Allgemeine Studienberatung in den Sprachen: Florian Schönhuber (+49 7531 88-4108, lehramt.sprachen@uni.kn)

Fachliche Studienberatung, literatur- und sprachwissenschaftlicher Teil: Fachstudienberatende

Fragen zur Sprachpraxis: Sprachlehrinstitut (SLI)

Bildungswissenschaften: Empirische Bildungsforschung

Fragen zum Praxisanteil des Studiums (Orientierungspraktikum, Praxissemester, Betriebs-/Sozialpraktikum, Referendariat): Binational School of Education (BiSE)

Modul Praxis Lehramt (MPL): SQ-Zentrum

Fachdidaktik: jeweils zuständige Lehrende der Fachdidaktik

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen: Anerkennende der einzelnen Bereiche

Nachweis des Studienfortschritts (BAföG, KfW usw.) sowie Beurlaubungen: Daniel Hütter

Fragen zur Prüfungsanmeldung und -umbuchung: Prüfungssekretariate der einzelnen Bereiche (Linguistik, LKM, SLI)

Studieren in besonderen Lebenslagen (mit Kind, im Asyl oder mit Beeinträchtigung): Infoseite

Unterstützung bei persönlichen Krisen: Psychotherapeutische Beratungsstelle von Seezeit

Leistungsübersicht für Bewerbung, Hochschulwechsel usw.: selbst in ZEuS zu erstellen (Mein Studium > Leistungen, Version „Positive Versuche“ oder „Positive Versuche mit Anmeldungen“; diese Leistungsübersicht mit Verifikationscode ersetzt den unterschriebenen und gestempelten Notenausdruck der Studienberatung)

3. Studien- und Prüfungsordnung und Fachanhänge/​Modulhandbücher

Für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2015/2016 gilt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) des Landes Baden-Württemberg sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium (StPO) und die dazugehörigen Fachanhänge.

Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut – vorrangig mit den Fachanhängen –, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt! Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Informationen zu den einzelnen Modulen und Modulteilen (Qualifikationsziele, Lehrinhalte und ähnliches) erhalten Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern des Master of Education Erweiterungsfach.

4. Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung

Gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg sind in den sprachlichen Lehramtsfächern als Studienvoraussetzung bestimmte zusätzliche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Die geforderten Sprachkenntnisse können entweder, sofern sie bereits vorliegen, durch geeignete Dokumente (Abiturzeugnis, Jahresabschlusszeugnisse, offizielle Sprachzertifikate usw.) nachgewiesen oder bis spätestens zur Anmeldung der schriftlichen Abschlussarbeit im Erweiterungsfach oder bis zur Beantragung des Zertifikats nachgeholt werden (siehe dazu auch die Punkte 5 und 11).

Um frühzeitig gesichert festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, sind alle relevanten Unterlagen bestenfalls bereits zu Beginn des Studiums des Erweiterungsfachs als Scan per E-Mail an die Studienberatung einzureichen. In diesem Zug werden, sofern nötig, auch die Zeiten für das Nachholen von Sprachkenntnissen auf die Regelstudienzeit angerechnet und im System verbucht (relevant für z.B. BAföG).

Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keinen Zugriff auf Ihre Bewerbungsunterlagen hat und der Nachweis der Sprachkenntnisse deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.

Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:

  • für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
  • für das Fach Englisch: Kenntnisse des Englischen und entweder Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache
  • für das Fach Französisch: Kenntnisse des Französischen und Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
  • für das Fach Italienisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
  • für das Fach Latein im vollen Umfang von 120 ECTS-Punkten: Latinum und Graecum
  • für das Fach Latein im verminderten Umfang von 90 ECTS-Punkten: Latinum
  • für das Fach Russisch: keine zusätzlichen Sprachkenntnisse
  • für das Fach Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache

Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.

Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.

Geht aus Ihrem Abiturzeugnis in der Sprachenfolge das notwendige Niveau oder die benötigte Anzahl an Unterrichtsjahren nicht eindeutig hervor, so sind zusätzlich die Abschlusszeugnisse der entsprechenden Schuljahre einzureichen.

Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:

Kenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)

Grundkenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
  • Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
  • Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
  • Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
  • Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)

Weitere Sprachkenntnisse:

  • Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Thomas Konrad)
  • Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Lehrenden)

Studium ohne Vorkenntnisse/Propädeutikum

In den Fächern Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch kann gegebenenfalls ein Studium ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache begonnen werden. In diesem Fall ist ein sprachliches Vorstudium, d.h. ein Propädeutikum bzw. das Latinum, zu absolvieren, im Rahmen dessen die Grundlagen der jeweiligen Sprache erlernt werden. Die hierfür aufgewandte Studienzeit kann gegebenenfalls auch auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, geben Sie ein Propädeutikum deshalb bitte bei der Studienberatung an. Beachten Sie bitte, dass ein sprachliches Propädeutikum grundsätzlich mit großem Arbeitsaufwand verbunden ist und für den erfolgreichen Abschluss deshalb eine hohe Leistungsbereitschaft voraussetzt.

5. Aufbau der Erweiterungsfächer – mit/ohne Masterarbeit

Die Erweiterungsfächer können entweder mit oder ohne Masterarbeit studiert werden. In letzterem Fall wird das Erweiterungsfach dann nicht mit einem Zeugnis und dem Abschluss Master of Education, sondern mit einem Zertifikat abgeschlossen, welches die Universität auf Antrag ausstellt.

Das Erweiterungsfach enthält keine zusätzlichen bildungswissenschaftlichen Anteile.

1.  mit Masterarbeit

Die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch können im Rahmen des Master of Education als Erweiterungsfächer mit einem Umfang von 120 ECTS-Punkten (Qualifikation für alle Stufen des Gymnasiums) studiert werden; hierbei entfallen dann jeweils 90 ECTS-Punkte auf das Studium der Fachwissenschaft, 15 ECTS-Punkte auf die Fachdidaktik und 15 ECTS-Punkte auf die Masterarbeit.

Für das Fach Latein ist darüber hinaus auch ein Umfang von 90 ECTS-Punkten (Qualifikation für die Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums) möglich, wobei dann ausschließlich 60 ECTS-Punkte in den fachwissenschaftlichen Modulen zu erbringen sind.

2.  Zertifikatsabschluss ohne Masterarbeit

Wird der Zertifikatsabschluss für das Erweiterungsfach gewählt, so entfällt die Masterarbeit ersatzlos, d.h. die 15 ECTS-Punkte müssen nicht anderweitig erbracht/ersetzt werden; der Umfang der Erweiterungsfächer reduziert sich damit auf insgesamt 105 (voller Fachumfang: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch) bzw. auf 75 ECTS-Punkte (verminderter Fachumfang: Latein). Die entsprechenden Regelungen finden Sie in § 6 Abs. 10a der RahmenVO-KM und in § 4 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium.

Bitte beachten Sie: Im Fall des Zertifikatsabschlusses ohne Masterarbeit ist im Vorbereitungsdienst (Referendariat) kein Fächertausch (Erweiterungsfach anstatt 1. oder 2. Hauptfach) möglich, siehe die Regelung in § 4 Abs. 3 und 3a der Verordnung des KM über den Vorbereitungsdienst.

6. ZEuS – Vorlesungsverzeichnis/​Veranstaltungen/​Prüfungsleistungen

Vorlesungsverzeichnis

Die Veranstaltungen aller Fachbereiche und weiterer Einrichtungen sind im Vorlesungsverzeichnis über ZEuS einsehbar; hier ist die jeweilige Modulstruktur der Fachanhänge abgebildet.

Belegung von Veranstaltungen

Die für das Semester geplanten Veranstaltungen müssen in der Regel über den Studienplaner in ZEuS belegt werden. Beachten Sie bitte, dass die einzelnen Bereiche eventuell unterschiedliche Belegungszeiträume haben, diese sind jeweils auf den Detailseiten angegeben.

Anmeldung von Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen

Studierende müssen sich über den Studienplaner in ZEuS für grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten und andere) anmelden.

Die Anmeldezeiträume für die Sprachen im Lehramt sind in der Regel:

  • im Wintersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
  • im Sommersemester: 1. Mai bis 15. Juni

Beachten Sie bitte, dass andere Fachbereiche eventuell andere Anmeldezeiträume haben.

Weitere Informationen zur Belegung und Anmeldung finden Sie im ZEuS-Wiki.

Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.

Art der Prüfungsleistung: Vorgabe im Fachanhang

Beachten Sie bitte: In manchen Veranstaltungen werden unterschiedliche Arten der Prüfungsleistung angeboten, da unterschiedliche Studiengänge unterschiedlicher Prüfungsordnungen bedient werden. Wenn im Fachanhang Ihres Faches für einen Modulteil eine konkrete Vorgabe hinsichtlich der Art der Prüfungsleistung getroffen wird (z.B. „HA“ für Hausarbeit im literaturwissenschaftlichen Proseminar der Neueren Deutschen Literatur in Modul 3 im Fach Deutsch), so ist diese unbedingt zu erfüllen; anderenfalls gilt das Modul als nicht abgeschlossen und es muss eine weitere Veranstaltung mit der korrekten Art der Prüfungsleistung absolviert werden. Machen Sie sich daher mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt!

7. sprachliches Hauptfach und Erweiterungsfach – identische Leistungen

Im Fall der Kombination eines sprachlichen Hauptfachs (Deutsch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch) und eines sprachlichen Erweiterungsfachs (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch) können bestimmte Leistungen auf Antrag bei der Studienberatung aus dem sprachlichen Hauptfach für das Erweiterungsfach angerechnet werden, d.h. der Ersatz von Leistungen gemäß der Regelungen für den Bachelor of Education (siehe dort unter Punkt 7) ist hier grundsätzlich nicht notwendig.

Diese Regelung gilt für die Prüfungsleistungen der Veranstaltung „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) sowie die der Veranstaltungen „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I und II“ (jeweils Modul 2). Darüber hinaus können sich Studierende, die im regulären, fremdsprachlichen Hauptfach eine fachübergreifende Veranstaltung zu Fachdidaktik I und/oder Fachdidaktik III besucht haben (d.h.„Fachdidaktik Fremdsprachen I und/oder III“), diese Veranstaltung(en) auf Antrag für das Erweiterungsfach anrechnen lassen und müssen keine Ersatzleistung(en) erbringen.

Bitte beachten Sie: Wurde im Rahmen des Bachelor of Education im regulären Hauptfach Englisch für die Veranstaltung „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) wie vorgesehen keine Prüfungs-, sondern ausschließlich eine Studienleistung für 3 ECTS-Punkte erbracht, so ist keine Anrechnung der Veranstaltung für ein sprachliches Erweiterungsfach (Deutsch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch) möglich. Stattdessen tritt hier die Ersetzungsregelung wie im Bachelor of Education in Kraft (siehe dort unter Punkt 7.3) und es muss ersatzweise ein literaturwissenschaftliches Proseminar mit Prüfungsleistung (Klausur oder Hausarbeit) absolviert werden. Für das Erweiterungsfach Englisch ist die Anrechnung der Prüfungsleistung der „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) eines sprachlichen Hauptfachs allerdings möglich.

8. Masterarbeit

Sofern das Erweiterungsfach mit Masterarbeit absolviert wird (siehe Punkt 5), so werden dafür 15 ECTS-Punkte vergeben.

Zulassungsvoraussetzungen/fachliche Besonderheiten

Um zur Masterarbeit in einem der sprachlichen Erweiterungsfächer zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Die Immatrikulation im betreffenden Erweiterungsfach im Rahmen des Master of Education an der Universität Konstanz liegt vor.
  • Der Prüfungsanspruch in diesem Fach besteht.
  • Der Nachweis des Schulpraxissemesters liegt vor.
  • Die eventuell notwendigen Sprachkenntnisse (siehe oben Punkt 4) liegen vollständig vor.
  • Englisch: Wird die Masterarbeit im Fach Englisch verfasst, ist sie in englischer Sprache anzufertigen.
  • Französisch/Italienisch/Spanisch: Wird die Masterarbeit im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch verfasst, kann sie in der Zielsprache des Studiengangs angefertigt werden.
  • Russisch: Wird die Masterarbeit im Fach Russisch verfasst, kann sie mit Zustimmung des erstbetreuenden Gutachters in russischer Sprache angefertigt werden.

Prüfende und Fragen

Die Masterarbeit wird von zwei Personen des betreffenden Fachbereichs betreut, die Sie selbst ansprechen (es gibt keine diesbezügliche Zuteilung). Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren des betreffenden Fachbereichs, Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie im Fachbereich Linguistik Tina Bögel.

