Bachelor of Education

B.Ed. Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch

Auf dieser Seite erhalten Interessierte und Studierende Informationen zum Studium einer oder mehrerer Sprachen im Rahmen des Bachelor of Education (B.Ed.).

1. Bewerbungsverfahren

Konkrete Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre. Unter „Studienangebot – Lehramt Gymnasium“ sind für jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungszeiträume, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten angegeben.

Für die Sprachen im Lehramt finden keine Sprach- oder Eignungstests statt. Auf der Seite „Bewerbung für ein Bachelorstudium“ finden Sie unten nähere Informationen zum Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (aktuell ausschließlich Englisch).

Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen können Sie den Zulassungssatzungen entnehmen.

Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Abteilung Studium und Lehre.

2. Ansprechpersonen/​Zuständigkeiten/​Beratungsstellen

Allgemeine Studienberatung in den Sprachen: Florian Schönhuber (+49 7531 88-4108, lehramt.sprachen@uni.kn)

Fachliche Studienberatung, literatur- und sprachwissenschaftlicher Teil: Fachstudienberatende

Fragen zur Sprachpraxis: Sprachlehrinstitut (SLI)

Bildungswissenschaften: Empirische Bildungsforschung

Fragen zum Praxisanteil des Studiums (Orientierungspraktikum, Praxissemester, Betriebs-/Sozialpraktikum, Referendariat): Binational School of Education (BiSE)

Modul Praxis Lehramt (MPL): SQ-Zentrum

Fachdidaktik: jeweils zuständige Lehrende der Fachdidaktik

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen: Anerkennende der einzelnen Bereiche

Nachweis des Studienfortschritts (BAföG, KfW usw.) sowie Beurlaubungen: Daniel Hütter

Fragen zur Prüfungsanmeldung und -umbuchung: Prüfungssekretariate der einzelnen Bereiche (Linguistik, LKM, SLI)

Studieren in besonderen Lebenslagen (mit Kind, im Asyl oder mit Beeinträchtigung): Infoseite

Unterstützung bei persönlichen Krisen: Psychotherapeutische Beratungsstelle von Seezeit

Leistungsübersicht für Bewerbung, Hochschulwechsel usw.: selbst in ZEuS zu erstellen (Mein Studium > Leistungen, Version „Positive Versuche“ oder „Positive Versuche mit Anmeldungen“; diese Leistungsübersicht mit Verifikationscode ersetzt den unterschriebenen und gestempelten Notenausdruck der Studienberatung)

3. Studien- und Prüfungsordnung und Fachanhänge/​Modulhandbücher

Für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2015/2016 gilt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) des Landes Baden-Württemberg sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium (StPO) und die dazugehörigen Fachanhänge.

Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut – vorrangig mit den Fachanhängen –, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt! Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Am Ende des jeweiligen fachspezifischen Anhangs der sprachlichen Lehramtsfächer finden Sie den Studienverlaufsplan. Dieser stellt eine unverbindliche Empfehlung der Fachbereiche Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften dar, wie Sie Ihr Studium organisieren könnten. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um einen Plan handelt, der das eventuell notwendige Nachholen von Sprachkenntnissen (siehe Punkt 4) nicht berücksichtigt; möglicherweise muss der Plan in Ihrem Fall angepasst werden. Kontaktieren Sie bei Fragen zur Organisation Ihre Studienberatung.

Informationen zu den einzelnen Modulen und Modulteilen (Qualifikationsziele, Lehrinhalte und ähnliches) erhalten Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern des Bachelor of Education.

4. Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung

Gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg sind in den sprachlichen Lehramtsfächern als Studienvoraussetzung bestimmte zusätzliche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese müssen bis spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters vorliegen, entweder bereits durch die Vorlage der entsprechenden Schulzeugnisse oder sie müssen ab dem ersten Semester nachgeholt werden. Ausschließlich dadurch ist gewährleistet, dass – sofern nötig – innerhalb der Frist weitere Versuche in Anspruch genommen werden können, denn nicht jeder Kurs wird jedes Semester angeboten.