Fragen zum Inhalt der Arbeit, zur Vorgehensweise und zu den Formalien im Hinblick auf beispielsweise die Seitenanzahl, die Formatierung und die korrekte Zitierweise sind mit den jeweiligen Prüfenden zu klären.

Thema und Bearbeitungszeit

Sie schlagen in Absprache mit den beiden Prüfenden ein Thema vor. Dieses wird Ihnen in der Regel dann vom Prüfungsamt zugeteilt. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt grundsätzlich vier Monate, kann jedoch auf begründeten Antrag um höchstens zwei Monate verlängert werden.

Anmeldungs- und Prüfungszeiträume

Die Masterarbeit muss beim Zentralen Prüfungsamt innerhalb fester Zeiträume angemeldet werden. Die Anmeldeunterlagen sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums im Zentralen Prüfungsamt per E-Mail bei Susanne Heinzelmann anzufordern.

Es gibt diese beiden Anmeldungs- und Prüfungszeiträume:

Masterarbeit im Sommersemester

Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Februar, Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: 1. April

Masterarbeit im Wintersemester

Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Juli, Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: 1. Oktober

Sobald alle notwendigen Angaben, das Thema und die Unterschrift der Prüfenden auf der Anmeldung vorliegen, ist das Formular zur Überprüfung per E-Mail an die Studienberatung zu senden, bevor es dann wieder an das ZPA gesendet werden kann.

Die allgemeinen Regelungen zur Anmeldung und Anfertigung der Masterarbeit können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 18 ff. entnehmen.

9. Mündliche Abschlussprüfung – Zulassung, fachliche Besonderheiten und Prüfende

In den sprachlichen Erweiterungsfächern ist eine mündliche Abschlussprüfung abzulegen. Für diese werden 6 ECTS-Punkte vergeben. Sie geht zu 10 % in die Fachnote des Erweiterungsfachs ein. (Die Bildung der Gesamtnote des Erweiterungsfachs können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 26 Abs. 3 entnehmen.)

Zulassungsvoraussetzungen

Spätestens eine Woche vor dem Termin der mündlichen Prüfung:

  • Alle erforderlichen studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach müssen benotet und korrekt verbucht sein.
  • Die Masterarbeit im Erweiterungsfach muss eingereicht sein; im Falle des Zertifikatsabschlusses entfällt diese Voraussetzung, siehe Punkt 8 und 11.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die Zulassung nicht erfolgen.

Fachliche Besonderheiten

Deutsch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen drei Schwerpunktthemen:

  • eines aus dem Bereich der Sprachwissenschaft
  • eines aus dem Bereich der Neueren Deutschen Literatur
  • eines aus dem Bereich der Neueren oder der Älteren Deutschen Literatur

An der Prüfung sind grundsätzlich zwei Prüfungspersonen beteiligt. Wird ein Schwerpunktthema aus dem Bereich der Älteren Deutschen Literatur gewählt, sind drei Prüfungspersonen beteiligt. Auf die Prüfung der drei Schwerpunktthemen entfallen jeweils 15 Minuten, die restliche Prüfungszeit von 15 Minuten entfällt auf die Prüfung von Grundlagen und Überblickswissen. Die Bewertung der einzelnen Schwerpunktthemen erfolgt jeweils durch die für das Schwerpunktthema verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.

Englisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache. Konkrete Informationen zum literaturwissenschaftlichen Anteil der mündlichen Prüfung erhalten Sie hier.

Französisch/Italienisch/Spanisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in der studierten Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.

Latein: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Absprache mit ihrer Prüfungsperson drei Schwerpunkthemen:

  1. einen Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
  2. einen Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
  3. einen weiteren Autor oder ein Sachthema aus der Zeit vom Altlatein bis zum Humanismus.

20 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten. Die Prüfung wird von einer Prüfungsperson unter Beisein eines Beisitzers/einer Beisitzerin durchgeführt. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.

Russisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in russischer Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.