Um frühzeitig gesichert festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, müssen alle relevanten Unterlagen – Abiturzeugnis und gegebenenfalls Nachweise durch weitere Jahresabschlusszeugnissezu Beginn des Studiums als Scan per E-Mail an die Studienberatung eingereicht werden. In diesem Zug werden, sofern nötig, auch die Zeiten für das Nachholen von Sprachkenntnissen auf die Regelstudienzeit angerechnet und im System verbucht (relevant für z.B. BAföG).

Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes keinen Zugriff auf Ihre Bewerbungsunterlagen hat und der Nachweis der Sprachkenntnisse deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.

Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:

  • für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
  • für das Fach Englisch: Kenntnisse des Englischen und entweder Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache
  • für das Fach Französisch: Kenntnisse des Französischen und Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
  • für das Fach Italienisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
  • für das Fach Latein: Latinum und Graecum
  • für das Fach Russisch: keine zusätzlichen Sprachkenntnisse
  • für das Fach Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache

Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.

Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.

Geht aus Ihrem Abiturzeugnis in der Sprachenfolge das notwendige Niveau oder die benötigte Anzahl an Unterrichtsjahren nicht eindeutig hervor, so sind zusätzlich die Abschlusszeugnisse der entsprechenden Schuljahre einzureichen.

Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:

Kenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)

Grundkenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
  • Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
  • Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
  • Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
  • Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)

Weitere Sprachkenntnisse:

  • Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Thomas Konrad)
  • Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Lehrenden)

Studium ohne Vorkenntnisse/Propädeutikum

In den Fächern Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch kann gegebenenfalls ein Studium ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache begonnen werden. In diesem Fall ist ein sprachliches Vorstudium, d.h. ein Propädeutikum bzw. das Latinum, zu absolvieren, im Rahmen dessen die Grundlagen der jeweiligen Sprache erlernt werden. Die hierfür aufgewandte Studienzeit kann gegebenenfalls auch auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, geben Sie ein Propädeutikum deshalb bitte bei der Studienberatung an. Beachten Sie bitte, dass ein sprachliches Propädeutikum grundsätzlich mit großem Arbeitsaufwand verbunden ist und für den erfolgreichen Abschluss deshalb eine hohe Leistungsbereitschaft voraussetzt.

5. Aufbau der Lehramtsstudiengänge/​Module der Fachwissenschaft

Das gesamte Lehramtsstudium ist unterteilt in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Um zum Vorbereitungsdienst, d.h. zum Referendariat, in Baden-Württemberg zugelassen zu werden, muss der Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Berechnung der Leistungszahl für die Lehrerinnen- und Lehrereinstellung liegen neben der Note der Lehramtsprüfung zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes sowohl die Note des Bachelor- als auch die des Masterabschlusses zugrunde. Den konkreten Berechnungsschlüssel können Sie dem Informationsschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18. April 2018 entnehmen.

Struktur des Bachelor of Education (180 ECTS-Punkte, in der Regel sechs Semester)

  • Fachstudium des ersten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
  • Fachstudium des zweiten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
  • Bildungswissenschaften inklusive Orientierungspraktikum
  • Bachelorarbeit

Module der Fachwissenschaft im Bachelor eines sprachlichen Fachs

  • I. Pflichtmodule: Grundlagen und Vertiefungen & Ausland
  • II. Flexibilisierungsmodule: Flex 1: in der Regel im B.Ed. (& Flex 2: in der Regel im M.Ed), siehe Punkt 9
  • III. Fachdidaktik: im Fach Deutsch „Fachdidaktik Deutsch 1“ & „Deutsch als Zweitsprache“ bzw. in einem fremdsprachlichen Fach „Fachdidaktik Fremdsprachen I“ (siehe dazu auch Punkt 7)
  • IV. Bachelorabschluss: ggf. Bachelorarbeit (in Fach 1 oder Fach 2)

6. ZEuS – Vorlesungsverzeichnis/​Veranstaltungen/​Prüfungsleistungen

Vorlesungsverzeichnis

Die Veranstaltungen aller Fachbereiche und weiterer Einrichtungen sind im Vorlesungsverzeichnis über ZEuS einsehbar; hier ist die jeweilige Modulstruktur der Fachanhänge abgebildet.

Belegung von Veranstaltungen

Die für das Semester geplanten Veranstaltungen müssen in der Regel über den Studienplaner in ZEuS belegt werden. Beachten Sie bitte, dass die einzelnen Bereiche eventuell unterschiedliche Belegungszeiträume haben, diese sind jeweils auf den Detailseiten angegeben.

Anmeldung von Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen

Studierende müssen sich über den Studienplaner in ZEuS für grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten und andere) anmelden.

Die Anmeldezeiträume für die Sprachen im Lehramt sind in der Regel:

  • im Wintersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
  • im Sommersemester: 1. Mai bis 15. Juni

Beachten Sie bitte, dass andere Fachbereiche eventuell andere Anmeldezeiträume haben.

Weitere Informationen zur Belegung und Anmeldung finden Sie im ZEuS-Wiki.

Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.

Art der Prüfungsleistung: Vorgabe im Fachanhang

Beachten Sie bitte: In manchen Veranstaltungen werden unterschiedliche Arten der Prüfungsleistung angeboten, da unterschiedliche Studiengänge unterschiedlicher Prüfungsordnungen bedient werden. Wenn im Fachanhang Ihres Faches für einen Modulteil eine konkrete Vorgabe hinsichtlich der Art der Prüfungsleistung getroffen wird (z.B. „HA“ für Hausarbeit im literaturwissenschaftlichen Proseminar der Neueren Deutschen Literatur in Modul 3 im Fach Deutsch), so ist diese unbedingt zu erfüllen; anderenfalls gilt das Modul als nicht abgeschlossen und es muss eine weitere Veranstaltung mit der korrekten Art der Prüfungsleistung absolviert werden. Machen Sie sich daher mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt!

7. zwei sprachliche Hauptfächer – identische Leistungen

Im Fall des Studiums zweier sprachlicher Hauptfächer werden einige Veranstaltungen in beiden Fächern gefordert und müssen deshalb im einen Fach absolviert, im anderen ersetzt werden, damit letztendlich in beiden Fächern die notwendige Anzahl an ECTS-Punkten erreicht wird. Beachten Sie bitte: Der Ersatz sollte nicht bereits im ersten Fachsemester vorgenommen werden, da in diesem Semester erst die notwendigen Grundlagen der Literatur- und Sprachwissenschaft erworben werden.

Im Folgenden finden sie die möglichen Fachkonstellationen und die entsprechende Ersetzungs- bzw. Belegungsregelung; beachten Sie bitte, dass grundsätzlich mehrere Regelungen auf Ihre Fachkombination zutreffen können:

1.  Deutsch  |  Französisch  |  Italienisch  |  Russisch  |  Spanisch

Stammen beide studierten Hauptfächer aus dieser Gruppe, so muss die „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) im einen Fach absolviert und im anderen durch ein literaturwissenschaftliches Proseminar ersetzt werden; die Verteilung der Original- und der Ersatzveranstaltung auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.

Der Ersatz muss erfolgen in Deutsch aus „Neuere Deutsche Literatur“ (Modul 3), in Französisch/Italienisch/Spanisch aus „Epoche/Autor/Gattung I“ (Modul 3) und in Russisch entweder aus „Epoche, Autor, Gattung I“ (Modul 1) oder „Epoche, Autor, Gattung II“ (Modul 3).

Die Ersatzveranstaltung muss mit einer bewerteten Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte, dass in dem als Ersatz vorgesehenen, literaturwissenschaftlichen Proseminar nicht zwingend eine Hausarbeit angefertigt werden muss. Sofern dies in der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird, kann als Ersatzleistung auch eine Klausur geschrieben werden.