Prüfende und Fragen

Die mündliche Abschlussprüfung in den sprachlichen Lehramtsfächern kann nur von den Professorinnen und Professoren der Fachbereiche sowie von weiteren Lehrenden mit entsprechender Prüfungsberechtigung abgenommen werden. Eine Auflistung der aktuell prüfungsberechtigten Personen finden Sie auf der Seite der Prüfenden in der mündlichen Abschlussprüfung.

Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachstudienberatenden.

Beachten Sie für die Bereiche mit Voranmeldeverfahren (siehe Punkt 10): Nehmen Sie bitte Abstand von Anfragen an die Prüfenden im Hinblick auf die mögliche Übernahme der Prüfung außerhalb des offiziellen Zuteilungsverfahrens im Rahmen der Voranmeldung; die einzelnen Prüfenden haben keinen Einfluss auf die konkrete Zuteilung. Darüber hinaus sind Ihre thematischen Angaben und Präferenzen zu Prüfenden in der Voranmeldung ausreichend für eine sinnvolle und effektive Zuteilung.

10. Mündliche Abschlussprüfung – (Vor)Anmeldeverfahren und Prüfungszeiträume

Aus Kapazitätsgründen gibt es – zusätzlich zur allgemeinen Anmeldung über das Zentrale Prüfungsamt – für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Linguistik ein fachbereichsinternes Voranmeldeverfahren; dasselbe gilt für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften.

Für die Fächer Latein und Russisch insgesamt sowie für den literaturwissenschaftlichen Bereich der Fächer Deutsch und Englisch ist eine solche Voranmeldung nicht notwendig, hierfür ist die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt ausreichend; die Studierenden müssen die möglichen Prüfenden bezüglich der Übernahme der Prüfung selbst ansprechen.

Vor der Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt müssen sich die Studierenden demnach zunächst verbindlich im Fachbereich bzw. in den Fachbereichen voranmelden.

Die Fristen für die Voranmeldungen und Anmeldungen lauten:

Mündliche Prüfung im Frühjahr (in der Regel Mitte April bis Mitte Mai)

Fachbereichsinterne Voranmeldung: bis 15. Juni des Vorjahres, Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Juli des Vorjahres

Mündliche Prüfung im Herbst (in der Regel Mitte Oktober bis Mitte November)

Fachbereichsinterne Voranmeldung: bis 30. Dezember des Vorjahres, Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Februar

Für die fachbereichsinterne Voranmeldung der mündlichen Prüfung muss das jeweilige Onlineformular ausgefüllt werden und innerhalb der oben genannten Fristen eingehen:

Sobald die Prüfendenzuteilung in den Bereichen mit Voranmeldung abgeschlossen ist, werden die Studierenden per E-Mail durch die Sekretariate darüber informiert. Danach können die Unterschriften aller Prüfenden und zuletzt die der Studienberatung (bestenfalls als digital unterschriebenes Dokument oder als Scan per E-Mail) auf den Anmeldeunterlagen des Zentralen Prüfungsamts eingeholt werden.

Die Unterlagen für die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums per E-Mail bei Susanne Heinzelmann anzufordern und – vollständig ausgefüllt und unterschrieben – innerhalb der oben genannten Fristen wieder dort einzureichen.

Die genauen Prüfungstermine erhalten die Studierenden dann zusammen mit der offiziellen Zulassung zur Prüfung vom Zentralen Prüfungsamt.

Weiteres zur mündlichen Prüfung ist in § 18 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium geregelt.

11. Studienabschluss – Zeugnis/​Zertifikat

1.  Abschluss mit Masterarbeit

Sobald alle für den Abschluss relevanten Leistungen vorliegen und korrekt in ZEuS verbucht sind, kann das Zeugnis des Erweiterungsfachs beim Zentralen Prüfungsamt und dort bei Susanne Heinzelmann beantragt werden.

2.  Zertifikatsabschluss ohne Masterarbeit

Sobald die notwendigen Sprachkenntnisse (siehe Punkt 4) sowie alle für das Zertifikat relevanten Leistungen vorliegen und korrekt in ZEuS verbucht sind, kann das Zertifikat des Erweiterungsfachs bei der Studienberatung beantragt werden.

12. Auslandsaufenthalt während des Studiums

Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.

In den Sprachen im Lehramt werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.

Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.

Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.

Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg  und auf der Informationsseite „Auslandsstudium & Auslandspraktika“ der BiSE.