2.  Französisch  |  Italienisch  |  Spanisch

Stammen beide studierten Hauptfächer zudem aus dieser Gruppe der romanischen Sprachen, so müssen – zusätzlich zur „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“, siehe oben – „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I und II“ (jeweils Modul 2) im einen Fach absolviert und im anderen durch sprachwissenschaftliche Seminare ersetzt werden; die Verteilung der Original- und der Ersatzveranstaltungen auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.

Die Ersatzveranstaltungen müssen entweder aus „Kerngebiete“ (empfohlen) oder aus „Varietäten“ (jeweils Modul 4) gewählt und mit bewerteten Prüfungsleistungen abgeschlossen werden.

3.  Englisch + weiteres sprachliches Hauptfach

Wird Englisch und ein weiteres sprachliches Hauptfach (exklusive Latein) studiert, so muss die „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ im weiteren sprachlichen Fach im Umfang von 6 ECTS-Punkten absolviert werden. Die damit in Englisch offenen 3 ECTS-Punkte für die Studienleistung sind ersatzweise in einer zusätzlichen, frei wählbaren Veranstaltung des Faches Englisch zu erbringen (Sprachpraxis, Landeskunde, Literatur- oder Sprachwissenschaft); eine Bewertung der Ersatzleistung ist nicht erforderlich, ein Bestehen ist hier ausreichend.

Anmeldung der Ersatzleistung(en) in den Fachkonstellationen 1. bis 3.: Alle Ersatzleistungen sind unter ZEuS vorübergehend in den Modulteilen anzumelden, für die sie ursprünglich angeboten werden, z.B. „Neuere Deutsche Literatur“ (Modul 3), „Epoche/Autor/Gattung I“ (Modul 3), „Kerngebiete“ (Modul 4), „Area Studies“ (Modul 3) usw. Nach Eintragung der Note werden diese dann auf Anfrage bei der Studienberatung als Ersatz in die jeweiligen Modulteile, das heißt „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) bzw. „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I/II“ (Modul 2) umgebucht.

4.  Englisch  |  Französisch  |  Italienisch  |  Latein  |  Russisch  |  Spanisch

Stammen beide studierten Hauptfächer aus dieser Gruppe der Fremdsprachen, so muss die „Fachdidaktik Fremdsprachen I“ in einem der beiden Fächer absolviert werden. Im anderen fremdsprachlichen Fach ist dann die sprachspezifische „Fachdidaktik 1“ (z.B. „Fachdidaktik Englisch 1“, „Fachdidaktik Französisch 1“, „Fachdidaktik Spanisch 1“ usw.) zu absolvieren. Die Verteilung der Veranstaltungen auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.

8. Auslandsmodul

Die Prüfungsleistungen des Auslandsmoduls (Modul 5 bzw. 6) im Gesamtumfang von mindestens 10 ECTS-Punkten sollen an einer Universität im Ausland erbracht werden. In diesem Fall können in Abstimmung mit den Anerkennenden Veranstaltungen aus den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Sprachpraxis frei belegt werden (für das Fach Deutsch entfällt die Sprachpraxis).

Alternativ können an der Universität Konstanz benotete Leistungen aus den Bereichen der jeweils sprachspezifischen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Sprachpraxis im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten erbracht werden. In diesem Fall muss eine Veranstaltung aus dem Bereich Area Studies bzw. Landes- und Kulturwissenschaft belegt werden (dies gilt nicht für das Fach Deutsch). Sofern im Vorlesungsverzeichnis ZEuS keine konkreten Veranstaltungen für einen gewünschten Bereich angegeben sind, können diese grundsätzlich frei gewählt werden. Empfohlen sind im Bereich der Literaturwissenschaft fortgeschrittene, d.h. in der Regel Hauptseminare und im Bereich der Sprachwissenschaft weitere, noch nicht besuchte Veranstaltungen aus Modul 4. Die Prüfungsleistungen der jeweiligen Ersatzveranstaltungen sind dann unter ZEuS vorübergehend in den Modulteilen anzumelden, für die sie ursprünglich angeboten werden. Nach Eintragung der Note werden diese auf Anfrage bei der Studienberatung in das Auslandsmodul umgebucht. Beachten Sie: Gegebenenfalls sind für den erfolgreichen Abschluss des Auslandsmoduls aufgrund der vorherrschenden Staffelung an ECTS-Punkten in Konstanz Leistungen im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Punkten zu absolvieren (4x3, 2x6, 1x6+2x3).

Es ist auch möglich, einen Teil der ECTS-Punkte dieses Moduls im Rahmen des Auslandssemesters und einen Teil an der Universität Konstanz zu erbringen.

9. Flexibilisierungsmodule

Im Laufe Ihres Studiums legen Sie fest, ob Sie während des Bachelorstudiums beide Fächer im gleichen Umfang studieren („synchron“) oder ob Sie einen vorläufigen Schwerpunkt auf eines Ihrer Hauptfächer legen möchten („asynchron“); hierfür sind die Flexibilisierungsmodule (Flex 1 und 2) gedacht. Beachten Sie bitte, dass ein Schwerpunkt im Regelfall nur vorläufig wäre, da gegebenenfalls ausstehende Leistungen bzw. ECTS-Punkte während des Masterstudiums nachgeholt würden, so dass zu dessen Ende beide Hauptfächer im gleichen Gesamtumfang, d.h. mit der gleichen Anzahl an ECTS-Punkten, studiert wurden.

Wenn Sie keinen vorläufigen Schwerpunkt auf ein Fach setzen und damit synchron studieren möchten, so ist in jeweils beiden Fächern Flex 1 während des Bachelorstudiums und Flex 2 dann während des Masterstudiums zu absolvieren.

Bitte beachten Sie: Die Fachbereiche Linguistik sowie Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften empfehlen aus inhaltlichen Gründen dringend, beide Fächer synchron zu studieren, d.h. Sie sollten Flex 1 in beiden studierten Fächern jeweils im Bachelor und Flex 2 jeweils im Master absolvieren. Möchten Sie entgegen dieser Empfehlung asynchron studieren, so sollen im sprachlichen Hauptfach beide Flexibilisierungsmodule (1 und 2) unbedingt erst im Master absolviert werden.

Sollten Sie während des Bachelorstudiums den Schwerpunkt auf eines Ihrer Hauptfächer legen wollen (asynchron), um beispielsweise das Lehramtsstudium nach Abschluss des Bachelorstudiums aufzugeben und in einen Fachmasterstudiengang zu wechseln, so wären beide Flexibilisierungsmodule (1 und 2) des Schwerpunktfaches bereits während des Bachelorstudiums zu absolvieren.

10. Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in einem der beiden wissenschaftlichen Fächer anzufertigen (nicht im Bereich der Bildungswissenschaften). Innerhalb einer Sprache kann die Arbeit grundsätzlich entweder im Bereich der Literatur- oder der Sprachwissenschaft verfasst werden; im Fach Latein ist dies ausschließlich im Bereich der Literaturwissenschaft möglich.

Zulassungsvoraussetzungen/fachliche Besonderheiten

Um zur Bachelorarbeit in einem der sprachlichen Fächer zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Der Prüfungsanspruch besteht in beiden Hauptfächern und im Bereich Bildungswissenschaften.
  • Der Nachweis des Orientierungspraktikums liegt vor.
  • Die Sprachkenntnisse liegen vollständig vor.
  • Im betreffenden Fach muss das Flexibilisierungsmodul 1 absolviert werden (bis spätestens zur Beantragung des Bachelorzeugnisses, nicht zwingend bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit).
  • Soll die Bachelorarbeit im Bereich Sprachwissenschaft geschrieben werden, muss im Bachelorstudium mindestens eine sprachwissenschaftliche Hausarbeit angefertigt worden sein (Umfang von ca. 10 Seiten Fließtext, d.h. ca. 4.000 bis 5.000 Wörter). Da dies im regulären Studienverlauf nicht automatisch vorgesehen ist, müssen die Studierenden mit den jeweiligen Lehrenden einer Veranstaltung vereinbaren, dass als Prüfungsleistung eine Hausarbeit angefertigt werden kann.

Prüfende und Fragen

Die Bachelorarbeit wird von einer Person des betreffenden Fachbereichs betreut, die Sie selbst ansprechen (es gibt keine diesbezügliche Zuteilung). Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren der Fachbereiche, Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie zusätzlich Tina Bögel im Fachbereich Linguistik und im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften in der Regel alle promovierten, hauptamtlich Lehrenden.

Fragen zum Inhalt der Arbeit, zur Vorgehensweise und zu den Formalien im Hinblick auf beispielsweise die Seitenanzahl, die Formatierung und die korrekte Zitierweise sind mit den jeweiligen Prüfenden zu klären.

Thema und Bearbeitungszeit

Sie schlagen in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ein Thema vor. Dieses wird Ihnen in der Regel dann vom Prüfungsamt zugeteilt. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt grundsätzlich sechs Wochen, kann jedoch auf begründeten Antrag um höchstens vier Wochen verlängert werden.

Anmeldungs- und Prüfungszeiträume

Die Bachelorarbeit muss beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden. Dies ist pro Semester jeweils zu einem frühen und zu einem späten Termin möglich. Die Anmeldeunterlagen sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums im Zentralen Prüfungsamt per E-Mail bei Mareike Kuketz anzufordern.

Es gibt diese vier Anmeldungs- und Prüfungszeiträume:

Bachelorarbeit im Wintersemester (früh)

Anmeldung beim ZPA: 15. bis 30. Oktober, Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit: 15. November

Bachelorarbeit im Wintersemester (spät)

Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Dezember, Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit: 1. Februar

Bachelorarbeit im Sommersemester (früh)

Anmeldung beim ZPA: 2. bis 15. Mai, Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit: 1. Juni

Bachelorarbeit im Sommersemester (spät)

Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Juli, Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit: 1. August

Sobald alle notwendigen Angaben, das Thema und die Unterschrift der/des Prüfenden auf der Anmeldung vorliegen, ist das Formular zur Überprüfung als digital unterschriebenes Dokument oder als Scan per E-Mail an die Studienberatung zu senden, bevor es dann wieder an das ZPA gesendet werden kann.

Die allgemeinen Regelungen zur Anmeldung und Anfertigung der Bachelorarbeit können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 19 ff. entnehmen.

11. Studienabschluss/​Zeugnis

Sobald alle für den Abschluss relevanten Leistungen vorliegen, ist das Zeugnis des Bachelor of Education beim Zentralen Prüfungsamt und dort bei Mareike Kuketz zu beantragen, die Erstellung geschieht nicht automatisch. Hierfür ist die korrekte Verbuchung und Zuordnung der Leistungen – insbesondere im Hinblick auf die Flexibilisierungsmodule und möglicherweise für den Master of Education vorgezogenen Leistungen – von den zuständigen Personen der Fachbereiche zu prüfen; für die Sprachen geschieht dies durch die Studienberatung. Die Bereinigung Ihres Bachelorkontos ist notwendig, da ansonsten die Zeugniserstellung in ZEuS verhindert wird.

Bitte beachten Sie: Für die Einschreibung in den Master of Education ist grundsätzlich das Datum des Ablegens der letzten ausstehenden Prüfungsleistung (in beiden Hauptfächern und im überfachlichen Bereich) ausschlaggebend, nicht deren Korrekturdatum. Das Bachelorzeugnis kann bis zu zwei Monate nach Aufnahme des Masterstudiums nachgereicht werden. Die mögliche Zulassung zum Masterstudium erfolgt in diesem Fall demnach vorbehaltlich.

12. Auslandsaufenthalt während des Studiums

Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.

In den Sprachen im Lehramt werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.

Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.

Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.

Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg  und auf der Informationsseite „Auslandsstudium & Auslandspraktika“ der BiSE.